Wird eine Mehraufwandsentschädigung von einem ein euro job auf den Freibetrag bei alg 2 angerechnet?

4 Antworten

Soweit ich weiß, ist eine Mehraufwandsentschädigung bis 200 € anrechnungsfrei.

Ob sich diese Freigrenze geändert hat, ist mir nicht bekannt.

isomatte  16.04.2020, 08:49

Diese genannten 200 € haben nichts mit der Frage zu tun, diese stehen einem z.B. bei einem Ehrenamt oder einem freiwilligen Dienst wie z.B. einem FSJ - ohne Anrechnung zu und werden bei zusätzlichem Erwerbseinkommen dann auch so behandelt, was bei einem sogenannten 1 € Job nicht der Fall ist, selbst wenn man über 200 € im Monat bekommen würde.

KEBAP373 
Fragesteller
 16.04.2020, 14:48
@isomatte

Also wird eine mehraufwandsentschädigung von 80 Euro ohne fahrtkosten von einem 1 euro job auf den freibetrag angerechnet oder kann ich noch 100 Euro dazu verdienen ?

isomatte  16.04.2020, 17:31
@KEBAP373

Kannst du zusätzlich verdienen, zumindest wenn ich nach dem gehe was ich dazu im Netz gefunden habe.

Nein weil es kein einkommen ist sondern eine entschädigung für einen Mehraufwand (z.b. für die fahrtkosten).

Nein wird sie nicht, denn dabei handelt es sich nicht um Erwerbseinkommen, sondern wie der Name schon sagt um eine Entschädigung.

KEBAP373 
Fragesteller
 16.04.2020, 14:04

Danke für deine Antwort isomatte :)

Bleibt aber auch anrechnugsfrei wenn ich 80 Euro + Fahrtkosten 35 Euro bekomme oder

80 Euro sind ja dann die 80 geleisteten Stunden

KEBAP373 
Fragesteller
 16.04.2020, 14:08
@KEBAP373

Also von einer Arbeitsgelegenheit

isomatte  16.04.2020, 17:29
@KEBAP373

Ob du nun 1 € oder 1,50 € bzw.2 € pro Stunde an Aufwandsentschädigung bekommst ist meines Wissens egal, wenn du dann noch zusätzlich Erwerbseinkommen erzielst dürfte das nicht auf deinen Freibetrag auf Erwerbseinkommen angerechnet werden.

Ich habe dazu zumindest noch nichts gehört oder gelesen, bei einem Ehrenamt z.B. sieht das dann anders aus.

Wenn man da z.B. monatlich 200 € bekommt und zusätzlich noch 450 € Erwerbseinkommen erzielen würde, dann treten diese 200 € vom Ehrenamt an die Stelle der 100 € Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen.

Dann stünden dir z.B. auf diese 450 € Brutto = Netto nicht noch zusätzlich diese 100 € Grundfreibetrag zu, sondern nur noch die 20 % Freibetrag, in dem Fall dann weitere 110 € von 100 € - 650 € und es blieben dann von 650 € nach Abzug der 200 € + 110 € Freibetrag noch 340 € anrechenbares Einkommen übrig.

Oder man würde für das Ehrenamt nur 100 € pro Monat bekommen und zusätzlich 450 € Brutto = Netto Erwerbseinkommen verdienen, dann stünde einem ja normalerweise die max.200 € pro Monat als Freibetrag wegen dem Ehrenamt zu.

Dann würden die fehlenden 100 € bis zu diesen 200 € vom Erwerbseinkommen abgezogen, so hätte man dann anstelle der 100 € dann 200 € Freibetrag.

100 € Ehrenamt + 450 € Brutto = Netto = gesamt 550 € !

Es stünden dir dann aber wegen dem Ehrenamt 200 € Freibetrag zu und die zusätzlichen 20 % Freibetrag berechnen sich dann von 100 € - 550 €, also 20 % von 450 € = zusätzlich 90 €.

Dann blieben von den 550 € ohne Anrechnung 290 € und angerechnet würden 260 €.

Hoffe das ich nichts verwechselt habe !

Nein darf es auch nicht den wer mehr als 6 stunden arbeitet dem steht der Mehraufwand zu auch in einer Ausbildung oder Umschulung man kann ja nicht überall essen kaufen bzw geht das ins Geld! Wen man ständig in der Kantinen essen würde!

KEBAP373 
Fragesteller
 16.04.2020, 01:54

Ich meine wenn ich den regelsatz von 432 Euro bekomme und dann zusätzlich noch 80 Euro von einem ein euro job bekomme sind die 80 Euro dann auf den 100 Euro freibetrag anzurechnen oder nicht

herakles3000  16.04.2020, 02:03
@KEBAP373

Das hat nichts mit dem Freibetrag zu tun ! Dir steht zb die Fahrkosten dahin auch zu nur musst du die nicht extra beantragen wen du eine Monatskarte dahin benutzt!

Es ist einfach nur eine Aufwandsentschädigung weil du mehr kosten hast! und das sind auch nur 6 € am tag wen der Satz nicht geändert wurde!

Das ist das selbe wie wen man in Kur geht das das Amt Dan den Regelsatz senkt nur hat das Gericht das grundsätzlich vertobten weil die Nummer betrug vom amt aus war ! Also kann die nichts angerechnet werden da du den Mehraufwand vom Jobcenter selber bekommst und nicht von einem Arbeitgeber! Auch können sie dir nichts anrechnen von dem 1 Job selbst wen der zb 160 € einbringt den das wäre sonst betrug!

Auch das amt hat kein recht jemand umsonst arbeiten zu lassen gegen seinen Willem und erst recht nicht eine Fachkraft!!

ds steht alle in den unterlagen von denen die sollte man immer mal Lessen den sie sind nützlich auch über den Bund deren Webseite kann man an solche Informationen kommen und auch an anderes nützliche wie zb das Grundgesetz!

KEBAP373 
Fragesteller
 16.04.2020, 04:02
@herakles3000

Und wenn ich nur 5 Stunden am Tag und maximal 20 in der Woche Habe