Wir ziehen demnächst in ein anderes Bundesland. Momentan bekommen wir Betreuungsgeld. Kann mir das genehmigte Geld von einem anderen Bundesland verwehrt werden?

3 Antworten

Das Betreuungsgeld wurde im Bund entschieden, also ist Länderverbindlich.

Du müsstest es weiter bekommen in der Höhe wie du es auch bekommst. Es wurde in der Bundesabstimmung abgestimmt und erlassen, somit müssen die Bundesländer zusammen arbeiten.

Was ich aber machen würde ist das Amt dafür im neuen Wohngebiet schon einmal anzuschreiben und das mit den klären was man alles machen muss damit es reibungslos und Lücken los übernommen wird. Ob da ein Antrag ausgefüllt werden muss etc.

wenn es schon bewilligt wurde wird es auch beim Umzug weiterbezahlt.

Allerdings finde ich es von der Politik eine bodenlose Unverschämtheit das Betreuungsgeld ersatzlos zu streichen. Hier wird einfach argumentiert das die Gelder in Kitas fließen was allerdings meiner Erfahrung nicht zutrifft.

Ich habe die Situation das unser Elterngeld jetzt ausläuft. Für eine Unterbringung von Zwillingen in einer Kita für 6 Stunden/Tag wollen die 472 Euro/Monat von uns .... warum werden die 300 Euro die wir als Betreuungsgeld erhalten hätten hiervon nicht abgezogen.

Was ist das für eine familienfeindliche Politik, das ist doch ungerecht und schreit zum Himmel ..... hier stößt sich doch der Staat wieder am kleinen Mann gesund und das wird noch Auswirkungen haben.