Wir sind ein nicht eingetragner Verein und wurden gebeten auf einer Veranstaltung Kuchen zu verkaufen, wie sieht das rechtlich aus?
Wir haben alle ein Gesundheitszeugniss und auch schon Erfahrung in dem Bereich, allerdins sind wir da immer als "ehrenamtliche Helfer" eingetragen worden, dass ist dieses Mal nicht möglich.
Man kann wohl einen Gewerbeschein beantragen aber ist der dann für den Verein? Oder eine Einzelperson, dann müsste man die anderen ja "anstellen" und ihnen lohn bezahlen,
wir arbeiten aber ehrenamtlich und finanzieren und mit den Einnahmen selbst (also neue Zutaten, Werbung usw)
2 Antworten
wir arbeiten aber ehrenamtlich und finanzieren und mit den Einnahmen selbst (also neue Zutaten, Werbung usw)
Wenn es dabei bleibt und Ihr keinen Gewinn anstrebt, also den Kuchen zum Selbstkostenpreis anbietet, dann ist das kein Gewerbe und OK. Wenn aber ein Gewinn (egal wofür) erzielt werden soll, dann habt Ihr (insbesondere der/die Vorsitzende) ein Problem, weil gewerbliches Kuchenbacken ein zulassungspflichtiges Handwerk ist (Bäcker oder Konditor) !
Nein das ist meiner Meinung nach alles in Ordnung, sind ja keine unmengen an Geld und wenn ihr ehrenamtlich arbeitet ist das soweit ich weiß sowieso in Ordnung. Wir haben von der Schule damals auch oft vorm Minipreis Waffeln verkauft und uns damit die Klassenfahrt finanziert
Nur weil man ehrenamtlich arbeitet, ist das noch lange nicht in Ordnung. Auch bei Vereinen muss ja zwischen Idealbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb unterschieden werden und letzterer ist potentiell steuerpflichtig...