Wir sind ein Gewerbebetrieb (Restaurant). Wasser/Abwasser wird für 2 Tage abgestellt. Durch Aushang im Treppenhaus 2 Tage vorher angekündigt. Ist das erlaubt?

5 Antworten

Normalerweise wird so etwas nicht von 7-16 Uhr durchgeführt, sondern es gibt (ggf. mehrere) kurze Ausfälle in dieser Zeit.

Einen angemessenen Wasservorrat kann man sich dafür anlegen.

Unsere Firmen überbrücken die Leitungen provisorisch und das dauert nicht sehr lange. Unangenehm bleibt es trotzdem, vor allem auf den Toiletten, wenn Gäste mit dem Wassereimer spülen müssen.

Falls der Vermieter an der Überbrückung sparen will, sollte er sich ausrechnen, dass eure Forderung teurer werden kann.

Grund zur Mietminderung, ihr werdet euch behelfen müssen Wassertankwagen....das könnt ihr von der Miete abziehen die Kosten

Dringende Arbeiten ist das Stichwort. Wenn das Rohr im Keller undicht ist (als Beispiel), dann hat der VM das Recht, den Schaden so schnell zu beheben, damit kein weiterer Schaden entsteht. Das hast du als Mieter hinzunehmen, denn es dient der Erhaltung des Mietobjektes.

die reparatur müsst ihr definitiv hinnehmen

schadensersatzansprüche habt ihr aber

es ist einfach die sache, dass ihr miete dafür bezahlt, dass das dingen den ganzen monat 100% funktioniert

es funktioniert jetzt 2x9h nicht richtig, dadurch habt ihr ansprüche

dass der vermieter das nicht zu verschulden hat, ist völlig belanglos

ihr müsst es dulden ,habt aber schadensersatzansrüche

eine woche zuvor hätte der Pachter es euch mitteilen müssen, damit ihr darauf vorbereitet seid. Am besten ist es, ihr fragt einen Anwalt oder jemanden der sich damit auskennt.

Schadensersatz ist aufjedenfall pflicht da durch diese Sofortige Maßnahme euch Geld entgeht, die ihr eventuell benötigt um die Pacht weiterhin bezahlen zu können.