Wir haben ein Haus verkauft und nun möchten die Käufer uns verklagen weil wir keine Mängel angegeben haben?

12 Antworten

Ciao :-)

1.Frage: Warum steht der Garten unter Wasser? Ist er das scon vor dem Kauf?

2. Frage: Welche Schäden sollen im Haus vorhanden sein?

3. Ist der Kaufvertrag schon beurkundet?

E gibt Käufer die wollen den Preis drücken indem dass sie angebliche Mängel entdeckt haben. Solltet ihr darauf eingehen kann das echt schwer für euch werden, denn ihr seid dann erpressbar.

Einen Gutachter kann man sich holen, aber sollte umbedingt gerichtlich vereidigt sein, denn Gutachter ist keine geschüzte Berufsbezeichnung.

Wartet ab und geht, fallsetwas kommt zum Anwalt für Baurecht.

LG

Die Frage ist doch habt ihr davon gewußt oder ist es ein einmaliges/neues Ereignis ? Wenn ihr jedes Jahr das gleiche Problem hattet, dann habt ihr einen Mangel verschwiegen. Somit seit ihr Schadenersatzpflichtig.Der Käufer kann, wenn ihm ein erheblicher Mangel verschwiegen wurde sogar vom Kaufvertrag zurück treten.
Grundlage ist der Paragraf 433 Absatz 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Wenn ihr also den Mangel verschwiegen habt, würde ich die Sache auf ganz kleiner Flamme kochen lassen. Einen Gutachter beauftragen, der bewerten soll in welcher Höhe der Mangel zu einer Kaufpreisreduzierung führt bzw. wie hoch die Kosten für die dauerhafte Beseitigung des Mangels sind und sich auf den Betrag einigen, Ansonsten kann es teuer werden.

Freundliche Grüße

Nicolas Vilela

Immobilienmakler und Sachverständiger

Ich würde erst einmal abwarten was der Käufer nun wirklich macht. Wenn er zum Anwalt geht, muss der ja auch erst tätig werden...Bekommst du dann Post, kannst du dir immer noch einen Anwalt suchen. 

Ob ihr sicher seid kann man aus der Ferne nicht beurteilen. Dazu muss man den Notarvertrag und die genauen Umstände kennen. Um einen Rechtsbeistand werdet ihr nicht herum kommen.

Nö, sicher bist du sicher nicht.

Besteht das Problem schon länger? Stand die Garage schon öfter unter Wasser? Hast du davon gewusst? Wenn du das bejahst, dann wirst du zahlen müssen. Den Mangel nicht anzugeben ist dann arglistig. Dann zieht auch kein Haftungsausschluss im Kaufvertrag mehr.

Natürlich muss er dir nachweisen, dass du von dem Mangel gewusst hast. Aber denk mal nach: wieviele Nachbarn haben in der Vergangenheit mitbekommen? Wem hast du das erzählt? Ich fürchte, da wird der Käufer nicht lange suchen müssen, um genug gegen dich zusammen zu bekommen.

Vielleicht ist es eine gute Strategie, sich mit dem Käufer zu einigen. Das spart dann wenigstens die Anwaltskosten, die du auch noch bezahlen musst.

Die Gute Neuigkeit: wenn das das erste mal passiert ist, dann seid ihr raus aus der Sache.

dresanne  18.09.2017, 19:39

Garten, nicht Garage

Cwmystwyth  18.09.2017, 20:42
@dresanne

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