Wie viele Wohnungsbesichtigungen muss ich dulden?

5 Antworten

Spontane Besichtigungen des Vermieters zum Zwecke der Weitervermietung oder dem Verkauf der Wohnung muss der Mieter nicht hinnehmen. Eine Ausnahme besteht auch bei Besichtigungen aus anderen Gründen lediglich zur Abwehr von Gefahren für die Mietsache.

Bei der Terminierung der Besichtigung sind die Belange des Mieters zu beachten. Der Mieter kann vorgeschlagene Termine durchaus mit guten Gründen ablehnen. Der angemessene Zeitraum zwischen Benachrichtigung und Besichtigung beträgt nach Ansicht der Rechtsprechung mindestens 24 Stunden (AG Köln, WM 1986, 86), kann aber beispielsweise bei einer besonderen beruflichen Situation des Mieters auch deutlich länger sein (AG Münster, WM 1982, 282).

Sofern der Mieter berufstätig ist, ist dies auch bei der Wahl der Zeiten für Besichtigungen zu berücksichtigen. Hier bietet sich eine Besichtigung in der zumutbaren Feierabendzeit zwischen 19:00 Uhr und 21:00 Uhr an. Besichtigungen am Sonntag oder an Feiertagen muss der Mieter grundsätzlich nicht dulden. Gleiches gilt für Besichtigungen zu unüblichen Besuchszeiten, beispielsweise sehr früh morgens oder nachts.

Die Rechtsprechung hat in zahlreichen Urteilen herausgearbeitet, dass es ausreichend ist, wenn der Mieter Besichtigungen ein bis zweimal pro Woche für 2-3 Stunden duldet (z. B. LG Kiel, WM 1993, 52; LG Frankfurt a. M., NZM 2002, 696). Sofern der Mieter bereits eine Vielzahl von Besichtigungen zugelassen hat, wird dem Mieter hier mit steigender Zahl der Besichtigungen eine Verringerung der Zahl der Termine zuzusprechen sein (AG Hamburg, WM 92, 540, hier ein Sammeltermin pro Monat). Im Sinne einer schonenden Ausübung des Besichtigungsrechts sollte der Vermieter versuchen, anstehende Besichtigungen terminlich zu bündeln.

Zutritt zur Wohnung muss im Rahmen einer Besichtigung aufgrund der anstehenden Weitervermietung der Wohnung dem Vermieter sowie den Mietinteressenten gewährt werden. Weiteren Personen muss nur dann Zutritt gewährt werden, wenn dies im Einzelfall für die Durchführung der Besichtigung unerlässlich ist. Der Vermieter kann sich bei der Besichtigung, beispielsweise durch einen Makler, vertreten lassen.

Der Mieter hat das Recht, die Namen der an der Besichtigung teilnehmenden Personen durch Vorlage eines geeigneten Dokuments zu erfragen und zu notieren (AG München, WM 1994, 425).

Fotos oder Videoaufnahmen der Wohnung dürfen durch die Mietinteressenten grundsätzlich nur mit Zustimmung des Mieters angefertigt werden.

Zwar kann der Mieter in Ausübung seines Hausrechts grundsätzlich dem Vermieter sowie den Mietinteressenten den Zutritt zur Wohnung verweigern, allerdings besteht in diesem Fall die Gefahr, dass sich der Mieter Schadenersatzforderungen, beispielsweise für die Kosten der Besichtigung und eventuelle Mietausfälle, aussetzt.


auf folgende termine einlassen müssen - geht schon mal gar nicht

lass Dich nicht unter Druck setzen ... sie müssen sich aufgrund Deiner familiären Situation nach Dir richten ... außerdem vereitelst Du die Besichtigungen, die Termine sind nur scheinba rnicht genehm - also ganz gelassen bleiben ....

und dass man vor Weihnachten auch mal was Privates hat, sollte auch dem Vermieter einleuchten

mfbdm 
Fragesteller
 04.12.2013, 20:48

puhhh .,.. also bin ich doch net so ganz im unrechten, eher im gegenteil ...

:)

Alles wichtige hat doch USER frodobeutlin100 geschrieben. Sogar entsprechende Urteile.

Setzte Dich hin, nimm einen Terminkalender und gebe dem Vermieter nach diesen Urteilen ausgerichtete Termine vor. Max.2x wöchentlich 19-21 Uhr oder 18-20 Uhr, keine am Wochenende. Andere Termine gibt es nicht. Weiße auf die Rechtsprechung hin und gut ist.

Das ganz gibst Du am besten (wenn möglich) persönlich bei Deinem Vermieter ab und lässt Dir den Erhalt auf einer Zweitschrift quittieren.

Dazu benötigst du weder anwalt noch Mieterbund. Solltest Du Mitglied sein, dann lasse das von denen Schreiben, sofern dir dadurch keinerlei Kosten entstehen.

Ihr müsst überhaupt nichts. Allein ihr als Besitzer legt fest, wer wann und warum eure Wohnung betreten darf. Der Vermieter muss das akzeptieren. Es reicht ein Termin in der Woche aus. Er und seine Mietbewerber müssen also ihre Zeit nach eurer richten und nicht umgekehrt.

mfbdm 
Fragesteller
 04.12.2013, 20:51

Also kann ich aber trotzdem sagen: hier so und so .. hier habt ihr 2 termine wo ich KANN und die müssen sich danach richten? :)

albatros  04.12.2013, 23:04
@mfbdm

So ist es, biete evtl. einen Ausweichtermin an und gut ist es.

Ignorier es einfach, Du musst das nicht akzeptieren, der Vermieter muss sich nach Dir richten, nicht Du nach ihm...

mfbdm 
Fragesteller
 04.12.2013, 17:33

Ignorieren will ich das nicht ganz... Aber ich kann halt nicht so parat stehen und springen wenn sie pfeift ... Will aber auch kein riesen streß und denen entgegen kommen. ABER meine vorschläge wurden ja nicht akzeptiert... Sollte ich ihr nen neuen vorschlag unterbreiten? DAs ist eine firma, freundin meinte vorhin ich solle "springen" aber ich will mich auch net ausnutzen und für doof erklären lassen

MosqitoKiller  04.12.2013, 17:40
@mfbdm

Wenn Du das kannst, mach einen weiteren Vorschlag, ist sicher besser, als sich zu streiten, und bei Terminen nur um die Mittagszeit kann man schon fast von Verweigerung sprechen, denn da kann kaum jemand (außer denen, die niemand will). Biete zwei Termine am frühen Abend ab 17-18 Uhr an, das reicht auf jeden Fall...

mfbdm 
Fragesteller
 04.12.2013, 18:19
@MosqitoKiller

2 termine im Vormittagsbereich würden nicht gehen, bzw 3 termine würde ich vormittags machen können....?

MosqitoKiller  04.12.2013, 18:26
@mfbdm

Naja, das ist schon haarig, denn welcher potentielle Mieter, der arbeiten muss, soll denn nur in der Woche vormittags Zeit haben? Die Leute müssen ja auch arbeiten. Termine entweder abends oder am Wochenende wirst Du schon irgendwie anbieten müssen, sonst wirft man Dir am Ende wirklich Vereitelung vor und fordert Schadenersatz, weil Du zu Zeiten, an denen auch attraktive Mieter Zeit haben, und nicht nur die üblichen arbeitslosen Hartzler, überhaupt keine Termine anbietest. So geht das natürlich auch nicht...

mfbdm 
Fragesteller
 04.12.2013, 18:33
@MosqitoKiller

Wochentags gehts nur vormittags, bzw mittags... Könnte ihr allerdings auch anbieten Samstags dann halt eben zu ner bestimmten zeit... (ausser diesen samstag, hehe) Ich denke irgendwie würde ich das hinbekommen... Muss aber nicht jeden samstag sein, oder doch? Sonntags geht z.b. auch gar net

MosqitoKiller  04.12.2013, 18:41
@mfbdm

Irgendwie musst Du das hinbekommen, und dann auch nicht nur einen Samstag. Der Vermieter muss irgendwie die Möglichkeit haben, Mietinteressenten außerhalb der üblichen Arbeitszeit die Wohnung zu zeigen. Er muss sich dabei zwar nach Dir richten, Du musst ihm aber wenigstens substanziell was anbieten, das ist Deine Mindestpflicht als Mieter. Wenn es nicht möglich ist, musst Du es eben möglich machen, bei 7 Tagen a 24 Stunden und mehreren Leuten im Haushalt sollte das ja nicht so das Problem sein...

mfbdm 
Fragesteller
 04.12.2013, 20:53
@MosqitoKiller

sind kinder da :) kann schlecht ne wohnungsbesichtigung mit nem 11 jährigen zulassen :)

ok ... irgendwie muss das machbar sein... d.h. nicht ich muss springen und nicht die.. sondern wir müssen gemeinsam an einem strang ziehen...

Und wenn die mir NICHT entgegen kommen? und ich z.b. (wie die vorgeschlagenen termine ihrerseits) an den wochentagen wirklich NUR vormittags kann und nicht Nachmittags

MosqitoKiller  04.12.2013, 20:56
@mfbdm

Und wenn die mir NICHT entgegen kommen? und ich z.b. (wie die vorgeschlagenen termine ihrerseits) an den wochentagen wirklich NUR vormittags kann und nicht Nachmittags

Dann ist das deren Problem, und nicht Deins. Wenn Du überhaupt entsprechende Zeiten außerhalb der üblichen Arbeitszeiten angegeben hast, reicht das, ansonsten müssen sie sich nach Dir richten...

"Der Mieter muss sich auch nicht gefallen lassen, dass fast täglich Kauflustige seine Wohnung bevölkern. Nach Auffassung des Landgerichts Frankfurt reicht es aus, wenn man dreimal monatlich zwischen 19 und 20 Uhr für jeweils 30 bis 45 Minuten Besichtigungen ermöglicht.

Kommt der vom Vermieter vorgeschlagene Termin ungelegen, kann man ihn absagen und zwei oder drei Ausweichtermine benennen. Der Vermieter darf sein Recht zum Betreten der Wohnung nicht gewaltsam erzwingen"

http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0406/hauptmm.htm?http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0406/040628.htm

weitere wichtige infos im link, (quelle)

mfbdm 
Fragesteller
 04.12.2013, 17:21

Habe soooo kopfweh dewegen jetzt bekommen... Muss ich das jetzt mit mir machen lassen etc Ich liege richtig mit der antwort: NEIN (stimmts)

Wollt morgen wohl auch mich mit dem mieterverein hier in der umgebung in verbindung setzten, bzw habe für freitag nen termin (vorsichtshalber schon gemacht) beim Anwalt gemacht...

sandhorn  04.12.2013, 17:28
@mfbdm

du liegst richtig

mfbdm 
Fragesteller
 04.12.2013, 17:34
@sandhorn

Will aber auch kein riesen streß und denen entgegen kommen. ABER meine vorschläge wurden ja nicht akzeptiert... Sollte ich ihr nen neuen vorschlag unterbreiten? DAs ist eine firma, freundin meinte vorhin ich solle "springen" aber ich will mich auch net ausnutzen und für doof erklären lassen