Wieviele Samstage stehen mir zu?

3 Antworten

Hallöle!

Mal Samstags arbeiten ist vielleicht auch für Jugendliche nicht verkehrt, aber alles hat gewisse Grenzen! Von daher weise Deine Chefin doch Mal auf diese rechtlichen Vorgaben - insbesondere den letzten Satz - hin:

"... Für Jugendliche gilt die 5-Tage-Woche (§ 15 JArbSchG)

Viele junge Beschäftigte fragen sich, ob sie nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz am Samstag arbeiten müssen. Der Samstag ist für Minderjährige grundsätzlich frei. Und auch an Sonn- und Feiertagen dürfen sie nicht arbeiten. Das Jugendarbeitsschutzgesetz nennt das Samstags-, Sonntags- und Feiertagsruhe (§§ 16 – 18 JArbSchG).

In manchen Branchen kann dies jedoch nicht eingehalten werden. Gerade im Gesundheitswesen, in der Gastronomie, der Landwirtschaft und im Verkehrswesen besteht ein ganz anderer Arbeitsrhythmus. Hier ist es notwendig, dass auch am Wochenende oder an Feiertagen gearbeitet wird. Diese Besonderheiten werden berücksichtigt, indem

das Jugendarbeitsschutzgesetz für die Gastronomie und andere Branchen entsprechende Ausnahmen zulässt. Aber auch in diesen Fällen müssen mindestens zwei Samstage im Monat beschäftigungsfrei bleiben. ..."

(gefunden unter: https://www.arbeitsrechte.de/jugendarbeitsschutzgesetz/ )

Viel Erfolg

wölfin

Ein Anrecht (iS einer MUSS Regel) hast Du (leider) nicht, denn

So erlaubt das Gesetz die Samstagsbeschäftigung von Jugendlichen zum Beispiel ... in Bäckereien und Konditoreien ...
Die Samstagsarbeit darf allerdings nicht zur Aushebelung der Fünf-Tage-Woche führen. Werden Jugendliche daher am Samstag beschäftigt, so müssen sie dafür „an einem anderen berufsschulfreien Arbeitstag derselben Woche“ frei erhalten (§16 JArbSchG). Weiterhin heißt es im selben Paragraph: „Mindestens zwei Samstage im Monat sollen beschäftigungsfrei bleiben“. Doch aufgepasst: Letzteres ist keine verpflichtende Muss-Regel („sollen“)!

http://www.baustoffwissen.de/wissen-ausbildung/praxis-ratgeber/rechte-und-pflichten/duerfen-azubis-am-wochenende-beschaeftigt-werden/

Hier wird sogar darauf hingewiesen, sich darauf einzustellen am Wochenende zu arbeiten (redp solange unter 18j samstags) https://www.ausbildung.de/berufe/baeckereifachverkaeuferin/

Was steht denn in deinem Vertrag

einalem1408 
Fragesteller
 24.11.2018, 23:04

habe den leider nicht da.. aber meine chefin meinte zb als ich zum vertrag unterschreiben da war das sie es so klären wird das ich die ersten monate wochende frei habe und auch so einen samstag frei bekomme im monat

Lysandra13  24.11.2018, 23:04
@einalem1408

Erzählen kann sie viel...wichtig ist, was in deinem Vertrag steht