Wieviele Samstage stehen mir zu?
Hallo.. ich habe im August meine Ausbildung zur Bäckereifachverkäuferin angefangen und bis jetzt nur einen samstag frei gehabt als ich urlaub hatte und meine ganze klasse meinte das ich mindestens ein Samstag im Monat frei haben muss der Andere azubi aus dem gleichen betrieb der an einem anderen standort arbeitet hat mir erzählt er hätte schon zwei samstage hintereinander frei gehabt (er macht die ausbildung seit september er 16 ich 17) deswegen habe ich heute meine chefin gefragt ob es möglich wäre nächsten samstag frei zu haben sie meinte aber das sowas nicht geht da die anderen da ja auch arbeiten habe zwar ein tag unter der woche frei trotzdem wäre es mal nett ein freies wochenende zu haben
3 Antworten
Hallöle!
Mal Samstags arbeiten ist vielleicht auch für Jugendliche nicht verkehrt, aber alles hat gewisse Grenzen! Von daher weise Deine Chefin doch Mal auf diese rechtlichen Vorgaben - insbesondere den letzten Satz - hin:
"... Für Jugendliche gilt die 5-Tage-Woche (§ 15 JArbSchG)
Viele junge Beschäftigte fragen sich, ob sie nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz am Samstag arbeiten müssen. Der Samstag ist für Minderjährige grundsätzlich frei. Und auch an Sonn- und Feiertagen dürfen sie nicht arbeiten. Das Jugendarbeitsschutzgesetz nennt das Samstags-, Sonntags- und Feiertagsruhe (§§ 16 – 18 JArbSchG).
In manchen Branchen kann dies jedoch nicht eingehalten werden. Gerade im Gesundheitswesen, in der Gastronomie, der Landwirtschaft und im Verkehrswesen besteht ein ganz anderer Arbeitsrhythmus. Hier ist es notwendig, dass auch am Wochenende oder an Feiertagen gearbeitet wird. Diese Besonderheiten werden berücksichtigt, indem
das Jugendarbeitsschutzgesetz für die Gastronomie und andere Branchen entsprechende Ausnahmen zulässt. Aber auch in diesen Fällen müssen mindestens zwei Samstage im Monat beschäftigungsfrei bleiben. ..."
(gefunden unter: https://www.arbeitsrechte.de/jugendarbeitsschutzgesetz/ )
Viel Erfolg
wölfin
Ein Anrecht (iS einer MUSS Regel) hast Du (leider) nicht, denn
So erlaubt das Gesetz die Samstagsbeschäftigung von Jugendlichen zum Beispiel ... in Bäckereien und Konditoreien ...
Die Samstagsarbeit darf allerdings nicht zur Aushebelung der Fünf-Tage-Woche führen. Werden Jugendliche daher am Samstag beschäftigt, so müssen sie dafür „an einem anderen berufsschulfreien Arbeitstag derselben Woche“ frei erhalten (§16 JArbSchG). Weiterhin heißt es im selben Paragraph: „Mindestens zwei Samstage im Monat sollen beschäftigungsfrei bleiben“. Doch aufgepasst: Letzteres ist keine verpflichtende Muss-Regel („sollen“)!
Hier wird sogar darauf hingewiesen, sich darauf einzustellen am Wochenende zu arbeiten (redp solange unter 18j samstags) https://www.ausbildung.de/berufe/baeckereifachverkaeuferin/
Was steht denn in deinem Vertrag
Erzählen kann sie viel...wichtig ist, was in deinem Vertrag steht
habe den leider nicht da.. aber meine chefin meinte zb als ich zum vertrag unterschreiben da war das sie es so klären wird das ich die ersten monate wochende frei habe und auch so einen samstag frei bekomme im monat