wieviel stunden am tag darf ich mit schwerbehinderung 100 prozent bei erwerbsunfähigkeitsrente arbeiten?

4 Antworten

Hallo hamreck,

Sie schreiben:

wieviel stunden am tag darf ich mit schwerbehinderung 100 prozent bei erwerbsunfähigkeitsrente arbeiten?

Antwort:

Je nachdem, ob Sie eine teilweise- oder eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen, wirkt sich dies auf die zulässige Hinzuverdienstgrenze aus!

Dies ist in Ihrem Rentenbewilligungsbescheid exakt definiert!

Die Schwerbehinderung als solche hat auf die Erwerbsminderungsrente so gut wie keinen Enfluß, weil es bei der Erwerbsminderungsrente in erster Linie um die Auswirkungen Ihrer gesundheitlichen Gebrechen auf die Leistungsfähigkeit geht!

Des weiteren wird die Schwerbehinderung auf gar keinen Fall in Prozent, sondern ausschließlich in Grad der Behinderung ausgewiesen!

"GDB 50 bis GDB 100!"

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Du darfst arbeiten so viel du willst. Wenn du mehr als drei Stunden täglich arbeitest, wird die Rente um die Hälfte gekürzt. Bei mehr als sechs Stunden fällt sie ganz weg.  Rentenunschädlich ist nur eine tägliche Arbeitszeit unter drei Stunden und ein Monatsverdienst bis 450 €.

Steht in deinem Rentenbescheid genau drin. In der Regel sind das bis 3 Std. am Tag, und der Hinzuverdienst ist auf 450,€ monatlich begrenzt.Die Schwerbehinderung spielt hier keine Rolle.

Wer mehr als 3 Stunden täglich IRGENDEINER Arbeit nachgehen kann, ist per definitionem nicht mehr erwerbsunfähig, sondern nur noch erwerbsgemindert.