Wieviel Hundegekläffe ist zumutbar?

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Lärmpegelbestimmung durch verschiedene Gerichte Als unzumutbare Störung ist ein Hundebellen von insgesamt 30 Minuten oder auch ein Dauergebell das mindestens 10 Minuten andauert, einzustufen. Diese Unzumutbarkeit darf aus diesem Grund nicht in den Zeiten von 8 bis 13 Uhr und von 15 bis 19 Uhr vorkommen. Des Weiteren bedarf es keiner bestimmten Lautstärke. Bereits ein Wimmern oder Jaulen kann in Verbindung mit den obigen Fakten unzumutbar werden. Ist ein störendes Bellen durch die Nachbarwohnung zu vernehmen, ist dies ein Grund für eine Mietminderung. Ein nur kurzes Bellen, auch wenn es noch so laut ist, ist zulässig, da dem Tierhalter nicht auferlegt werden kann, dass er seinen Hund nur zu gewissen Zeiten das Bellen erlaubt. So ist das Anschlagen bei Besuch, das Verbellen von Fremden oder bei der Begrüßung zulässig und fällt unter artgerechte Reaktionen des Tieres. Trotzdem ist das kein Freischein für ein Gebelle. Der Tierhalter hat dafür zu sorgen dies bei Aufsicht zu unterbinden

das ist ein Auszug aus dem Link:

http://www.hilfreich.de/hundebellen-rechtslage_4733

Soweit ich weiß, gibt es auch Regelungen, dass ein Hund nicht mehr als ca. eine halbe Stunde am Tag bellen darf (damit ist wohl durchgehendes Gekläffe gemeint).

Ihr könnt euch ja auch beim Ordnungsamt erkundigen, wie die Regelungen sind. Am besten ist, ihr geht mit anderen Betroffenen, so können alle aus ihrer Sicht erzählen, was da mit den Hunden den ganzen Tag über los ist. Ansonsten hilft auch eine Unterschriftenliste.

Wenn Hunde den ganzen Tag über nur kläffen, dann sind sie zum einen dahingehend nicht erzogen worden und wahrscheinlich ist denen auch kreuz langweilig... Irgendwo muss die Energie ja hin. Jedenfalls sollten die Besitzer von geeigneter Seite darauf sachlich hingewiesen werden, dass es so nicht geht.

§ 4 Halten von Hunden Hunde in der Nähe fremder Wohnungen sind so zu halten, dass sie die öffentliche Ruhe nicht stören. Sie müssen zu diesem Zweck in der Zeit von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr in geschlossenen Räumen untergebracht sein, ausgenommen sie befinden sich unter Aufsicht und verursachen keine Störung der öffentlichen Ruhe. Die Räume müssen so beschaffen sein, dass trotz Hundegebell keine öffentliche Ruhestörung auftritt.

hab cih gefunden vielleicht hilfts dir :)