Wieviel Arbeitsstunden muss ich MINDESTENS arbeiten?

8 Antworten

Ist eine tägliche Mindestarbeitszeit nicht vereinbart, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer jeweils für mindestens drei aufeinander folgende Stunden zu Arbeitsleistung heranzuziehen. TzBfG

Die Mindestzeit ist von 7-10h erfüllt.

Eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestarbeitszeit von 3 Stunden täglich oder 10 Stunden wöchentlich gilt nach § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG zunächst nur dann, wenn vertraglich Arbeit auf Abruf vereinbart worden ist; diese Vorschrift gilt zunächst einmal nicht für "normale" Arbeitverhältnisse, so dass man hier erst einmal nicht von einem rechtsmissbräuchlichen Vorgehen des Arbeitgebers sprechen kann.

Grundsätzlich ist auch die Vereinbarung von Arbeitszeiten von weniger als 3 Stunden täglich erlaubt - aber eben nur nicht bei der Vereinbarung von "Arbeit auf Abruf".

Schwerwiegender ist wohl die Frage, ob die Anordnung des Arbeitgebers mit den arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeiten zu vereinbaren ist und ob das möglicherweise nicht in Richtung "Annahmeverzug" seitens des Arbeitgebers läuft - aber für diese Beurteilung fehlen hier die Informationen.

1976stephan 
Fragesteller
 28.06.2013, 23:06

Also das klingt ja professionell...aber wieder auch so,dass ich nur die Hälfte verstehe... Ich kann nur sagen,dass der Mitarbeiter laut Arbeitsvertrag zwischen 20 und 30 Stunden die Woche hat...Die 3 Stunden,wo er eingeteilt ist,sind nicht auf Abruf gewesen,sondern als normal vorher bekannt gegeben laut Dienstplan... Wenn es dir hilft,kann ich dir gerne mal den Arbeitsvertrag per Mail oder Fax zukommen lassen und du schaust dir das alles mal an.Vielleicht hast du ja dann alle Informationen die du brauchst.

Familiengerd  28.06.2013, 23:27
@1976stephan

Mit dem "Annahmeverzug" verhält es sich so:

Ein Arbeitnehmer hat eine vertraglich vereinbarte Arbeitzeit von 30 Stunden wöchentlich. Der Arbeitgeber hat nciht mehr genug Arbeit oder will Lohn sparen und teilt den Arbeitnehmer nur für 20 Stunden ein. Wenn der Arbeitnehmer jetzt sagt "Hallo! Ich bin hier und will 30 Stunden arbeiten!", der Arbeitgeber ihn aber trotzdem nur für 20 Stunden einsetzt, dann kann der Arbeitnehmer dennoch die Bezahlung für 30 Stunden verlangen, auch wenn er tatsächlich nur 20 Stunden gearbeitet hat.:

Der Arbeitnehmer bietet die volle vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung an, der Arbeitgeber nimmt sie nicht oder nur teilweise an, muss aber trotzdem "voll" bezahlen.

Familiengerd  28.06.2013, 23:29
@1976stephan

du schaust dir das alles mal an

Schau einmal in Dein Profil unter "Komplimente"!

Hallo! Also ein normaler Arbeitstag in der Bank und so geht 8h lang! Aber bei euch ist das wahrscheinlich eine Teilschicht! Wenn euer Chef da nix dagegen hat, dann ist das eigentlich egal. Aber wenn es euer Chef NICHT weiß und erlaubt, dann würde ich da vorsichtig sein... Bei Rückfragen gerne fragen, lg

Das ist es ja... Die Bezirksleitung sagt einfach machen und die Filialleitung und ich wissen eben nicht ob das rechtens ist... Die BL sagt ja auch wenn Inventuren anstehen,dass man von 6:00 - 20:00 arbeiten kann und danach wieder ne Früh reissen kann...Den Zahn haben wir ihr ja schon gezogen,aber mit den drei Stunden wissen wir das nicht genau.

ralosaviv  28.06.2013, 22:19

Drei Stunden sind das gesetzliche Minimum. Da ist nichts gegen auszurichten

Vertragsfreiheit: wenn sich die 3-Stunden-Mitarbeiter darauf einlassen, kannste nichts machen.

ralosaviv  28.06.2013, 22:16

Auch Vertragsfreiheit hat Grenzen. Allerdings sind die in diesem Fall nicht unterschritten.