Wieso muss ich jetzt einen Sprachtest machen?

6 Antworten

Beim Sprachtest wird schon auf manche Einzelheiten geachtet, die du nach deinem Text entweder nicht beherrschst oder für unwichtig hältst.

Schulzeugnisse sind oft geschönt, weil sich die Lehrer nicht dauernden Anfeindungen bei schlechten Zensuren aussetzen wollen, und so mancher mag bei dir aufgerundet haben, um zu honorieren, dass du gut integriert bist.

Deutsche Abiturienten müssen zum Studium auch so manchen Test schreiben, der eigentlich durch das Abiturzeugnis obsolet sein sollte. Den Grund habe ich oben schon genannt.

Der Sprachtest soll unabhängig von der persönlichen Vorgeschichte einen bestimmten Beherrschungsgrad des Deutschen attestieren. Das ist keine Bürokratie, sondern gleiches Recht für alle Einzubürgernden.

adabei  22.05.2018, 12:40

Die Bestimmungen sagen eindeutig, dass ein Sprachtest nicht notwendig ist, wenn man einen deutschen Schulabschluss nachweisen kann.

rotreginak02  22.05.2018, 12:48
@adabei

nein, da musst du schon aufmerksamer lesen, adabei. können ist nicht müssen. Und meine Erfahrung teilt auch meine Position dazu und der Grundsatz:

jeder Einbürgerungswillige muss einen Sprachtest ablegen, um ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen.

adabei  22.05.2018, 12:58
@rotreginak02

Wo liest du hier etwas von "können"?

Es reicht als Nachweis aus, wenn

  • eine Bescheinigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die erfolgreiche Teilnahme an einem Sprachkurs im Rahmen eines Integrationskurses nach dem Aufenthaltsgesetz vorliegt,
  • ein Zertifikat Deutsch (B1 GER) oder ein ähnliches oder höherwertiges Sprachdiplom vorliegt,
  • vier Jahre durchgehend eine deutschen Schule mit Erfolg besucht wurde, d.h. ohne Sitzenbleiben, vorliegt,
  • ein deutscher Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur vorliegt,
  • ein Studium an einer deutschsprachigen Fach- oder Hochschule absolvierte wurde oder
  • eine deutschsprachige Ausbildung absolviert wurde.

Falls eines der Nachweise nicht vorliegen sollte, wird von der Einbürgerungsbehörde gefordert, dass an einem Sprachtest teilgenommen wird.

Mal wieder die Inkompetenz bei Behörden... Wen wundert es schon, nach Bremen. Mich wundert eher, dass es sich so viele blind auf die Seite der Behörde stellen und empfehlen, die unberechtigte Forderung zu akzeptieren. Also, im Gesetz steht schwarz auf weis, wer deutschen Schulabschluss hat, braucht weder Sprachtest noch Einbürgerungstest. Vielleicht diesen Paragraph ausdrucken und die gute Dame darauf aufmerksam machen, bevor sie noch mehr Schaden einrichtet.

Nett formuliert: weil der Einbürgerungstest eben nicht ein Sprachtest ist, der dem Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse dient.

Bös formuliert: weil du weder den Akkusativ, noch Groß- und Kleinschreibung, noch die richtige Verwendung von Artikeln beherrschst, noch Kommaregeln, noch Verben richtig deklinierst..... etc. pp. Kurz gesagt: in deinem Fragentext inklusive Überschrift kommt kein einziger fehlerfreier Satz vor!

und das bestätigt die Sinnhaftigkeit von Sprachtests einmal mehr....

hummel3  22.05.2018, 12:17

Besser kann man den Sprachtest kaum begründen! :-))

rotreginak02  22.05.2018, 12:18
@hummel3

danke!

hummel3  22.05.2018, 12:22
@rotreginak02

Gerne! - Es tut auch mir weh, wenn ich sehe, wie selbst Abiturienten und zumeist "Biodeutsche" unserer Sprache in Wort und Schrift nur noch mit hoher Fehlerquote mächtig sind.

adabei  22.05.2018, 12:25
@hummel3

Das ja. In diesem Fall unterscheidet er sich also in keiner Weise von deutschen Schülern. Im Uebrigen habe ich hier auf GF schon weit Schlimmeres gesehen als diesen Text hier.

Ich habe nachgeschaut: Ein Sprachtest ist nicht nötig, wenn jemand einen deutschen Schulabschluss vorweisen kann.

rotreginak02  22.05.2018, 12:38
@adabei

@adabei: hast du auch die Quelle? Ich kenne nur die Formulierungen: "...jeder Einbürgerungswillige muss einen Sprachtest ablegen......" und " die Deutschkenntnisse können auch über X, Y Zertifikate, Hauptschulabschluss...nachgewiesen werden." Die Betonung liegt meiner Kenntnis nach auf dem Können, nicht müssen. Im Gegensatz zum Einbürgerungstest wird nämlich der Sprachtest (Länge und Schwierigkeitsgrad) unterschiedlich in den einzelnen Bundesländern gehandhabt. Und auch ist es behördenabhängig, welche Zertifikate anerkannt werden, welche nicht.

sumi79  22.05.2018, 12:55
@rotreginak02

Tja, man sollte die deutsche Sprache auch sinngemäß verstehen können und nicht nur auf die Grammatikfehler achten.

"Wer muss, der kann."

Muss ich das verdeutlichen, oder kommst du auch so drauf?

rotreginak02  22.05.2018, 13:01
@sumi79

eben, deshalb kann ich ja auch "können" und "müssen" differenzieren... manchmal hilft auch Lebenserfahrung...

adabei  22.05.2018, 13:02
@sumi79

Ich glaube, wir kämpfen hier auf verlorenem Posten. Der Text ist völlig eindeutig.

sumi79  22.05.2018, 13:09
@rotreginak02

Das scheint hier nicht der Fall zu sein. Also muss ich wohl deutlicher werden.

"Wer einen Nachweis über die ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache erbringen muss, der kann es in Form eines abgeschlossenen deutschen Schulabschlusses tun."

Entsprechende Hinweise gibt es genügend im Netz. Falls du es genauer wissen möchtest, dann lies das hier mal durch:

https://m.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/IB2/Einbuergerung/ae-anspruchseinbuergerung.html

hummel3  22.05.2018, 15:03
@adabei
Ein Sprachtest ist nicht nötig, wenn jemand einen deutschen Schulabschluss vorweisen kann.

Danke für diese Information.

rotreginak02  22.05.2018, 13:21

möglich ist übrigens auch, dass dein mittlerer Schulabschluss Defizite in Deutsch aufweist, die durch andere Fächer ausgeglichen wurden.

sumi79  22.05.2018, 14:07
@rotreginak02

Hast du auch etwas stichhaltiges, was die von dir genannte Möglichkeit bestätigen bzw. belegen kann?

rotreginak02  22.05.2018, 17:37
@sumi79

Da ist aber jemand auf Krawall gebürstet....du musst nicht alles kommentieren, nur weil es dir nicht in den Kram passt. Ich habe hier geäußert, dass es MÖGLICH WÄRE, ob es so ist, weiß wohl nur FS...

sumi79  22.05.2018, 18:38
@rotreginak02

Ich bin ganz und gar nicht auf Krawall gebürstet. Wie kommst du auf den Unsinn?

Du hast recht. Ich muss nicht alles kommentieren was mir "nicht in den Kram passt" , aber ich kann es.

Es ist ein Diskussionsforum und wir diskutieren hier alle. Wenn du meiner Ansicht nach mit deinen Äußerungen falsch liegst, dann sehe ich keinen Grund, warum ich diese Äußerung nicht kommentieren und dich richtigstellen sollte. Dasselbe erwarte ich auch von den Kommentatoren in Bezug auf meine Äußerungen.

Schließlich ist es von Grund auf absolut unrealistisch, dass alle nur so kommentieren, dass es dir in den Kram passt.

Und noch etwas:

"möglich ist" und "möglich wäre" ist weder dasselbe, noch das Gleiche.

Aber ich finde es toll, dass du dich zumindest in dieser Hinsicht selbst korrigiert hast.

Bei Behörden geht es um Paragraphen. Wenn auch mal Sinnhaltigkeit vorkommt, dann ist das ein Versehen.

hummel3  22.05.2018, 12:20

Du tust den Behörden unrecht! - In diesem Fall haben aber die Paragraphen und Behörden auf jeden Fall recht! - Lies doch bitte dazu die Antwort von "rotregina02".

Dxmklvw  22.05.2018, 12:38
@hummel3

Es ist sicher etwas weit hergeholt, vom etwas mißratenem Schriftdeutsch auf die Sprachkenntnisse zu schließen, insbesondere, wenn in Deutschland geboren und fest integriert. Wäre da nicht speziell das Kriterium "nicht deutschstämmig", dann müßte man wohl jeden 4. biodeutschen Jugendlichen wegen mangelhafter Sprachkenntnisse ausweisen, und vielleicht nicht nur diese.

Natürlich gibt es heftige Probleme mit solchen, die vielleicht schon in der 3. Generation in Deutschland sind und immer noch kaum deutsch sprechen.

Doch angesichts des Gesamtumgangs mit Migranten (zuerst massenhaft ins Land holen, dann absolut erbärmlich unterbringen, daneben ein Willkommensgeschrei anstimmen und gleichzeitig möglichst viele wieder ausweisen, Straftäter und Gefährder im Land behalten und gut integrierte Personen abschieben ...) paßt derart viel gar nicht zusammen, so daß ich im Gesamtgeschehen keinen Sinn entdecke und davon ausgehe, daß deswegen auch in den Details kein Sinn enthalten ist.

adabei  22.05.2018, 12:47
@Dxmklvw

Ein Sprachtest ist nicht nötig, wenn jemand einen deutschen Schulabschluss vorweisen kann. Das steht eindeutig in dem hier mehrfach geposteten Link.

https://www.einbuergerungstest.biz/fakten-zum-test/faq#Wer%20muss%20den%20Sprachtest%20nicht%20machen

Hier kannst du nachlesen, dass in deinem Fall kein Sprachtest nötig ist. Dein deutscher Schulabschluss genügt.

Es hätte mich auch sehr gewundert, wenn es anders wäre.

Die Dame hat entweder nicht aufgepasst oder so wusste selbst nicht richtig Bescheid. Letzteres kann ich mir allerdings schwer vorstellen. Sie muss doch tagtäglich mit solchen Fällen zu tun haben.

Geh nochmal hin und leg dein Abschlusszeugnis erneut vor.

rotreginak02  22.05.2018, 12:44

da kann man nachlesen, dass als Nachweise Hauptschulabschluss etc anerkannt werden können. Nicht müssen, das ist ein erheblicher Unterschied. Ich kenne jemanden, der bei Einbürgerung eben auch einen zertifizierten Sprachtest machen musste ,obwohl er ein BWL-Studium in der BRD erfolgreich absolviert hatte...

Ich vermute eher, dass die Dame erkannt hat, dass in diesem Fall ein qualifizierter Sprachtest sichere Auskunft über die tatsächlichen Deutschkenntnisse gibt. Im Übrigen sind die Sprachtests nicht bundeseinheitlich....

adabei  22.05.2018, 13:05
@rotreginak02

Nein. Ich kann dir hier nicht zustimmen. Wenn man sich den ganzen Text durchliest, sind hier die Bestimmungen eindeutig.