Wieso ermittelt die Polizei nicht die Ip Adresse und macht den Anschlussinhaber bekannt?
HI ,Ich werde ständig terrorisiert habe diesbezüglich auch schon zig Anzeigen erstattet.Der Ort ist das Internet.Ständig werde ich beleidigt,ständig werden Fotos von mir veröffentlicht aber trotzdem macht die Polizei oder Staatsanwaltschaft den Anschlussinhaber nicht ausfindig.Was läuft nur falsch mit der Justiz?Wenn man schon eine Anzeige aufnimmt sollte man sich auch dementsprechend bemühen den Täter zu erwischen..
5 Antworten
Sehr geehrter Kinggogo1
Theorie und Praxis unterscheidet sich meist.
Wenn mich jemand in einem Videospiel beleidigt, und ich das Anzeige, dann werden die Ermittlungen sehr wahrscheinlich eingestellt.
Und genau so ein Fall ist das bei ihnen, kein Staatsanwalt und auch keine Polizei verfolgt das Interesse, einen wahrscheinlich 12 jährigen Jungen anzuklagen, weil er im Internet Menschen beleidigt.
Das ist viel zu viel Aufwand und kostet natürlich sehr viel Geld.
Ich hätte eine Gegenfrage, was glauben sie wie viele Menschen in Deutschland vor Gericht müssten, weil sie andere Menschen im Internet beleidigen?
Das einzige was, mir bekannt akribisch im Internet verfolgt wird ist Volksverhetzung. Aber selbst da wird mittlerweile vieles nicht angeklagt wie in den Entstehungszeiten von Social media.
Mit freundlichen Grüßen
Schmitzerna
Welcher Strafbestand ist denn ihrer Meinung nach gegeben? identitätsdiebstahl ist natürlich eine schwerwiegende tat.
Ich kenne leider denn Sachverhalt nicht. Sie müssen sich wohl oder üben einen Anwalt besorgen. Sie müssen dann denn ganzen Sachverhalt wiedergeben, er wird dann schon wissen was er tut.
Ansonsten würde ich vorsichtiger sein, mit dem Preis geben, von persönlichen Informationen. (Bilder, Adresse, Name).
Sie sollten sich einen Reformierten Anwalt besorgen.
Kunsturheberrechtsverletzung und Beleidigung heißen die Straftaten.Der Anwalt hat nur eine Abmahnung geschickt,welche nicht unterschrieben wurde ..Danach kam nichts mehr...
Sind die Fälle ohne Ergebnis wieder eingestellt worden? Wenn ja, mit welcher Begründung? Oder laufen die Verfahren noch?
Nein es sind schon 2 Jahre vergangen und ich habe immernoch nichts erfahren..
okay... ^^ Vielleicht mal nachfragen?
Immer die gleiche Aussage von der Staatsanwaltschaft..Die Justiz ist überlastet .Wir haben nicht nur ihr Verfahren sondern auch andere..BLABLABLAAA
Na, das fällt Dir ja früh ein, um nochmal nachzuhaken. Du hast ja sicher ein Aktenzeichen, also an die Staatsanwaltschaft wenden und Dich ggf. dort beschweren und nicht hier.
Dann ist das natürlich sch.... Da muss ich leider passen.
Stehst du mit der Person, die diese Bilder postet in Kontakt, also kannst du ihr auf der Plattform, wo diese Person es postet Nachrichten schreiben?
Wenn dem so ist, kannst du mit ein wenig manipulation und einem geschickt platziertem Link selbst in Erfahrung bringen, welche IP, Anbieter sich dahinter verbirgt und den Einwahlpool in etwa einkreisen.
Nein die Person hat bereits das Konto gelöscht
Dort waren auch keine Infos über die Identität des Täters
Das ist unwichtig. Du brauchst diese Infos nicht. Es hätte gereicht, wenn diese Person gezielt auf einen Link drückt, dem du ihr übermittelst. Wenn du diese Person nicht mehr kontaktieren kannst, wird es natürlich schwer.
was für einen Link denn?
Um es simpel zu erklären. Wenn eine Person über seinen Internetbrowser oder Handy eine Website aufruft, erhält der Webserver immer die Information darüber, Welche IP Addresse der client ( die Person ) hat. Diese kann man zbsp mit einem PHP Script einfach auslesen. Das benötigt nicht mehr als ein kleines Script und einen Webhost. Mit der IP Adresse kannst du dann zudem Einwahlpool ( nicht Adresse! ), sowie Anbieter und Browser bestimmen. Wenn du mit diesen Informationen dann zur Polizei gehst ( das ist nicht illegal ), hat deine Anzeige viel größere Chancen verfolgt zu werden.
Und dann?
Wie kann denn ein Unbekannter Bilder von Dir haben und hochladen?
Um eine IP zu bekommen, benötigt es erstmal einen richterlichen Beschluss und ich sehe da keinen Straftatbestand, der das rechtfertigen würde.
Beleidigung und Kunsturheberrechtsverletzung sind die Strafbestände..
Ohne Indizien darf man keine IP auslesen.
Ist ein Screenshot ausreichend?
Screenshot von was.
Von den Bildern die veröffentlicht wurden,also der Account und natürlich den Chatverläufen..
Das reicht nicht.
Was soll denn ausreichen?
Wegen Beleidigung macht die Polizei gar nichts, da ist ja wie ich das sehe noch nichtmal eine Unterlassungserklärung von dir verschickt worden. Erst einmal muss versucht werden, solche Dinge außergerichtlich zu klären.
Das ist Unsinn. Es liegt dann schlichtweg nicht im öffentlichem Interesse. Jede Webseite, oder jedes Spiel ließt deine IP aus und speichert sie ggf.
Doch das öffentliche Interesse ist gegeben.
Nein. Der Begriff "öffentliches Interesse" aus Jura, hat nur wenig mit der wörtlichen Bedeutung zutun.
Was genau willst du als Privatperson mit einer IP anfangen? Welche relevanten bzw. personenbezogenen Daten meinst du mit einer IP zu bekommen? Deine Linktheorie ist Unsinn.
Ich bekomme Aufgrund meiner Kontakte bei fast allen großen ISPs sogut wie jede Information. Einer Privatperson hilft die IP bei der Anzeige bei der Polizei enorm, denn mit der IP kann ohne weitere Recherche durch den Staatsanwalt die Herausgabe des Benutzers erfolgen. Andernfalls müssten die IT Experten der Polizei erst einmal daran arbeiten und man müsste über verschiedene Quellen Beschlüsse einholen. Das macht in der Praxis wegen einer Beleidigung niemand. Mit IP sind die Chancen auf Strafverfolgung wesentlich höher.
Natürlich- ich kenne genügend anonyme "Spezialisten" die mit der Masche im Internet Leute erpressen und nötigen. Die Polizei hat ihre eigenen Spezialisten, lasse es mal gut sein.
Du erfährst anhand einer IP nicht mehr als im Internet aktive Unternehmen. An persönliche Daten kämst auch du nur mit Hilfe der StAw. ran.
Die Person die ich im Verdacht habe ist 24 Jahre alt und hat mir das Leben damals zur Hölle gemacht,weil er mir nachgestellt hatte.Und er ist auch wegen anderen Delikten in Erscheinung getreten..Das ist doch Grund genug um ihn zu überführen und ihn ausfindig zu machen,damit er merkt ,dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist um Leute zu beleidigen und zu terrorisieren.Das öffentliche Interesse der Sta. ist gegeben aber trotzdem leiten sie nicht die erforderlichen Ermittlungswege ein...