Wieso entspricht die einbehaltene Lohnsteuer nicht der Lohnsteuer in der Splittingtabelle?
ich habe ein Verständnisproblem zu einer Steuererklärung für das Jahr 2014:
Ein verheirateter Alleinverdiener mit der Lohnsteuerklasse 3 hat einen Bruttolohn von 50500 Euro. Laut der Lohnsteuererklärung hat er 5900€ Steuern gezahlt.
Nach der Splittingtabelle hätte er aber 8224 euro zahlen müssen. Wie kann es sein, das er viel weniger gezahlt hat? Liegt es an mir, gibt es noch eine andere Tabelle, die ich nicht kenne?
2 Antworten
Kann es sein, dass Du unterschiedliche Bemessungsgrundlagen hast?
Bruttolohn ist zu vermindern um:
1. Werbungskosten (wenn höher als 1.000,-, sonst die 1.000,- Arbeinehmerpauschale abziehen).
2. Vorsorgeaufwendungen/Vorsorgepauschale
3. Sonderausgaben (sonst Pauschale 36,- Euro)
Dann könnte es noch andere Abzüge geben für z. B. aussergewöhnliche Belastungen.
die Tabelle 2. ist eine Lohnsteuertabelle bei der alle Freibeträge eingearbeitet sind. Ich komme da auf die 5.850,- Euro.
Wenn man nun mit den 50.500,- die ja Bruttogehalt sind in eine Einkommensteuertabelle/-rechner geht, muss es schief gehen, denn die Einkommensteuertabellen haben die Freibeträge (siehe meine Antwort) nicht eingearbeitet.
5.850,- entspricht einem z.v.E von ca. 42.200,- euro. Daran siehst du wie groß der Unterschied zwischen Bruttogehalt udn dem dann zu versteuernden Einkommen ist.
In der Lohnsteuertabelle sind bestimmte Freibeträge eingearbeitet wie der Arbeitnehmer- Pauschbetrag und die Vorsorgepauschale usw.
Die Einkommensteuertabelle geht vom zu versteuernden Einkommen aus, also nach Abzug der Freibeträge, Sonderausgaben usw.
Daher kannst Du die beiden Werte nicht vergleichen.
Nebenbei: Was meinst Du mit "Lohnsteuererklärung"?
Meinst Du die elektronische Steuerbescheinigung?
D.h., wenn in der Lohnsteuertabelle die Freibeträge schon drin sind, müßte die Steuer doch höher sein als die Steuer bei der Einkommenstabelle ?
Es ist aber andersrum der Fall. Die Steuer bei der Einkommenstabelle ist viel höher als bei der Lohnsteuertabelle.
Sorry, mit "Lohnsteuererklärung" meinte ich wirklich die elektronische Lohnsteuerbescheinigung.
In der Einkommensteuertabelle wird auf das zu versteuernde Einkommen abgestellt.
Der Bruttolohn entspricht aber den Einnahmen, und daher kannst Du mit dem Bruttolohn nicht in die Einkommensteuertabelle gehen.
Mein Tipp: Fülle eine EDV- Einkommensteuererklärung aus, meinetwegen über ELSTER.
Wenn Du in der Anlage N den Bruttolohn und die einbehaltenen Steuern einträgst und in der Anlage Vorsorgeaufwendungen die Versicherungsbeträge nach der Steuerbescheinigung, wirst Du Dich über das Ergebnis wundern.
Erfahrung hilft mehr als Theorie.
Die Bemessungsgrundlagen sind die gleichen. Bei gleichem Bruttoverdienst kommt bei dem ersten Steuerrechner andere Steuer heraus als bei der anderen Seite. Vergleicht bitte selbst, ich komme nicht dahinter, wieso extrem unterschiedliche Werte herauskommen.
1) einkommenssteuertabelle_de
2) steuerschroeder.de/lohnsteuertabelle.htm
Die Verminderung des Bruttolohns geschieht doch erst nach Abgabe der Steuererklärung. Das ist aber noch nicht geschehen.
Auch wenn man dieses Pauschalen mitberücksichtigt, stimmen beide Rechnungen nicht überein.