Wieso darf der reiseanmelder der bei einer buchung als erstes angegeben wird den kompletten flug stornieren OHNE die anderen mitreisenden darüber zu inform.?

4 Antworten

Hier gibt es unterschiedliche Rechtsverhaeltnisse. Einmal das zwischen der Person, die die Reise fuer alle gebucht hat und dem Reiseveranstalter. Das ist das "Aussenverhaeltnis". Zudem gibt es auch noch das "Innenverhaeltnis". Das ist das Rechtsverhaeltnis, das ihr untereinander eingegangen seid, als ihr die gemeinsame Reise vereinbart habt. Beide Rechtsverhaeltnisse sind getrennt voneinander zu betrachten, koennen also nicht miteinander vermischt werden.

Im Aussenverhaeltnis ist die Person alleiniger Vertragspartner des Reiseveranstalters, die mit diesem den Vertrag geschlossen hat. Alle anderen haben mit diesem Vertragsverhaeltnis nichts zu tun. Storniert diese Person nun den Reisevertrag, geht es den Veranstalter schlicht nichts an, wie die anderen Reiseteilnehmer zu dieser Entscheidung stehen. Sein Vertagspartner hat die Reise storniert. Ob der Rest der Gruppe damit einverstanden war oder nicht, ist fuer das Vertragsverhaeltnis zwischen ihm und der Person, die die Reise gebucht hat, voellig unerheblich.

Im Innenverhaeltnis, also innerhalb der Reisegruppe, duerfte die Person aber hoechstwahrscheinlich nicht zur Stornierung der Reise berechtigt gewesen sein (kommt darauf an, was ihr untereinander vereinbart hattet oder sinnvollerweise vereinbart haettet). Daraus duerfte sich dann ein den bereits gezahlten Reisepreis betreffender Rueckzahlunsanspruch gegenueber der Person ergeben, die das Geld fuer die Reise erhalten hat. Denkbar waeren u.U. auch Schadensersatzansprueche (wenn ein Schaden entstanden ist und nachgewiesen werden kann).

Mit Betrug hat das alles aber rein gar nichts zu tun (es sei denn, die Person hat von Anfang an vorgehabt, die Reise zu stornieren und euch um euer Geld zu prellen).

Ganz einfach. Weil der Anmelder der Vetragspartner ist.

Der Rest ist Privatsache zwischen den Reiseteilnehmern.

Sehr oft entsteht diese Situation zwischen Partnern, die sich vor Antritt der Reise trennen. Auch da gilt derjenige, der die Reise gebucht/bezahlt hat als Vertragspartner. Auch wenn der Andere - vorher - das Geld dem Buchenden übergeben hat.

Falls die Reise aber nicht storniert wird, kann jeder Einzelne die Reise trotzdem antreten, egal ob der Vertragspartner selbst fliegt oder nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der "Buchende" hat den Vertrag geschlossen und ist somit auch berechtigt, davon zurückzutreten.

Wenn meine Firma mir zB einen Flug bucht und den später storniert, dann habe ich ja auch kein Recht mehr auf den Flug......

bravo28 
Fragesteller
 20.06.2017, 18:44

in dem fall hat die firma den flug aber für sie gezahlt. Hier haben wir UNSER geld für das ticket dazu gegeben. Daher doch sehr schwachsinnig da es eben wie gesagt betrug ist... deswegen auch nicht verständlich wieso man es einfach machen darf.

DirWil  20.06.2017, 18:47
@bravo28

Das Problem ist, dass das Geld an den "Freund" im Vertrauen gezahlt wurde. Die Zahlung an den Flugveranstalter hat dann ja der "Freund" auch vorgenommen....

bravo28 
Fragesteller
 20.06.2017, 18:52
@DirWil

absolut nicht verständlich eben wie gesagt da diese person dann sowieso wegen betruges angezeigt werden kann sollte es nicht möglich sein dies zu tun. trotzdem danke für die antwort

Ihr habt ja nicht jeder einen eigenen Vertrag abgeschlossen.
Die Person, die gebucht hat, die ist bei diesem Vertrag der Vertragspartner für die Fluggesellschaft.

bravo28 
Fragesteller
 20.06.2017, 18:50

beantwortet dennoch nicht warum man als reiseanmelder das ticket anderer stornieren kann ohne sie zu fragen mit dem geld das die mitreisenden dazu gegeben haben und nicht der reisanmelder derjenige war der es uns gezahlt hat. da es unser geld ist was hier dazu gegeben wurde absolut nicht verstädnlich wieso sowas machbar ist...zudem es eben wie gesagt auch betrug wäre daher nicht viel sinn wenn man es darf ohne zu fragen.