Wiederholtes Fahren ohne Fahrerlaubnis/Angabe von falschen Personalien?
Hallo,
Ich bin 17 Jahre alt und ich wurde im November 2013 (damaliges Alter 15 Jahre) von der Polizei erwischt, als ich ein Auto ohne Führerschein gefahren bin. Bei der darauffolgenden Gerichtsverhandlung bekam ich glücklicherweise "nur" 80 Sozialstunden aufgedrückt. Nun wurde ich Ende Juni diesen Jahres wieder beim Fahren ohne Fahrerlaubnis von der Polizei erwischt. Bei der Verkehrskontrolle gab ich zunächst falsche Personalien an, entschied mich dann jedoch, den Polizisten die richtigen Personalien anzugeben.
Nun habe ich heute vom Landratsamt einen Brief erhalten. In diesem Stand, dass das Angeben von falschen Personalien eine Ordnungswidrigkeit ist und ich eine Geldstrafe bis zu 1000 Euro zahlen muss.
Was für eine (realistische) Strafe werde ich erhalten, wenn die Gerichtsverhandlung bezüglich des (wiederholtem) Fahren ohne Fahrerlaubnis stattfindet?
8 Antworten
Eine Sperre das du erst ab einen bestimmten Alter erst denn Führerschein machen darfst, weil die dich dann so einschätzen, dass du noch nicht dafür bereit bist.
Die Sperre beschränkt sich nicht nur aufs Auto, sondern auf alle motorbetriebenen Fahrzeuge, für die Du eine Fahrerlaubnis brauchst. Bleibt also nur noch das Fahrrad (evtl ein Pedelec) :-((
due Sperre geht auf dein Führerschein. du kannst kein Führerschein machen solang
Du brauchst keinen Führerschein für bestimmte Fahrzeuge die eine vom Werk auf max. Geschwindigkeit von 25 Kmh haben. E-Bikes das beste Beispiel der Motor bringt nicht mehr als 25kmh, weil man sonst einen Führerschein dafür braucht.
Hallo.
Hier im Amtsgericht bekommst du 3 Monate auf Bewährung + 600€ Strafe.
Oder bis zu 1200€ , + Gerichtkosten usw,. Sperre oft bis zu 12 Monate.
Wenn Alkohol im Spiel oder andere Drogen, oft bis 2,1/2 Jahre ohne Bewährung und 2. Instanz mit Bewährung Geldstrafe bis zu 300 Tagessätze.
und Sperre bis 6 Mon. nach Rechtkraft des letzten Strafsache.
Mit Gruß
Bley 1914
Du brauchst auf jeden Fall jetzt noch nicht mit Deinem Führerschein anfangen, denn Du wirst ihn in nächster Zeit sicher nicht bekommen.
Eine Sperre dass du erst später den Führerschein machen kannst
Es kommt dann auf den Richter an der kann eine kleine Sperre von 5-10 Jahren anordnen das es ein Unbelehrbarer war oder gleich eine Sperre von 99 Jahren daraus machen was schon öfter dabei raus kam . Und dann bei Wiederholung sofort ins Gefängnis . Den so was gehört nicht aus die Strasse .
Bezieht sich solch eine Sperre auf alle Fahrzeuge oder nur auf's Auto? Ich habe nämlich bald Ausbildungsbeginn und komme da sehr schlecht hin. Ich weiß, ich bin da selber schuld...