wie zeigt man jemand wegen schwarzarbeit an?

6 Antworten

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Ob man jemanden, den man persönlich kennt, anzeigt oder nicht, ist immer eine sehr schwierige Frage. "Eigentlich" macht man soetwas nicht, aber "uneigentlich" schon. "Eigentlich" kommt "Mann" seinen Unterhaltsverpflichtungen nach, wenn er irgend kann. Aber dieser "Mann" scheinbar nicht. Entscheiden musst Du oder Deine Freundin es selber.

Wenn Ihr einen Ansprechpartner sucht, könnt Ihr Euch hier informieren: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Ansprechpartner/ansprechpartner_node.html

Vielleicht erst mal anonym beraten lassen, und dann entscheiden. Oder halt gleich konkret den Namen und das Studio nennen.

Generell denunziert man niemanden, dass ist der falsche Weg und vergiftet das Miteinander.

397kg  31.05.2013, 17:36

Was für ein Miteinander bei einem Typen, der sich um Unterhaltszahlungen drückt!?

katermanu 
Fragesteller
 31.05.2013, 17:41
@397kg

es geht mir nicht ums reine denunzieren... wäre da kein kleines kind im spiel,wäre es mir egal. meine freundin hat ihm schon angedroht dass sie ihn verpfeift und er lachte nur und sagte es würde nie rauskommen... es geht mir um diese ungerechtigkeit :(

Schraubi76  31.05.2013, 17:52
@katermanu

Ich habe das schon verstanden, es muss letzten Endes jeder für sich entscheiden. Ich halte es für falsch. Jeder sollte einen Ehrenkodex haben, und so etwas hinterhältiges ist ehrlos, egal wie ehrwürdig Dir das vorkommen mag

katermanu 
Fragesteller
 31.05.2013, 18:12
@Schraubi76

so hinterhältig wäre es ja dann nicht....angedroht haben wir es ihm ;)

dann musst du das Finanzamt fragen. Die vermitteln dich an die richtige Adresse,.

Das ist sehr schwierig.

Wie die beim JuAmt schon gesagt haben, man kann das praktisch nicht beweisen.

Du müsstest also wirklich an belastbare Unterlagen heran kommen - dann zeig ihn an bei der Arge.

S1Stefan  31.05.2013, 18:02

Der Zoll ermittelt ohne Beweise, die suchen die selber.

Dafür ist der Zoll, bzw. das Finanzamt zuständig