Wie wird man Geschworener?

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Während Geschworenengerichte in Deutschland also schon lange nicht mehr existieren, wurde der Name "Schwurgericht" beibehalten. Die große Strafkammer des Landgerichts heißt nämlich bei bestimmten, besonders schweren Delikten weiterhin "Schwurgericht", § 74 Abs. 2 S. 1 GVG. Dieses Schwurgericht hat aber mit dem ursprünglichen Schwurgericht nur noch den Namen gemeinsam. Es verhandelt in der Besetzung der großen Strafkammer, hat also keine Geschworenen, die nur über die Schuldfrage abstimmen, sondern mit den zwei Schöffen neben den drei Berufsrichtern zwar ehrenamtliche, ansonsten aber gleichberechtigte Richter, die umfassend mitentscheiden. Auch tritt das Schwurgericht nicht mehr nur periodisch zusammen, sondern ist eine normale Kammer des Landgerichts.

vollständig nachzulesen unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Geschworenengericht

Schöffen sind Ehrenamtlicher Richter, die im Strafverfahren bei den Amts- und Landgerichten gleichberechtigt mit Berufsrichtern an der Urteilsfindung mitwirken, soweit nicht der Strafrichter allein zuständig ist.

In das Amt des Schöffen können nur Deutsche berufen werden. Grundsätzlich ist jeder Deutsche, der die Voraussetzungen erfüllt, verpflichtet, das Schöffenamt anzunehmen. Die Berufung kann von wenigen Personengruppen abgelehnt werden, darunter Ärzte, Zahnärzte, Krankenpfleger, Apotheker sowie alle Personen über 65 Jahre. Ansonsten sind zwingende persönliche Gründe nachzuweisen. Schöffen sollen zwischen 25 Jahre und 70 Jahre alt, gesundheitlich geeignet, nicht insolvent und nicht juristisch ausgebildet sein.

Anders als die Geschworenen im angloamerikanischen Recht über die Schöffen während der Hauptverhandlung das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie ein Berufsrichter aus. Mit dem Berufsrichter beurteilen sie die Tat des Angeklagten und setzen das Strafmaß fest.

Schöffen kommen im Strafverfahren bei den Schöffengerichten der Amtsgerichte sowie den Strafkammern der Landgerichte zum Einsatz.

Das Schöffengericht des Amtsgerichts ist - wie die kleine Strafkammer des Landgerichts - regelmäßig mit einem Berufsrichter und zwei Schöffen besetzt. Das bedeutet, dass in diesen Fällen die Überzeugung der Schöffen von der Schuld des Angeklagten gegen die Meinung des Richters über eine Verurteilung entscheiden kann. Das Schöffengericht ist für den Strafprozess zuständig, sofern:

* nicht das Landgerichts oder Oberlandesgericht zuständig ist
* weniger als vier Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten sind
* eine Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus oder Sicherungsverwahrung nicht zu erwarten ist
* die Staatsanwaltschaft nicht wegen der besonderen Bedeutung des Falles beim Landgericht Anklage erhebt

Verhängt werden dürfen hier nur Geldstrafen und Freiheitsstrafe bis zu vier Jahren, sowie alle Maßregeln der Besserung und Sicherung mit Ausnahme der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und der Sicherungsverwahrung.

In den großen Strafkammern, die an den Landgerichten geführt werden, wirken zwei Schöffen neben drei Berufsrichtern mit.

Praxistipp: Die Wahl der Schöffen erfolgt durch einen Ausschuss am Gericht anhand von Vorschlagslisten, die von den Gemeinden aufgestellt werden, für einen Zeitraum von vier Geschäftsjahren. Die Vorschlagsliste der Gemeinde soll alle sozialen Gruppen der Bevölkerung berücksichtigen. Die gewählten Schöffen werden per Los den einzelnen Strafverfahren zugeteilt. Sie werden für ihre Auslagen entschädigt.

pia911  06.02.2017, 17:55

Also gibt es so etwas vom Prinzip her scheinbar auch noch in Deutschland - wenn ich das richtig verstanden habe - heißt hier nur nun Schöffengericht? 

Man kann sich also nicht als Schöffe zur Verfügung stellen, sondern wird zufällig ausgewählt? 

Wie wählen die denn die Schöffen aus? Also wer macht das und mit welchem Verfahren?

Weshalb dürfen nur die Berufsgruppen Arzt, Zahnarzt, Krankenpfleger und Apotheker ohne richtige Angabe von Gründen ablehnen?

dasbinich1982  04.03.2019, 22:09
@pia911

Doch man kann sich selbst als Schöffe bewerben. Alle 5 Jahre, die aktuelle Periode hat am 01.01.2019 begonnen. Bewerben sich nicht genug Freiwillige, wird aus dem Melderegister ausgelöst, so dass alle Altersstufen, Geschlechter etc vertreten sind.

Unter www.schoeffenwahl.de wird das Procedere genau beschrieben.

Die genannten Berufsgruppen dürfen die Ernennung ablehnen, weil die Praxis ohne Arzt irgendwie blöd ist (schlicht formuliert).

Nein, in Deutschland gibt es kein Schwurgericht. Also du wirst nie ein Brief erhalten ;) Es sei denn du nimmst die Amerikanische Staatsbürgerschaft an :P Und in Amerika kann man es nicht selbst bestimmen, es wird durch zufall gewählt. Aber wenn da einer den Brief bekommt, heißt das noch lange nicht, das er auch Geschworener wird, weil erst ein großer Backround check gemacht wird. Als Geschworener darfst du NICHTS mit Zeugen, Angeklagten oder so am Hut haben, du darfst sie nicht kennen nie mit ihnen in Kontakt gewesen sein etc.

dasbinich1982  04.03.2019, 22:10

Als Schöffe kann man auch "zwangsverpflichtet" werden. Und zwar für 5 Jahre am Stück!

Eines tages hat man einen Blauen Umschlag vom Gericht im Briefkasten dann wird einem das Amt aufgetragen.So ist es mir ergangen mit einer Vormundschaft.Plötzlich hatte ich ein Kind mehr das aber vom alter her mein Papa sein konnte

in D gibt es kein schwurgericht!

Koechlein1948  14.09.2010, 15:12

Gab es leider mal und das war ein dunkeles Kapitel der Deutschen