Wie wandelt man ein "Behelfsheim" in nutz und vererbares "Eigentum" um?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ein Bekannter hat in Hessen ein Grundstück übernommen - gekauft ,Auf dem eine Werkstatt stand jetzt leer (sagen wir wie ein allein liegender Schrebergarten auf einem Waldgrundstück )

Schwarzbau.

dahinter auf dem Grundstück ein Gebäude in dem früher mal ein Aussiedler wohnte. Dieses Gebäude gehört nicht zu einem Ortsverband sondern hat eine alleinige Ortsrandlage. Er möchte dieses Haus ausbauen und umbauen jedoch hat das Bauamt ihm dies jedoch mit dem Hinweis untersagt ,dass es sich um ein Behelfsheim handelte und er dort nichts oder nur in den vorhandenen Grenzen verändern dürfe

Es handelt sich baurechtlich um eine Duldung mit Bestandsschutz, da dort keinerlei Baurecht besteht. Somit ist auch jede abweichende Nutzung, Um- und Ausbau untersagt.

Kein fließend Wasser, kein Strom keine Sanitäre Anlage.

Richtig. Abgesehen von der nicht vorhandenen Erschließung fehlen für eine solche auch sämtliche bau- wasser- und forstrechtlichen Voraussetzungen. Und da eine Ausnahmegenehmigung im Einzelfall hier sofort Beispiel- respektive Modellcharakter hätte, wird es dafür auch niemals eine geben.

Wie wandelt diese Situation,dass man dort leben und arbeiten kann ?

Gar nicht.

Was kann man tun, um (deshalb die Frage) nicht unnütz noch mehr Geld dort hineinzustecken? Es droht Obdachlosigkeit.

Das Objekt so wie es ist an einen Wochenendnutzer veräußern, der dort friedliche Stunden in Alleinlage verleben möchte. Warum kauft man denn nur sowas an, ohne sich vorher Gedanken über die rechtlichen Lage zu machen?

Huflattich 
Fragesteller
 17.11.2014, 12:35

Tja, wird wohl "Umstände -halber" gewesen sein . Verstehen kann ich es auch nicht (kaum) , jedoch ihm gefällt dieses Stückchen Erde und ist für seine Zwecke vielleicht auch durchaus angemessen. ..... ursprünglich - fast wie Mittelalter halt..

Den Tipp den Verkauf später als Wochenendhaus anzugehen finde ich gut . Danke..

Wenn das Grundstück kein Bauland ist, darf dort höchstens stehen bleiben, was immer dort war, ein Behelfsheim. Und dafür gibt es Vorschriften. Man kann nicht einfach auf jedem Grundstück was bauen.

Huflattich 
Fragesteller
 17.11.2014, 12:38

Das Problem ist wohl , dass dies dem Käufer von damals unbekannt war - nun ist es wohl zu spät....

Trotzdem - danke für die Antwort. .....

Das läßt sich durch die Einreichung eines genehmigungsfähigen Bauantrages ändern. Lehnt das Bauamt, wie hier bereits geschehen, die Erteilung einer Genehmigung ab, dann darf dieses Gebäude nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Ggfs. verfügt ansonsten die Kommune den Abriss der Aufbauten,; die Kosten trägt der Eigentümer.

Huflattich 
Fragesteller
 17.11.2014, 22:00

Danke, ,genau so ist es - leider daher ja meine Frage - echt ausweglose Situation das. Leider hilft die Realität nicht weiter. Wie gesagt trotzdem. DANKE.