Wie viel verdienen damit nichts durch Wohngeld abgezogen wird?
Hallo ich bin auf einer aushilfestelle, wo ich selbst entscheiden kann wann und wie oft ich in der woche/monat arbeite, dementsprechend verdiene ich dann auch keinen festen gehalt und der würde jeden Monat variieren. Doch ein elternteil ist beim Wohngeld angemeldet und sobald ich arbeite wird Geld von ihnen abgezogen jenachdem wie viel ich verdiene. Aber ich habe gehört das beim Wohngeld, sowie beim jobcenter ab einen mindestlohn kein Geld abgezogen wird? Ich wollte fragen wie viel könnte ich denn im Monat verdienen damit das genannte nicht geschieht? Vielleicht kann ich noch anmerken, dass ich schüler und unter 18 bin. Danke im Voraus.
Leben deine Eltern getrennt?
Nein sie sind in einer ehe
3 Antworten
Wenn Du als Kind unter 25 Jahren etwas verdienst, dann bleiben beim Wohngeld 100 Euro Freibetrag ohne Anrechnung.
Verdienst Du mehr, kann es zur Kürzung oder sogar zum Wegfall des Wohngeldes kommen.
Beim Jobcenter gelten auf Erwerbseinkommen die Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll.
Das wären vom Brutto zunächst 100 Euro Grundfreibetrag, ab 100 Euro bis 1000 Euro Brutto kommen 20 % und von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.
Die werden dann vom Nettoeinkommen abgezogen und ergeben das voraussichtliche anrechenbare Netto Erwerbseinkommen, welches dann vom Bedarf angezogen wird.
Danke dir für deinen Stern !
Da bekommt nicht einer Wohngeld, sondern beide bzw. Eltern und Kind(er) bekommen Wohngeld.
Du darfst bis zu 165€ p.M. dazu verdienen.
Ah achso ja dann beide:) okay danke
Also dürfte ich nach deiner antwort 100€ verdienen?
Du kannst auch mehr verdienen, nur bleiben davon ohne Anrechnung dann nur diese 100 Euro Freibetrag.
Alles klar danke
Bitteschön
Wenn sich das Gesamteinkommen der zum Haushalt gehörenden Personen um mehr als 15% erhöht, dann muss das der Wohngeldbehörde umgehend gemeldet und nachgewiesen werden.
Sonst erst beim Antrag auf Weiterzahlung von Wohngeld.
Also von dem Einkommen, welches für die Berechnung des Wohngeldes herangezogen wurde, dass sollte aus dem Bewilligungsbescheid ersichtlich sein.
Wenn sich dieser Betrag dann um mehr als 15 % erhöhen würde, dann müsste das gleich bei der Wohngeldbehörde gemeldet werden und es würde dann gleich und nicht erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraums neu berechnet.
Beim Jobcenter liegt die Grenze bei ungefähr 100 €.
Und beim wohngeld?
Hm also was stimmt denn jetzt? Ein kommentar davlr meine ich dürfte 165 p.M verdienen
wohngeldrechner...
Das ist falsch, trifft nur im ALG - 1 Bezug von der Agentur für Arbeit nach dem SGB - lll zu und das nur für die Personen, die auch Leistungen bezieht, dein Einkommen und Vermögen wären hier nicht relevant.
bei wohngeld ist das familieneinkommen irrelevant?!
Blödsinn !
Dann beschäftige dich einmal genauer damit, beim Wohngeld kommt es auf das Gesamteinkommen der zum Haushalt gehörenden Personen und natürlich auch in welcher Stadt man lebt und welche Mietstufe da gilt.
jetzt schalte mal einen Gang zurück. das Gesamteinkommen des haushaltes ist wichtig, das ist auch meine Information. dein Vorletzter Beitrag liest sich so als wäre das Einkommen des Sohnes unwichtig für wohngeld.
Was stimmt denn mit dir nicht, was hast Du denn genommen, wo schreibe ich denn dass das Einkommen vom Kind nicht relevant wäre ?
schalte mal einen Gang zurück bitte ich habe das genau erklärt worauf sich meine rückfrage bezieht.
dein Kommentar kann durchaus missverständlich gelesen werden
Auf das Wohngeld hast Du ja gar keine Antwort gegeben, sondern dich nur auf das ALG - 2 bezogen und dein Kommentar über die Anrechnung von Einkommen des Kindes beim Wohngeld ist auch falsch.
Außerdem bezieht sich mein Kommentar auf den des FS - lers, wo es um einen Kommentar wegen den 165 € geht.
Hier geht es um Wohngeld und nicht um den Zuverdienst im ALG - 1 Bezug von der Agentur für Arbeit.
Siehe meine Antwort wenn Du möchtest.