Wie viel verdienen damit nichts durch Wohngeld abgezogen wird?

Wicht123532  06.05.2022, 17:49

Leben deine Eltern getrennt?

Hellolili111 
Fragesteller
 06.05.2022, 17:50

Nein sie sind in einer ehe

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du als Kind unter 25 Jahren etwas verdienst, dann bleiben beim Wohngeld 100 Euro Freibetrag ohne Anrechnung.

Verdienst Du mehr, kann es zur Kürzung oder sogar zum Wegfall des Wohngeldes kommen.

Beim Jobcenter gelten auf Erwerbseinkommen die Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll.

Das wären vom Brutto zunächst 100 Euro Grundfreibetrag, ab 100 Euro bis 1000 Euro Brutto kommen 20 % und von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Die werden dann vom Nettoeinkommen abgezogen und ergeben das voraussichtliche anrechenbare Netto Erwerbseinkommen, welches dann vom Bedarf angezogen wird.

isomatte  07.05.2022, 23:29

Danke dir für deinen Stern !

Da bekommt nicht einer Wohngeld, sondern beide bzw. Eltern und Kind(er) bekommen Wohngeld.

Du darfst bis zu 165€ p.M. dazu verdienen.

Hellolili111 
Fragesteller
 06.05.2022, 17:54

Ah achso ja dann beide:) okay danke

isomatte  06.05.2022, 18:30

Hier geht es um Wohngeld und nicht um den Zuverdienst im ALG - 1 Bezug von der Agentur für Arbeit.

Siehe meine Antwort wenn Du möchtest.

Hellolili111 
Fragesteller
 06.05.2022, 18:49
@isomatte

Also dürfte ich nach deiner antwort 100€ verdienen?

isomatte  06.05.2022, 18:50
@Hellolili111

Du kannst auch mehr verdienen, nur bleiben davon ohne Anrechnung dann nur diese 100 Euro Freibetrag.

Hellolili111 
Fragesteller
 06.05.2022, 18:54
@isomatte

Alles klar danke

isomatte  06.05.2022, 19:02
@isomatte

Wenn sich das Gesamteinkommen der zum Haushalt gehörenden Personen um mehr als 15% erhöht, dann muss das der Wohngeldbehörde umgehend gemeldet und nachgewiesen werden.

Sonst erst beim Antrag auf Weiterzahlung von Wohngeld.

Also von dem Einkommen, welches für die Berechnung des Wohngeldes herangezogen wurde, dass sollte aus dem Bewilligungsbescheid ersichtlich sein.

Wenn sich dieser Betrag dann um mehr als 15 % erhöhen würde, dann müsste das gleich bei der Wohngeldbehörde gemeldet werden und es würde dann gleich und nicht erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraums neu berechnet.

Beim Jobcenter liegt die Grenze bei ungefähr 100 €.

Hellolili111 
Fragesteller
 06.05.2022, 17:54

Und beim wohngeld?

Rheinflip  06.05.2022, 17:56
@Hellolili111

ich schätze, dass da jeder Cent zählt.

vielleicht mal den wohngeldrechner bemühen

Hellolili111 
Fragesteller
 06.05.2022, 18:11
@Rheinflip

Hm also was stimmt denn jetzt? Ein kommentar davlr meine ich dürfte 165 p.M verdienen

isomatte  07.05.2022, 10:39
@Hellolili111

Das ist falsch, trifft nur im ALG - 1 Bezug von der Agentur für Arbeit nach dem SGB - lll zu und das nur für die Personen, die auch Leistungen bezieht, dein Einkommen und Vermögen wären hier nicht relevant.

Rheinflip  07.05.2022, 10:42
@isomatte

bei wohngeld ist das familieneinkommen irrelevant?!

isomatte  07.05.2022, 10:48
@Rheinflip

Blödsinn !

Dann beschäftige dich einmal genauer damit, beim Wohngeld kommt es auf das Gesamteinkommen der zum Haushalt gehörenden Personen und natürlich auch in welcher Stadt man lebt und welche Mietstufe da gilt.

Rheinflip  07.05.2022, 10:50
@isomatte

jetzt schalte mal einen Gang zurück. das Gesamteinkommen des haushaltes ist wichtig, das ist auch meine Information. dein Vorletzter Beitrag liest sich so als wäre das Einkommen des Sohnes unwichtig für wohngeld.

isomatte  07.05.2022, 10:53
@Rheinflip

Was stimmt denn mit dir nicht, was hast Du denn genommen, wo schreibe ich denn dass das Einkommen vom Kind nicht relevant wäre ?

Rheinflip  07.05.2022, 10:53
@isomatte

schalte mal einen Gang zurück bitte ich habe das genau erklärt worauf sich meine rückfrage bezieht.

dein Kommentar kann durchaus missverständlich gelesen werden

isomatte  07.05.2022, 10:57
@Rheinflip

Auf das Wohngeld hast Du ja gar keine Antwort gegeben, sondern dich nur auf das ALG - 2 bezogen und dein Kommentar über die Anrechnung von Einkommen des Kindes beim Wohngeld ist auch falsch.

Außerdem bezieht sich mein Kommentar auf den des FS - lers, wo es um einen Kommentar wegen den 165 € geht.