Wie viel Mitbestimmungsrecht hat ein 16jähriger in Sachen Heim?

3 Antworten

Die Mutter hat bei einer Heimunterbringung nicht mitzubestimmen. Tatsächlich ist festgehalten, dass man sich an den Wünschen des Jugendlichen zu orientieren hat.

Der Jugendlich wird eigentlich nicht 3 Stunden von seinem Ausbildungsplatz entfernt untergebracht.

Wurde mit dem Jugendamt überhaupt schon gesprochen? Ist der Jugendlich bereits untergebracht oder wohnt er bei der Mutter und diese droht mit Heim?

Einen Versuch wäre es zumindest wert. Zwar ist er noch nicht volljährig, kann also notfalls gezwungen werden, aber man ist sich in Sachen Erziehung heute schon einig, dass man nicht wie früher diktatorisch einfach alles bestimmt ohne dem Jugendlichen ein Mitspracherecht einzuräumen. Diese Zeiten sind weitgehend vorbei. Ein Gespräch mit den Behörden könnte sich also auf jeden Fall lohnen.

Es entscheiden in solchen Sachen die Inhaber der Personensorge, bzw. des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Der betroffene Jugendliche wird gehört. Falls es tatsächlich so ist, dass die Erziehungshilfe unnötig ist, bleibt der Weg an den Amtsleiter oder - ungewöhnlich und extrem - die Mitteilung an das Familiengerichts, dass hier mutwillig eine Berufsausbildung verhindert wird. Dann wird das Jugendamt an dem Verfahren mitwirken, es kommt jedoch Bewegung in die Sache.

Was ich nicht verstehe, das Jugendamt soll auf Veranlassung der Mutter eine so einschneidende und teure Erziehungshilfe finanzieren? Ich nehme an, wir haben hier nur die Vorderseite der Medaille präsentiert bekommen.