Normalerweise ist die Sachlage klar:
Wer sich bereits im Kreisverkehr befindet, hat Vorfahrt.
Nun gibt es aber auch solche Kreisverkehre, über die man fast gerade drüber fahren kann, wenn man nicht abbiegen muss.
Und da kommt es immer wieder vor, dass man aus einer Nebenstraße kaum eine Chance hat, in den Kreisverkehr zu kommen, weil der Strom auf der Hauptstraße nicht abreisst und einfach durchfährt, als wäre er auf der Vorfahrsstraße einer Kreuzung.
Anders als sich irgendwie in den Kreisverkehr hineinzuzwängen hat man da aus einer Nebenstraße oftmals gar keine Chance.
Aber ist es nicht so, dass zwar Vorfahrt hat, wer bereits im Kreisverkehr ist, aber derjenige zuerst einfahren darf, der den Kreisverkehr zuerst erreicht hat?
Wenn hier nun einer einfach "durchzieht", während ein anderer einfährt und es zum Zusammenstoß kommt, wie sieht da die Schuldfrage aus?