Wie versteuere ich den Unterhalt in einer Bedarfsgemeinschaft?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der geschilderte Sachverhalt ist unter dem §33a EStG einzuordnen - Konkret §33a(1)Satz3 EStG. Es handelt sich also um außergewöhnliche Belastung.

Auch wenn es ein wenig verwirrend ist, du musst die erste Seite der "Anlage Unterhalt" ausfüllen.

Bei "Höhe und Zeitraum der Zahlung" kannst du den Höchstbetrag vom §33a(1)Satz1 EStG eintragen.

Wenn man zusammen in einem Haushalt lebt, dann unterstellt das Finanzamt, dass dieser Höchstbetrag durch die Übernahme für Miete, Essen, Kleidung... erreicht ist.

Deine Freundin muss nichts in der Steuererklärung angeben. Das hat den simplen Grund, dass der Höchstbetrag i.S.d. §33a EStG ja dem Existenzminimum entspricht. Dafür sind ja keine Steuer fällig (Hätte sie ein Einkommen, dann würde dies ja auf den Höchstbetrag angerechnet).

PS: Du solltest noch eine unterschriebene Erklärung deiner Freundin mit Steuererklärung mitschicken (Sie erklärt keine Einnahmen zu haben bzw. wegen der Bedarfsgemeinschaft keinen Anspruch auf ALG2 o.ä. zu haben).

Hefti15  22.01.2015, 22:26

Ganz vergessen: Im Mantelbogen muss nichts mehr eingetragen werden!

KlausStoer 
Fragesteller
 23.01.2015, 11:02
@Hefti15

Hallo und Danke für die Antwort.

Keiner eine Idee?

Du wirst ja dann die "Anlage U" ausfüllen, das müsste m. E. im Mantelbogen in Zeile 40/ 41 eingetragen werden.

(s. "Anleitungen zur Einkommensteuererklärung 2014", Quelle: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do)

KlausStoer 
Fragesteller
 22.01.2015, 11:03

Hallo,

danke ersteinmal für deine Antwort.

In Zeile 40/41 des Mantelbogens geht es ja ausschliesslich um geschiedene oder dauernd getrennt lebende Paare... Ich bezweifle, dass das da richtig eingetragen wäre. Soweit ich weiss ist der erhaltene Unterhalt - wenn es denn als Unterhalt bezeichnet wird - in einer Bedarfsgemeinschaft (wir wohnen schliesslich noch zusammen und ich trage alle Kosten) steuerfrei, oder täusche ich mich da??? Ausserdem wäre für mich immer noch interressant, ob und wenn ja wo meine Freundin dies in ihrer EST einzutragen hätte?

Gruß Klaus

KlausStoer 
Fragesteller
 22.01.2015, 11:14
@KlausStoer

Steuerfreiheit gilt nur für laufende Zahlungen Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann der Steuerzahler diese Zahlungen für 2014 auf Antrag bis zu 8354 Euro (2013: 8130 Euro) vom Gesamtbetrag seiner Einkünfte abziehen. Der Höchstbetrag kann sich noch um gezahlte Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge erhöhen. Hat der Unterhaltsempfänger noch eigene Einkünfte oder Bezüge, so wird der Höchstbetrag gekürzt um die Einkünfte oder Bezüge, die 624 Euro im Jahr übersteigen. Der Empfänger muss den Unterhalt grundsätzlich nicht versteuern. Das gilt auch für den Empfänger, der Zahlungen von Freunden erhält. Besonderheiten gelten für den Unterhalt an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten und eingetragene Lebenspartner

Quelle: FAZ ( www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/steuertipps/steuertipp-unterhalt-richtig-absetzen-12804304.html )

Darauf bezogen müsste ich diesen "Unterhalt" doch als außergewöhnliche Belastungen absetzen können (also Zeile 67-69 im Mantelbogen) ?!?

Gruß Klaus

DFgen  22.01.2015, 12:16
@KlausStoer
In Zeile 40/41 des Mantelbogens geht es ja ausschliesslich um geschiedene oder dauernd getrennt lebende Paare

Stimmt. Das habe ich auch nochmal genauer nachgesehen.
Unterhaltsleistungen fallen m .E. aber auch nicht unter außergewöhnliche Belastungen (Krankheits-, Pflege-, Kurkosten...) in Zeile 67-69.

Die Unterhaltsleistungen müssten wohl über die "Anlage Unterhalt 2014 - für Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen " geltend gemacht werden.
Auskunft wo oder ob diese im Mantelbogen eingetragen werden müssen, könnte vielleicht das Finanzamt selbst geben.

Hefti15  22.01.2015, 22:24
@DFgen

Richtiger Weg nur habt ihr euch von Begrifflichkeiten verwirren lassen. Dies Art von Unterhalt sind außergewöhnliche Belastungen (§33a(1)Satz3EStG. Einfach die Anlage Unterhalt ausfüllen. Im Mantelbogen braucht man dann nichts mehr erklären.

Einfach mal bei Elster ausprobieren. Die "Belastung" aus der Anlage Unterhalt wird dann bei der Berechnung als außergewöhnliche Belastung erfasst.