Wie verhalte ich mich als Hobbykünstler gegenüber dem Finanzamt?

2 Antworten

Dein bzw. euer Chef sollte damit einverstanden sein, wenn Ihr im Nebenerwerb Geld mit dem Verkauf von Bildern oder was auch immer verdient. Natürlich müsst Ihr auf Eure Verkäufe MwSt entrichten und diese natürlich auch per Quittungen belegen.. sonst wäre das „schwarz“.

kreativ2 
Fragesteller
 30.01.2012, 14:07

Danke für die schnelle erste Antwort. Aber geben wir die Einnahmen und Ausgaben am Jahresende separat in unseren Jahresabrechnungen bekannt oder nur eine von uns? Oder müssen wir vorab beim Finanzamt etwas anmelden? Wir möchten ja keine Firma GbR, GmbH oder sonstiges gründen!

Ratgeberkoenig  30.01.2012, 14:23
@kreativ2

Fragt bei Eurem zuständigen Finanzamt nach. Die geben verbindlich und kostenlos genau Infos.

kreativ2 
Fragesteller
 30.01.2012, 14:55
@Ratgeberkoenig

Ja das haben wir schon probiert - allerdings blickt man in den Informationsbögen kaum als Normalsterblicher durch... :-( Und ausführliche telefonische Auskunft - leider NEIN! Die Dame verwies mich zum Steuerberater. Bevor wir diesen Weg gehen - dachte ich es gibt hier vielleicht noch mehr Künstler, die sowas schon hinter sich haben und uns weiterhelfen können... Wir wollen uns in erster Linie nur absichern und erfahren, wie es andere Hobbykünstler machen und vorallem kein böses Erwachen erleben...

Grundlegende Besonderheiten für Künstler findest Du hier:

http://www.verwaltung.bayern.de/Anlage1609794/SteuertippsfuerKuenstler.pdf

Wichtig ist allgemein, Einnahmen und Ausgaben aufzuzeichnen, für letztere Belege sammeln (Achtung - für Umsatzsteuer gelten verschärfte Anforderungen an die Belege).

Und umgehend einen Steuerberater aufsuchen, wenn Ihr Euch nicht selbst gründlich ins Steuerrecht einarbeiten wollt. Denn es sind einige Sachen im Vorfeld zu klären: Wollt Ihr zur MWSt optieren? Oder habt Ihr gar keine andere Wahl? Könnt Ihr Euer Atelier steuerlich geltend machen?

Vieles hängt von Eurem prognostizierten Umsatz und Gewinn ab. Wenn Ihr davon ausgeht, 2 TE Umsatz bei 3 TE Kosten zu machen, ist das aus Sicht der Einkommensteuer reines Privatvergnügen. Die Mehrwertsteuer ist davon unabhängig - aber die bedarf eines Steuerberaters.