Wie sucht die Polizei eine vermisste (abgehauene) Person?

4 Antworten

Es wird eine Fahndung nach der Person an alle Streifen heraus gegeben. Zudem wird sie als vermisst gemeldet, wenn also die Personalien überprüft werden, sieht sehen das die Beamten. Zudem wird versucht zu ermitteln, wo sie sein könnte, dort wird dann "nachgesehen". Auch eine Öffentlichkeitsfahndung ist möglich.

Der Umfang dieser Maßnahmen bestimmt sich immer aus dem Einzelfall.

Eine gesunde erwachsene Person, die nicht, wie gewohnt, pünktlich etwa von der Arbeit nach Hause kommt, wird erst von der Polizei gesucht, wenn er/sie auch nach 24 Stunden immer noch nicht da ist. Ein Erwachsener hat grundsätzlich das Recht, den Aufenthaltsort frei zu bestimmen. Dabei braucht diese Person rechtlich niemanden informieren über den Verbleib.

Realistisch ist das kaum nachvollziehbar und wäre auch kaum verantwortlich, wenn z.B. ein Vater, eine Mutter, ohne mit der Familie gesprochen zu haben, einfach fortginge.

Leider kommt es trotzdem, wenn auch selten, auf diese Weise vor. In einer der letzten XY- Sendungen sagte Rudi Cerne, dass sich ein Vermisstenfall so geklärt habe. Eine Frau war fortgegangen, ohne ihre Familienmitglieder, die sich sehr große Sorgen gemacht hatten, zu informieren. Als sie nach Monaten von der Polizei" gefunden" wurde, hatte sie zugegeben, die gesuchte Person zu sein, wollte aber nicht zu ihrer Familie zurück.

Die Polizei wird genau geprüft haben, ob diese Frau mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist. Da das offensichtlich nicht der Fall war, wurde dieser Sachverhalt der Familie mitgeteilt. Ein Fall für die Polizei lag nun nicht mehr vor.

Wenn Minderjährige nicht nach Hause kommen, werden sie von der Polizei gesucht, da sie ihren Aufenthaltsort nicht einfach frei wählen können.

Heute sucht allerdings meist nicht allein die Polizei. Besorgte Verwandte, auch Freunde und Bekannte verteilen z.B. Blätter mit einem Foto der gesuchten Person, telefonieren, heften ihre eigenen Suchmeldungen überall dort an, wo viele Leute diese sehen können, und hoffen auf Erfolg.

Natürlich kann es sein, dass Jugendliche freiwillig, etwa nach einem Streit, gegangen sind. Doch niemand kann ausschließen, dass nicht wirklich etwas Schlimmes passiert ist.

Ersten stellt sich die Frage ob überhaupt ein Vermisstenstatus gegeben ist. Dazu muss die Person von seinem gewohnten Wohnumfeld weg sein und der Zeitpunkt seines Wiederkommens ist ungewiss. Bei einem Erwachsenen muss dann noch hinzukommen, dass die Abwesenheit eine Gefahr für sein Leib oder sein Leben darstellt. Fehlt der letzte Punkt, ist bei Erwachsenen zumeist schon kein Vermisstenstatus anzunehmen (auch wenn es für viele unverständlich ist). Es müssen Tatsachen hinzukommen, dass eine Gefahr anzunehmen ist (z.B. hilflose Person in Wohnung - lange Zeit nicht gesehen bei sonst regelmäßigem Tagesablauf, voller Briefkasten, Notwendigkeit der Einnahme von Medikamenten uswusw., konkrete Äußerung von Suizidabsichten)

Ist es ein Kind, werden dagegen sofort Maßnahmen aufgerufen, anders als bei einem Jugendlichen oder einem Erwachsenen.

Es wird die Vermisstenanzeige bei dem Hinweisgeber aufgenommen (zumeist Lebensgefährten oder nahe Verwandte oder Bekannte), da diese Hinweise zum Verbleib geben können. Eine Personenbeschreibung/aktuelles Lichtbild ist dabei sehr hilfreich bei der Suche. Dann werden bekannte Aufenthaltspunkte aufgesucht und im Umkreis nachgefragt, ob die Person gesehen wurde. Bei Kindern wird auch gezielt die Lehrer/Schuldirektoren befragt, ob Schulfreunde bekannt sind oder ob es zu Ärger in der Schule gekommen war. Außerdem werden bei akuter Lebensgefahr auch Spürhunde, Hubschrauber mit Wärmekameras und andere Hilfsmittel bei der Suche hinzugezogen.

Die Person wird in den polizeilichen Systemen zur Fahndung ausgeschrieben. Wird die Person dann angetroffen, wird sie, zumindest bei Suizidäußerungen einem Arzt vorgestellt.

Wenn die (erwachsene) Person einfach nur sein Lebensumfeld verlassen hat und jedweden Kontakt zur alten Bekanntschaft aus freien Stücken abgebrochen hat, wird das vermerkt und keine weiteren Schritte unternommen (es sei denn, die vermisste Person hat selber Dreck am Stecken :P ).

Sollte die vermisste Person nach allen Sofortmaßnahmen trotz allem nicht aufgefunden werden, ist hier erstmal Schluss. Es wird nach Absprache mit den Verwandten bzw. amtlichen Betreuern abgesprochen, ob eine Öffentlichkeitsfahndung gewünscht wird. Das wird dann in den Medien ausgestrahlt und dabei gehofft, dass sich jemand meldet, der die Person vielleicht gesehen hat. Dort setzen dann weitere Maßnahmen an.

Ich bin zwar kein POLIZIST aber ich denke mit Flyer, Wenn jemand sieht (fotografieren) und mehr weiss ich auch nicht