Wie sind die Kündigungsfristen bei Verdi Gewerkschaft?
Ich habe Mitgliedschaft Verdi zum 31. März 2018 gekündigt
Heute habe ich ja andere von denen bekomme dass ich noch bis Ende Juni bezahlen muss, weil es bis zum Quartalsende ist.
Ich habe aber doch schon im März zu Ende März gekündigt.
Warum brauchen die denn jetzt, das die Mitgliedschaft noch eeitere drei Monate ist?
Und bekomme ich weiterhin Infomaterial
Vielen Dank und L G
2 Antworten
Hallo,
weil eine Kündigung nach der Satzung immer zum Quartalsende wirksam wird.
Quartal = 3 Monate
1.Quartal des Jahres ist 01.Januar bis 31.März
Kündigung am 31.März heisst somit das nächste Quartalsende am 30.Juni.
Es gibt höchst selten Verträge, die man innerhalb eines Tages kündigen kann.Die früheste Frist ist 14 Tage zum Monatsende und dann gibt es so ziemliche alle Variationen von 1 Monat bis zu 1 Jahr vorher.
Das ist nicht richtig.
https://www.verdi.de/++file++5073a207deb5011af9001810/download/ver.di-Satzung.pdf
Die Kündigungsfrist laut Satzung von ver.di beträgt 3 Monate zum Quartalsende
Das bedeutet
Kündigung vom 01.01-31.03 = Ende der Mitgliedschaft am 30.06
Kündigung vom 01.04-30.06 = Ende der Mitgliedschaft am 30.09
Kündigung vom 01.07-30.09 = Ende der Mitgliedschaft am 31.12
Kündigung vom 01.10-31.12 = Ende der Mitgliedschaft am 31.03
Das war schon alles gesagt worden :-)
Die Kündigungsfrist laut Satzung von ver.di beträgt 3 Monate zum Quartalsende
Das bedeutet
Kündigung vom 01.01-31.03 = Ende der Mitgliedschaft am 30.06
Kündigung vom 01.04-30.06 = Ende der Mitgliedschaft am 30.09
Kündigung vom 01.07-30.09 = Ende der Mitgliedschaft am 31.12
Kündigung vom 01.10-31.12 = Ende der Mitgliedschaft am 31.03
Sie Satzung von ver.di in folgendem Link unter § 11
https://www.verdi.de/++file++5073a207deb5011af9001810/download/ver.di-Satzung.pdf
Ich kenne keine deutsche Gewerkschaft die eine andere Kündigungsfrist hat
Vorsicht bei der Kündigung der Mitgliedschaft, wenn du in den letzten 12 Monaten von der Gewerkschaft Streikgeld bezogen hast, denn wenn du vor Ablauf einer 12-Monatsfrist deine Mitgliedschaft beendest, musst du dein Streikgeld zurückzahlen
Infomaterial wirst du noch bis zum 30.06 erhalten, wenn deine Mitgliedschaft beendet ist (also ab dem 01.07) wirst du kein Infomaterial mehr erhalten
Hallo ich habe hierzu mal eine Anschlussfrage:
Ich habe das letzte Mal für den 20. + 21.September Streikgeld bezogen. Wenn ich nun zum 31.12.19 austreten möchte, muss ich kein Streikgeld mehr zurückzahlen , richtig? Wann muss ich dann kündigen?
Sind diese Frsiten auch bei Mitgliedern die erst dieses Jahr im April eingetreten sind gleich? Diese Kollegen haben das letzte Mal am 1. + 2. Oktober gestreikt.
Gibt es vielleicht einen Link wo man dies alles nachlesen kann? In den Satzungen finde ich dazu nichts.
Danke für die Hilfe
Ich habe das letzte Mal für den 20. + 21.September Streikgeld bezogen. Wenn ich nun zum 31.12.19 austreten möchte, muss ich kein Streikgeld mehr zurückzahlen , richtig? Wann muss ich dann kündigen?
Im 3. Quartal 2019 zum 31.12.19
Sind diese Frsiten auch bei Mitgliedern die erst dieses Jahr im April eingetreten sind gleich? Diese Kollegen haben das letzte Mal am 1. + 2. Oktober gestreikt.
Ja
Gibt es vielleicht einen Link wo man dies alles nachlesen kann? In den Satzungen finde ich dazu nichts.
Steht hier
§ 16 Unterstützung bei Arbeitskämpfen 2. Voraussetzungen und Höhe der Unterstützung bestimmt der Gewerkschaftsrat in Richtlinien.
Einen speziellen Link dafür, wie man sachnellstmöglich nach einem Streikgeldbezug die Gewerkschaft wieder verlassen kann, gibt es deswegen nicht, weil es nicht Sinn und Zweck einer Gewerkschaft ist, eventuellen Trittbrettfahrern, die nur wegen eines bevorstehenden Streiks eingetreten sind, so schnell wie möglich wieder die Gewerkschaftsbeiträge zu ersparen.
danke für die Antworten.
Ich kann dir aber versichern hier handelt es sich nicht um Trittbrettfahrer. bei uns gibt es ca. 20-30 Streiktage pro Jahr. Wenn es also um freie bezahlte Tage ginge, dann müsste man weiter dabei bleiben. Es sind Dinge in unserem Verdi-Büro vorgefallen die sich einige halt nicht gefallen lassen möchten/können, daher der Wunsch nach dem Austritt. Ich persönlich bin seit ein paar Jahren in der Gewerkschaft und möchte aus diesen Gründen austreten.
Wenn ich davon überzeugt gewesen wäre, dass es um Trittbrettfahrer geht, hätte ich dir nicht geantwortet. Mir ist wohlbekannt, dass es auch andere Gründe geben kann aus ver.di auszutreten.
Da diese Antwort aber nicht nur für dich sichtbar ist sondern für lange Zeit im Netz stehen wird und eventuell von vielen anderen gelesen wird, gehört für mich der Hinweis auf die Trittbrettfahrer dazu.
Ich habe zum 31. März gekündigt und bin davon ausgegangen dass der Vertrag dan beendet ist
so ist doch überall die Regel und bei Ver.di ist das anders?