Wie reagiert ein Jobcenter auf ein vom Leistungsempfänger (Mieter) eingereichtes Mieterhöhungsschreiben?

2 Antworten

Woher soll hier jemand wissen, wie das Jobcenter reagiert?

Solange die Mieterhöhung noch im Angemessenheitsrahmen ist, sollte sie akzeptiert werden.

Andernfalls bekommt der Mieter ggf. eine Kostensenkungsaufforderung.

Es wird prüfen, ob die Mieterhöhung dem Mietrecht entspricht und -wenn ja - die erhöhte Miete in der Leistungsberechnung berücksichtigen.

mrinteresting 
Fragesteller
 15.11.2021, 20:33

Cool. Dann gucken die in den Mietvertrag rein. Da steht drin "Mieterhöhung ausgeschlossen". Und dann sagen die "tschüüüüß"....^^ Antrag abgelehnt.^^

Alwimueha  15.11.2021, 20:37
@mrinteresting

Natürlich nicht. Mieterhöhungen unterliegen aber bekannterweise gesetzlichen Regelungen bezüglich der Höhe und der einzuhaltenden Formalitäten. Wenn die Erhöhung nicht rechtmäßig ist, muss der Mieter sie nicht zahlen. Daher muss sie auch in der Leistungsberechnung nicht berücksichtigt werden.

mrinteresting 
Fragesteller
 15.11.2021, 20:44
@Alwimueha

Doch. Steht im Mietvertrag schriftlich drin. Mieterhöhungen sind per se ausgeschlossen. So wurde es vereinbart.

Alwimueha  15.11.2021, 20:47
@mrinteresting

Wenn vertraglich eine Mieterhöhung ausgeschlossen wurde, wird sie auch vom Jobcenter nicht berücksichtigt. Der Mieter muss sie aufgrund des vertraglichen Ausschlusses ja auch nicht zahlen.

mrinteresting 
Fragesteller
 15.11.2021, 20:50
@Alwimueha

Preisfrage: Wird das Jobcenter diese Begründung dezidiert in das Schreiben rein schreiben?

Ich bekomme am Ende schließlich einen Bescheid. Diesen muss ich dem Vermieter vorzeigen.

Wenn da drin steht "Antrag abgelehnt." Dann is das kein Thema.

Aber, wenn drin stehen sollte "Weil es wegen dem Mietvertrrag vertraglich ausgeschlossen ist." Dann entsteht hier ein mega TamTam.

Alwimueha  15.11.2021, 20:53
@mrinteresting

Der Verweis auf die mietvertragliche Regelung wäre die korrekte Begründung. Der Vermieter wird akzeptieren müssen, dass die vertragliche Regelung gilt. Ansonsten hätte er sie halt nicht in den Mietvertag aufnehmen dürfen.

kevin1905  15.11.2021, 21:09
@mrinteresting
Preisfrage: Wird das Jobcenter diese Begründung dezidiert in das Schreiben rein schreiben?

Gegenfrage: Das Jobcenter ist nicht Teil des Mietvertrags. Es hat überhaupt nichts zu tun mit dem Vermieter außer das ggf. die Miete direkt auf dessen Konto geht. Warum sollte es sich also überhaupt mit sowas befassen?

Wenn mietvertraglich eine Erhöhung ausgeschlossen wurde, weist der Mieter das Erhöhungsverlangen gegenüber dem Vermieter nachweisbar mit dem Verweis auf die Vertragsklausel zurück.

Ich bekomme am Ende schließlich einen Bescheid. Diesen muss ich dem Vermieter vorzeigen.

Du musst dem Vermieter gar nichts vorzeigen. Noch mal der Vermieter steht in keinerlei Verhältnis zum Jobcenter.

mrinteresting 
Fragesteller
 15.11.2021, 21:16
@kevin1905

Ich bekomme aber zur Bezahlung der Miete Geld vom Jobcenter.

albatros  16.11.2021, 12:19
@mrinteresting
Da steht drin "Mieterhöhung ausgeschlossen".

Wenn das im Mietvertrag steht, dann wäre dem Mieterhöhungsverlangen fristgerecht zu widerspreche. Eine einseitige Änderung des Mietvertrages ist nicht möglich. Deshalb keinesfalls dem MEV zustimmen und /oder die höhere Miete zahlen.