Wie oft kann man TÜV verlängern?
Hallo November dieses Jahres ist tüv abgelaufen bei unserem wagen aber man kann ja zwei Monate fahren mit abgelaufenen tüv danach gibt es buss Gelder oder auch Strafen.wir fahren über nächste Woche zum tüv. An dem wagen muss etwas gemacht werden, Front Scheibe, Brems Scheiben, Airbag. Wir schaffen aber jetzt geldmassig nicht alles zu reparieren. Bekommt man vom tüv ein Zettel das man ein Monat noch fahren kann obwohl tüv abgelaufen ist? Bis Januar darf ich noch fahren, dann dürfte ich nicht mehr fahren mit dem wagen da ich ja dann über zwei Monate komme aber ich brauche das auto jeden tag, meine frage ist einfach, bekomme ich vom tüv irgendwas damit ich weiter fahren kann bis alles repariert ist?
10 Antworten
Man kann "den TÜV" bzw die Fälligkeit der HU nur durch eine bestandene HU verlängern, nicht durch einen neuen Bericht mit erheblichen Mängeln, das ist ein Volksirrtum.
Du bekommst einen Mängelbericht, dieser berechtigt Dich aber NICHT dazu, mit erheblichen Mängel weiter zu fahren.
Erhebliche Mängel müssen UNVERZÜGLICH behoben werden, die Monatsfrist, die in Euren Köpfen rumschwirrt ist lediglich die Frist, in der die Nachkontrolle erfolgen muss. Die Beseitigung der erheblichen Mängel hat immer unverzüglich zu erfolgen.
Demnach bringt Dich der HU Bericht in einer Kontrolle nicht weiter, im Gegenteil er würde sogar belegen, dass Dir die erheblichen Mängel bekannt sich und Du vorsätzlich handelst.
Ohne einen HU-Beicht kann man dir nur das Überziehen der HU Frist vorwerfen.
Rechtsgrundlage ist der Punkt 3.1.4.3 der Anlage VIII zur StVZO:
3.1.4
Stellt der aaSoP oder PI bei der Hauptuntersuchung oder bei einer Nachprüfung nach Nummer 3.1.4.3 Satz 2
3.1.4.1
keine Mängel fest, so hat er für das Fahrzeug eine Prüfplakette nach § 29 Absatz 3 zuzuteilen,
3.1.4.2
geringe Mängel fest, so sind diese im Untersuchungsbericht einzutragen. Er kann für das Fahrzeug, außer bei Untersuchungen nach Nummer 3.1.3, eine Prüfplakette nach Maßgabe des § 29 Absatz 3 Satz 3 zuteilen; der Halter hat die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, beheben zu lassen,
3.1.4.3
erhebliche Mängel fest, so sind diese im Untersuchungsbericht einzutragen. Er darf für das Fahrzeug keine Prüfplakette zuteilen; der Halter hat alle Mängel unverzüglich beheben zu lassen und das Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung unter Vorlage des Untersuchungsberichts spätestens bis zum Ablauf von einem Monat nach dem Tag der Hauptuntersuchung wieder vorzuführen. Sind bei der Nachprüfung nicht alle Mängel behoben oder werden zusätzliche Mängel festgestellt, darf die Prüfplakette nicht zugeteilt werden und das Fahrzeug ist innerhalb der in Satz 2 genannten Frist erneut zur Nachprüfung vorzuführen; der aaSoP oder PI hat die nicht behobenen oder die zusätzlich festgestellten Mängel im Untersuchungsbericht zu vermerken. Wird bei der Nachprüfung der Untersuchungsbericht nicht vorgelegt oder wird das Fahrzeug später als ein Monat nach dem Tag der Hauptuntersuchung wieder vorgeführt, so hat der aaSoP oder PI statt der Nachprüfung der Mängelbeseitigung eine neue Hauptuntersuchung durchzuführen. Dabei ist eine bis zu zwei Monate zuvor durchgeführte Abgasuntersuchung nach Nummer 6.8.2 der Anlage VIIIa zu berücksichtigen.
Nö, falls der Wagen Mängel aufweist die eine Verkehrssicherheit Nicht ermöglichen, dann bekommt ihr keine neue TÜV Plakette, und dann dürft ihr mit dem Fahrzeug auch nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.
Und wenn ihr kein Geld für die entsprechenden Reparaturen habt, ist das nicht das Problem des TÜV.
Wie würdest du das denn erklären, wenn man aufgrund schlechter Bremsen plötzlich jemanden überfährt? Würdest du dann auch sagen
"Oh entschuldigung, aber ich hatte kein Geld für vernünftige Bremsen"?
Im Gegenteil, wenn du erstmal beim TÜV bist, kann der die Karre sogar sofort stilllegen. Da musst du wohl die EUR 15 Verwarnung riskieren und einfach weiter fahren.
Sofern die Mängel nicht so gravierend sind, dass die Verkehrssicherheit gefährdet ist, hast du ab dem Tag der Vorstellung beim TÜV 1Monat Zeit das Fahrzeug zur Nachprüfung zu bringen und darfst in der Zwischenzeit auch damit fahren.
Versäumst du diese Frist, kann es teuer werden.
Der TÜV gibt Dir eine Frist bis dato. Dann mußt Du wieder vorstellig werden. Falls die Schäden nicht behoben worden sind, darf das Auto nicht mehr bewegt werden.
Ganz genau!
Hier ein Auszug von der TÜV Seite:
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Sie eventuelle Mängel beseitigen und den Wagen innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptuntersuchung wieder vorführen.
Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder einen staatlich anerkannten Feiertag, ist der nächste Werktag der letzte mögliche Nachprüfungstermin. Eine weitere Verlängerung ist leider nicht möglich.