Wie müssen Verpflegungsmehraufwand und Reisekosten für Unternehmer richtig gebucht werden?

3 Antworten

Was Du wissen möchtest, ist sicher besser von Leuten zu beantworten, die buchhalterisch tätig sind. Ich würde Dir empfehlen, um die Buchhaltung gut zu machen, einen Volkshochschulkurs zu absolvieren. Da Du die GmbH erst gegründet hast, gibt es bestimmt viele Fragen, um Deine Buchhaltung ordentlich hinzu bekommen, es  soll ja am Ende auch immer eine gute Bilanz ergeben.

Ich denke, bei Deinem "umfassenden" Kenntnissen wird eine Menge schief gehen.

Weißt Du, dass der Abschluss einer GmbH im eBundesanzeiger veröffentlicht werden muss?

Willst Du das ohne Steuerberater erledigen?

Wenn Du für den Abschluss und die Steuererklärungen doch die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen willst, dann merke Dir etwas: Kein Steuerberater wird Deine Buchhaltung ungeprüft übernehmen.

Für die Prüfung der Buchhaltung auf die Richtigkeit wird eine besondere Gebühr anfallen, oder soll der Steuerberater vielleicht sinngemäß ein Testat unterschreiben: "Ich bestätige, dass in der Bilanz Aktivseite und Passivseite gleich groß sind." 

Mehr wäre nämlich nicht möglich ohne eingehende und kostenintensive Prüfung.

Als Geschäftsführer-Gesellschafter bist Du eben nicht im Unternehmen angestellt, sondern gewerblich tätiger "Selbständiger". Du bekommst kein Gehalt, sondern eine Auszahlung des Gewinns.

Deine Kosten werden Dir selbstverständlich erstattet, sofern sie geschäftlich veranlasst sind. Die 1% Versteuerung deckt die private Nutzung des KFZ ab.

Die Pauschbeträge gelten nur für Arbeitnehmer (§9 Nr. 4 a ESTG)

wurzlsepp668  15.02.2017, 17:30

ist mir neu, dass ein Gesellschafter-Geschäftsführer eine Auszahlung des Gewinnes bekommt anstelle von Gehalt ....

dachte immer, dass wäre eine Ausschüttung ....

was macht der Geschäftsführer dann eigentlich, wenn die GmbH Verluste macht? Muss er dann Geld an die GmbH bezahlen, weil er Geschäftsführer ist?