Wie lange Urlaubssperre für kinderlose Mitarbeiter?
Der Chef von meinem Verlobten teilte ihm mit,dass er eine Urlaubssperre hätte bis alle anderen Mitarbeiter, die alle Kinder haben Urlaub gemacht hätten und er könne doch in den Betriebsferien Urlaub machen, die aber erst im Dezember sind,wo auch die restlichen Mitarbeiter mit Kindern auch schon wieder Urlaub haben.Dazu muss ich erwähnen dass er im Garten und Landschaftsbau tätig ist.
8 Antworten
Kinder sind nicht das einzige Kriterium, nach dem Urlaub vorrangig zu gewähren ist. Auch ein kinderloser Beschäftigter hat einen Anpsurch darauf, dass er seinen Urlaub in einer (Sommer-) Zeit verbringen kann, in der ihm der Urlaub auch Erholung bringt, denn es heißt ja Erholungsurlaub.
Und wenn die Beschäftigten mit Kindern vorranging in den Ferien Urlaub bekommen, dann sollte es möglich sein, in der Zeit vor oder nach den Schulferien auch deinem Verlobten Urlaub zu gewähren. Bis Dezember zu warten wäre meines Erachtens nicht zumutbar und ich finde auch keine betrieblichen Gründe dafür.
Wenn überhaupt, muss er Rücksicht auf Kollegen mit schulpflichtigen Kindern nehmen, weil die üblicherweise ihren Urlaub in den Ferien nehmen müssen. Außerhalb der Ferien würde mir kein Grund einfallen, warum er zurückstehen müsste.
Betriebsferien sind ja erst mal für alle gleich.
In den Schulferien sind nun mal bevorzugt Eltern mit schulpflichtigen Kindern zu berücksichtigen.
dafür können Kinderlose die günstigen Vor- und Nachsaisonpreise nutzen
Im Garten- und Landschaftsbau muss man sich natürlich auch an die naturgebundenen Zeiten handeln- Sonst hätte man sich einen anderen Beruf suchen müssen.
Skilehrer kann man auch nicht im Hochsommer ausüben.
Ist ein bisschen ungerecht, aber da ist ein Gespräch mit dem Chef fällig, kann nicht sein, das er sich immer nach den anderen richten muss
aber nicht im ganzen Umfang, maximal die Hälfte des gesetzlichen Anspruchs
"Das ist sogar gesetzlich geregelt, dass Eltern der Urlaub in den Schulferien zu gewähren ist."
Nein, so steht das nicht im Gesetz. Dort steht was von "Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen..."
Soziale Belange können Kinder sein, aber auch andere Dinge. Das Wort "Kinder" oder "Ferien" findest du nirgends in diesem Paragrafen",
??? Sperre bis alle anderen mit Urlaub durch sind? Das soll wohl ein Witz sein.. ein schlechter.
Eltern mit schulpflichtigen Kindern kriegen, das stimmt, bevorzugt Urlaub in den Sommerferien. Aber nicht rigoros und in allen Ferien.
So was ist Absprachesache und n ur, weil man sich nicht vermehrt hat, hat man nicht automatisch die A*karte gezogen. Das sollte gerade einem Chef auch klar sein.
Das ist sogar gesetzlich geregelt, dass Eltern der Urlaub in den Schulferien zu gewähren ist.