Wie lange speichert Polizei Daten?

2 Antworten

Hallo astridvdb,

... die Fristen zur Speicherung von Daten eines Betroffenen sind gesetzlich verankert im jeweiligen LandesSOG (für Hessen gilt z. Bsp. das HSOG, das Hessische Sicherheits- und Ordnungsgesetz). Da aus Deinem Profil nicht erkennbar ist, aus welchem Bundesland Du kommst, kann ich Dir nur raten, auf die Seite von www.polizei.de zu gehen, dort das entsprechende Bundesland anzuklicken, in dem Du wohnst, und anschließend auf der Landespolizeiseite die "Onlinewache" zu suchen. Über die Onlinewache forderst Du eine Auskunft an, über die zu Deiner Person gespeicherten Daten im Polizeisystem. Hinterlasse im Text der Onlinewache Deinen Namen und Deine telefonische, bzw. sonstige Erreichbarkeit.

Jeder Bürger hat das Recht, "kostenlos" Auskunft aus dem Polizeisystem über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu bekommen. Für Hessen gilt hier z. Bsp. der § 29 HSOG ("(1) Der betroffenen Person ist auf Antrag gebührenfrei Auskunft zu erteilen über

  1. *die zu ihrer Person gespeicherten Daten,
  2. die Herkunft der Daten und die Empfängerinnen oder die Empfänger von Übermittlungen, soweit dies festgehalten ist,
  3. den Zweck und die Rechtsgrundlage der Speicherung und sonstigen Verarbeitung.*

In dem Antrag soll die Art der Daten, über die Auskunft erteilt werden soll, näher bezeichnet werden. Bei einem Antrag auf Auskunft aus Akten kann erforderlichenfalls verlangt werden, dass Angaben gemacht werden, die das Auffinden der Daten ohne einen Aufwand ermöglichen, der außer Verhältnis zu dem von der betroffenen Person geltend gemachten Informationsinteresse steht. Kommt die betroffene Person dem Verlangen nicht nach, kann der Antrag abgelehnt werden. Statt einer Auskunft über Daten in Akten können die Gefahrenabwehr- und die Polizeibehörden der betroffenen Person Akteneinsicht gewähren.")

Mache das, und Du wirst sehen, was über Dich gespeichert ist, und auch für wie lange noch. Wenn Du nach Sichtung des Datenauszuges mit der Speicherung der Daten nicht einverstanden bist, kannst den den Rechtsweg bestreiten, und die Daten zu berichtigen oder löschen zu lassen. Der zu wählende Rechtsweg ist in dem behördlichen Antwortschreiben erklärt.

IdS

MrDirekt

Das Polizeisystem hat alles drin, auch nach so langer Zeit.

Einzelne kleinere Delikte, wenn das nur einmal vorgekommen ist, z.B. Schwarzfahren, die werden nach einigen Jahren gelöscht, größere Sachen nicht - und man sieht Betäubungsmittel eigentlich nicht mehr als kleineres Delikt an. Wenn da zudem noch was anderes dazu gekommen ist, muss jetzt nichts mit Drogen zu tun haben, dann sowieso.

Aber - ganz großes aber, kein Polizist durchsucht Dein Fahrzeug nur nach Kenntnis eines 18 Jahre alten Eintrages, das war ja quasi 1992, vor Urzeiten.

Wenn solche Maßnahmen getroffen werden, dann sicherlich nicht wegen sowas altem, sondern z.B. Du fährst zur rechten Zeit von A nach B, am Punkt A gibt es einen Umschlagplatz für solchens Zeugs, dann schaut man mal genauer hin. Oder warst Du auf dem Weg aus Holland raus?

Irgend solchen Gründe lagen da schon vor.

Anders sähe es aus, wenn der Eintrag letztes Jahr stattgefunden hätte, dann reicht ein solcher Eintrag, auch mal genauer hin zu schauen.

So ganz richtig auf Betäubungsmittel hat man sowieso nur gesucht, wenn man einem Hund hinzu gezogen und in Dein Fahrzeug reingelassen hat, der findet alles, egal wo Du es versteckst.

Du sagst, Du seiest wie ein Schwerverbrecher behandelt worden.

Das mag Dir zwar so vorgekommen sein, ist aber nicht so. Man hat Dich sicherlich vom Fahrzeug fern gehalten, einer der Beiden hat auf Dich aufgepasst - aus Gründen der Eigensicherung der Polizisten passt dann einer auf den Fahrzeugführer auf, wärend der andere durchsucht, sicherlich jedoch nicht gefesselt, es sei denn, Du warst widerspenstig.

Mach Dir darum keine Sorgen, Schwerverbrecher werden noch anders behandelt, die werden ohne langes Federlesens zu Boden gebracht, dienen dort zunächst als Sitzkissen, werden fixiert, gefesselt, körperlich durchsucht und abtransportiert - und wer sich zur Wehr setzt - aua aua aua.

Darum, das mag Dir sicherlich so vorgekommen sein, verständlich als Laie, zudem war das ein unschönes Erlebnis, sicherlich, aber glaub mir, die können noch ganz anders.