Wie lange ist ein vorzeitiger Erbausgleich gültig?
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen, da ich bei Google nicht wirklich fündig wurde. Ich habe gestern in meinen Unterlagen einen Scheck des Anwaltes meines verstorbenen Stiefvaters entdeckt. ein " Vorzeitiger Erbausgleich " darauf ist vermerkt : " es ging nunmehr von der Gegenseite die vereinbarte Zahlung hier ein abgzgl. der eig. Gebühren " - der Scheck ist von 1991 - die Summe beträgt ca. 15.000 D-Mark. habe ich darauf noch Anspruch ?
8 Antworten
Nein. Erstens kann es sich unmöglich um dein Geld handeln, weil ein Stiefsohn keinen Erbausgleich beanspruchen kann, zweitens ist der Scheck von der bezogenen Bank nicht mehr einzulösen.
Die Zeit ist überschritten.
So kann z.B. der Pflichtteilsberechtigte innerhalb von 10 Jahren einen "Ausgleich" (das Gesetz verwendet den begriff Ergänzung)verlangen, wenn der Erblasser zu seinen Lasten sein Vermögen durch Schenkung vermindert hat, § 2325 BGB. Auch zu Lebzeiten erhaltene Ausstattung haben Abkömmlinge (also Kinder) untereinander auszugleichen, § 2050 BGB. Schließlich wird noch ein Ausgleich gezahlt, wenn ein Erbberechtigter auf sein gesetzliches Erbrecht verzichtet. Er lässt sich quasi den Verzicht bezahlen. Ein solcher Verzicht muss notariell erfolgen. Die Höhe der Ausgleichszahlung oder besser Abfindung wird zwischen den Parteien frei verhandelt.
https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/erbrecht/erbausgleich
es wurde anscheindend bezahlt; per Scheck; nur wurde dieser NIE eingelöst, die Frist ist weit überschritten; den wird keine Bank der Welt einlösen
https://www.erbrecht-heute.de/ratgeber/vorzeitiger-erbausgleich/
Was ich bei deinem Text nicht verstehe ist, wenn du bereits zu Lebzeiten deines Stiefvaters einen Scheck erhalten hast, weshalb hast du diesen nicht eingelöst?
Nach 28 Jahren, kannst du diesen Scheck nicht mehr einlösen und du hast auch keinen Anspruch mehr darauf.
Zunächst wäre zu klären, ob du der Erbe bist. Hat er dich adoptiert? Dann wärest du, ggf.neben seiner Ehefrau oder noch anderen vorhandenen Kindern Miterbe, wenn es keine anderweitige testamentarische Regelung gibt.
Hat er dich nicht adoptiert oder im Testament bedacht, hast du damit nichts zu tun.
Zum anderen wäre mit der einlösenden Bank zu klären, ob das Konto, von dem der Scheck beglichen werden sollte, überhaupt noch existiert- vermutlich nein.
Damit hat es sich erledigt.
Versteh ich nicht ganz, der Scheck ist 30 Jahre alt, wieso bist Du denn darüber nicht informiert worden, wenn das Geld als vorzeitiger Erbausgleich gedacht war?
es ging nunmehr von der Gegenseite die vereinbarte Zahlung hier ein
Wer ist denn die Gegenseite?
keine Ahnung. leider hat mich damals darüber keiner aus meiner Familie genau informiert. der Scheck ist scheinbar " in Vergessenheit " geraten. ich habe ihn ja erst gestern entdeckt und es ist kein Scheck in klassischem Sinne, sondern so ne Art " Quittung " mit dem Hinweis " Vorrzeituger Erbausgleich " in der Überschrift. so richtuig blick ich da auch nicht durch