Wie lange hat der Mieter Anspruch auf Warmes Duschwasser?
In meiner Mietwohnung habe ich ein Durchlauferhitzer oder wie das heißt. Wenn ich Duschen will muss ich den erstmal anmachen und ca. 15 Minuten warten. Ich Stelle ihn dann auf 55 Grad. Wenn ich dann Dusche bleiben mir grade mal 3 Minuten. Da ich sehr lange Haare habe, reicht die Zeit nie richtig aus. Würde ich den Boiler noch mal erhitzen lassen, müsste ich wieder 15 Minuten warten um mich weiter Duschen zu können. Das wäre auf Dauer zu teuer. Hat man nicht Recht darauf länger Duschen zu können? So 5 Minuten wäre schon besser. Grade im Winter ist es extrem blöde.
2 Antworten
Ich hatte auch so ein Ding und es war einfach immer an, außer wenn ich mal tagelang nicht zu Hause war... das war immer warm.
Das ist sicherlich nicht zulässig. Wende dich an den Mieterschutzbund.
Das ist sicher ein Problem der Programmierung. Hast Du keine Bedienungsanleitung informiere den den Vermieter und bitte ihn jemand zu schicken der das anders einstellt.
Als Mieter hat man rund um die Uhr an 365 bzw. 366 Tagen im Jahr Anspruch auf warmes Wasser.
Bei meinem muss man ein Knopf reindrücken damit es warm wird. Man kann den nicht auf Dauer an machen, wenn das Wasser warm ist springt der Knopf automatisch raus