Wie lange dauert es, bis das Geld auf meinem Konto ist (Mietrecht)?

2 Antworten

Die Auszahlung des Guthabens aus der BK-Abrechnung hat der Vermieter sofort vorzunehmen. Je nach Bankverbindung ist der Vermieter mit der Auszahlung im Verzug, wenn der Betrag nicht innerhalb von 10 Tagen auf das Konto des Mieters erfolgt ist.

Solltest du jedoch die Abrechnung prüfen und Fehler zu deinen Gunsten feststellen,dann könntest du eine weitere Asuzahlung erwarten und fordern.

Die komplette verzinste Kautionsrückgabe hat der Vermieter sofort nach der BK-Abrechnug ebenfalls vorzunehmen, wenn er durch Vorlage einer Kautionsabrechnung nachweist, dass er keine Forderungen mehr an den Mieter hat. Die 6-Monate-Frist ist dem Verjährungsanspruch geschuldet, wenn nach dem Mietende versteckte Mängel an der Mietsache durch den Vermieter festgestellt werden.

Einige Gerichte urteilen auch, dass die Kaution bereits nach 3 Monaten zurück zu geben ist, gemindert um einen Sicherheitsbetrag, der die Nachzahlung aus BK-Abrechnung deckt.

Das Mietende im Oktober 21 solltest du mit einem Datum nennen. Üblich wäre hier der 31.10 21. Dann würde die Kautionsrückgabe aber erst nach dem 30.04.22 zu fordern sein.

VitoScaletto 
Fragesteller
 06.04.2022, 13:10

Habe mich vertan. Die BK Abrechnung, die ich jetzt bekommen habe, ist nur eine korrigierte Version von 2020 (Abrechnungszeitraum war 01.01.20 - 31.12.20).

Gerhart  06.04.2022, 13:29
@VitoScaletto

Auch dann hast du Anspruch auf die Gutschrift nach höchstens 10 Tagen.

VitoScaletto 
Fragesteller
 06.04.2022, 13:33
@Gerhart

Ja bisher hab ich noch kein Geld dieser BK Abrechnung gesehen.

Gerhart  06.04.2022, 13:36
@VitoScaletto

Dann mahne die Überweisung der Gutschrift unter Fristsetzung und sende dem Vermieter eine gerichtliche Mahnung, wenn die Frist überschritten wird.

VitoScaletto 
Fragesteller
 06.04.2022, 20:25
@Gerhart

Okay werde ich mal versuchen. Hast du vielleicht einen Link für ein gutes Muster für so eine Mahnung? LG

VitoScaletto 
Fragesteller
 06.04.2022, 20:26
@Gerhart

Wie oft darf der Vermieter denn so eine Abrechnung korrigieren? Er ist ja jetzt immerhin erst 4 Monate später damit um die Ecke gekommen.. eine gute Möglichkeit um zu verzögern oder?

VitoScaletto 
Fragesteller
 08.04.2022, 18:07
@Gerhart

Hallo Gerhart, habe jetzt nochmal recherchiert und durch einen Bekannten eine Antwort eines Anwalts bekommen. Laut ihm darf der Vermieter die Kaution nach Auszug solange einbehalten, bis die letzte Betriebs-/Nebenkostenabrechnung erstellt wurde. Werde also im Zweifel noch bis Ende diesen Jahres warten müssen. Vorher Druck aufbauen lohnt sich natürlich ;)

Gerhart  09.04.2022, 07:23
@VitoScaletto

Die BK-Abrechnung ist verfristet. Sie hätte dir bis zum 31.12.21 zugestellt werden müsssen. Sie weist ein Guthaben aus, was dir ausgezahlt werden muss. Wenn du allerdings die Abrechnung noch einmal prüfen willst in den Büroräumen des Vermieters, dann solltest du das sofort machen. Wohnst du vom Vermieter weiter als 50 km entfernt,kannst du die kopierten Rechnungen des Jahres 2020 gegen Bezahlung einfordern.

Zur Rückgabe der Kaution:Die Kaution ist nach Mietende verzinst an den Kautionsgeber zurück zu geben.Fristen werden dabei nicht genannt, aber in der Praxis hat sich eingebürgert, das der die Kaution bis zu 6 Monate volloständig einbehalten darf, weil nach 6 Monaten die Forderung an den Vermioeter hinsichtlich Schäden an der Mietsache verjährt ist. Wenn also bei deiner Rückgabe der Wohnung nichts festgestellt wurde, dann hast du sofort Anspruch auf Abrechnung der Kaution. Ein Einbehalt eines Kautionsteiles zu Absicherung der BK-Abrechnung ist aber auch legitim bis zur Übergabe der Aberchnung aus 2021 etwa 2 Vorauszahlungend der BK p.m.

Innerhalb von 30 Tagen.
BGH, Urteil vom 9.4.2008 - VIII ZR 84/07

Kaution spätestens nach 6 Monaten. Es sei denn, es besteht Anspruch auf Verrechnung.

VitoScaletto 
Fragesteller
 06.04.2022, 04:56

Kaution spätestens nach 6 Monaten? Die sind jetzt rum. Ich habe den Schlüssel Oktober abgegeben.

warum heißt meine Betriebskostenabrechnung „korrigierte Betriebskostenabrechnung 2020“? Die müsste doch eigentlich für 2021 sein oder?

LinusMemdos  06.04.2022, 04:58
@VitoScaletto

Weiß ich nicht. Vielleicht ein Schreibfehler?
Wenn du eine Betriebskostenabrechnung für 2020 hast, vergleiche sie.
Könnte ja sein, dass es sogar aus 2020 ein Erstattungsbetrag ist.

VitoScaletto 
Fragesteller
 06.04.2022, 05:06
@LinusMemdos

Ich werde morgen mal anrufen und fragen, was da los ist. Mir wird das alles zu bunt und möchte mein Geld. Danke für deine Antwort

Gerhart  06.04.2022, 06:46

Das Urteil des BGH ist in diesem Fall unzutreffend, denn es ging da um eine Nachzahlung des Mieters aus der korrigierten BK-Abrechnung, die nun verfristet war.

LinusMemdos  06.04.2022, 12:18
@Gerhart

Dein Hinwies ist in dem zugrunde liegenden Sachverhalt irrelevant, da Erstattungsbeträge innerhalb von 30 Tagen zahlbar sind.

Gerhart  06.04.2022, 15:05
@LinusMemdos

Erst einmal war dein Verweis auf ein irrelevantes Link unnötig und hat dem FS gar nicht geholfen. Irrelevant = unwichtig.

LinusMemdos  06.04.2022, 15:22
@Gerhart

Dein Hinwies ist in dem zugrunde liegenden Sachverhalt irrelevant, da Erstattungsbeträge innerhalb von 30 Tagen zahlbar sind.
Auch in deinem erneuten, irrelvanten Kommentar blendest du die Tatsache aus.

LinusMemdos  06.04.2022, 15:26
@Gerhart

Es geht darum, dass der Auszahlungsanspruch keinerlei Aussschlussfristen unterliegt und daher innerhalb von 30 Tagen zahlbar ist.

Bekommt der Mieter als Abrechnungsergebnis ein Guthaben zurück, so muss auch der Vermieter binnen 30 Tagen auszahlen. Sein Auszahlungsanspruch unterliegt keinerlei Ausschlussfristen (BGH, Urteil vom 9.4.2008 - VIII ZR 84/07).
https://www.hausundgrundmietverträge.de/frist_betriebskosten_02-2021.html

Und jetzt hör bitte auf zu nerven :)