Wie lange darf ich an einer Bushaltestelle halten, wenn der Busverkehr NICHT behindert wird?
Habe nämlich eine Strafe bekommen, obwohl ich nur zwei bis drei Minuten gehalten hab.
Ist es sinnvoll Einspruch zu nehmen?
10 Antworten
Das halten an einer Bushaltestelle ist sehr wohl erlaubt. Das halten, nicht das Parken!
Auch noch mal zur Klarstellung: Halten heißt auch, dass man sich in der unmittelbaren Nähe seines Fahrzeugs aufhält. Deine Frage hört sich für mich so an, also ob eben nicht du in der unmittelbaren Nähe warst.
Und wenn die beiden anderen der Papst und der Kaiser von China sind. Du also Fahrer hast dich in unmittelbarer Nähe vom Fahrzeug aufzuhalten um im Falle eines ankommenden Busses sofort das Feld zu räumen.
Im Kiosk heißt ganz klar, weder in unmittelbarer Nähe noch sofort das Fahrzeug entfernen zu können, also hast du geparkt und daher ganz klar ein Strafzettel.
Das ist nicht verboten. Woher hast du dann den Strafzettel bekommen? :o
Und wie das verboten ist! im Kiosk ist kein Halten mehr, sondern parken und daher absolut zu recht.
Ich schrieb doch das ich am Steuer war! Ich bin gar nicht ausgestiegen.
Leute an einer Bushaltestelle ein und aussteigen zu lassen ist nicht verboten!
Das habe ich gelesen und verstanden. Neben dir bereits erklärten Rechtslage haben einige Gemeinden ggf durch Verkehrszeichen die Möglichkeit, selbst das Halten zu verbieten.
Ein vor Ort Begehung ist also nötig, um das umfassend zu beantworten.
Hast Du mal nachgesehen, ob an der Bushaltestelle das Zeichen 283 StVO steht? In diesem Fall wäre jeglicher Einspruch von Anfang an zwecklos.
Warst du am Fahrzeug als Du das Ticket bekommen hast? Normalerweise herrscht dort absolutes Halteverbot aber wenn Du nur jemanden z.B. aussteigen lässt, fährst Du ja gleich weiter und das sollte kein Problem sein.
Nervig für die Busfahrer wenn die in dem Moment ankommen ist das trotzdem.
Ja ich war im Auto, habe von der Polizei Post bekommen.
Wie gesagt an Bushaltestellen herrscht grundsätzlich absolutes Halteverbot. Normalerweise passiert aber nichts. Wenn die Polizei genau in dem Moment vorbei kam und Dein Kennzeichen aufgeschrieben hat, hast Du Pech gehabt.
Sollte aber auch nicht so teuer sein. Das nächste Mal hälst du eben woanderst. Einspruch, da die Rechtslage klar ist und die Polizei normalerweise zu zweit im Auto sitzt, lohnt wahrscheinlich nicht.
Wirklich absolutes Halteverbot?
Ich meine ja. Eventuell hat sich das Gesetz geändert würde mich aber überraschen.
Unabhängig davon kannst Du ja einen Einspruch versuchen, vielleicht klappt es ja.
Normalerweise herrscht dort absolutes Halteverbot
und
Wie gesagt an Bushaltestellen herrscht grundsätzlich absolutes Halteverbot
ist nicht korrekt.
An Bushaltestellen die mit Zeichen 224 versehen sind gilt laut StVO nur folgendes:
Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 15 m vor und hinter dem Zeichen nicht parken
Kurzum: Parken ist verboten, Halten ist aber zulässig
Dann haben das wohl die Polizisten nicht gewusst ;o)
Polizisten können auch nicht alles Wissen. Nicht einmal Richter kennen jedes Gesetz.
In Deutschland gibt es ca. 350.000 Gesetze, Verordnungen und Erlasse, die kann kein Mensch auswendig kennen.
Nehmen wir alleine den bundeseinheitlichen Tatbestandskatlog des Kraftfahrzeugbundesamtes der nur ausschließlich Tatbestände im Bereich der Ordnungswidrigkeiten umfasst. Dieser Katalog umfasst 558 DIN A4 - Seiten. Oder nehmen wir die StVO, diese umfasst als Taschenbuchausgabe stolze 130 Seiten.
Da ist es also durchaus möglich, dass sich auch mal Polizisten vertun.
Naja also Haltestellen gibts ja an fast jeder Ecke und dauernt halten dort irgendwelche Leute an und lassen z.B. jemanden aussteigen. Ich sehe das ständig.
Die straßenverkehrstechnischen Regularien an solchen Einrichtungen sollten Polizisten schon klar sein wie ich finde. Ich denke es gab noch einen anderen Grund wieso der Fragesteller ein Ticket bekommen hat. Eventuell waren es dann doch mehr als 3 Minuten....
Selbst wenn er dort länger als 3 Minuten gehalten und somit rechtlich geparkt hätte, währe ein Verwarnungsgeld von 35,00 Euro zu hoch. Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog sieht hier nur ein schriftliche Verwarnung mit folgendem Inhalt vor:
Tatbestandsnummer: 141402
Tatvorwurf: Sie parkten in einem Abstand von weniger als 15 Metern von einem Haltestellenschild (Zeichen 224).
Ordnungswidrigkeit gem. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 54 BKat
Verwarnungsgeld: 10,00 Euro
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
A oder B - Verstoß: Nein
Das er ein Ticket aus einem ganz anderen Grund bekommen hat möchte ich allerdings auch nicht ausschließen.
Aber das ändert nichts an der Tatsache, dass Deine beiden Aussagen, dass man an einer Haltestelle nicht einmal HALTEN darf, schlichtweg falsch sind.
Normalerweise herrscht dort absolutes Halteverbot
Nein, Halten ist an Bushaltestellen normalerweise erlaubt, nur Parken ist verboten (s. StVO, Anlage 2, lfd. Nr. 14 / Zeichen 224: "Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 15 m vor und hinter dem Zeichen nicht parken.") - Das entspricht einem "eingeschränkten Halteverbot" (Zeichen 286).
Absolutes Halteverbot besteht nur, wenn dies ausdrücklich (durch zusätzliches Zeichen 283) angeordnet ist.
... und das sage ich als Busfahrer, den natürlich jedes Fahrzeug in der Haltestelle nervt, ob's da nun hält oder parkt ;-) ...
Hallo Harryyyyyyyyyyy,
Bushaltestellen sind mit dem Zeichen 224 versehen. Gem. der Anlage 2 der StVO gilt dort folgendes:
Ge- oder Verbot
Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 15 m vor und hinter dem Zeichen nicht parken.
Erläuterung
Das Zeichen kennzeichnet eine Haltestelle des Linienverkehrs und für Schulbusse. Das Zeichen mit dem Zusatzzeichen „Schulbus“ (Angabe der tageszeitlichen Benutzung) auf einer gemeinsamen weißen Trägerfläche kennzeichnet eine Haltestelle nur für Schulbusse.
Wann nur ein Halten und wann ein Parken vorliegt ist im § 12 der StVO festgelegt. Dort steht:
(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
Im Klartext. Die schriftliche Verwarnung mit dem Verwarnungsgeld von 35,00 Euro ist nicht gerechtfertigt, wenn nur maximal 3 Minuten gehalten hast um auf Deinen Freund der nur kurz im Kiosk etwas gekauft hat zu warten.
Deine beiden Freunde die mit Dir zusammen im Auto gewartet haben und der Freund im Kiosk können ja sicherlich bestätigen, dass Du nur max. 3 Minuten gehalten hast.
Dementsprechend würde ich das Verwarnungsgeld von 35,00 Euro nicht zahlen und der Bußgeldstelle mitteilen,
- dass Du den Verstoß bestreitest
- dass Du drei Zeugen hast (diese namentlich, mit Anschrift benennen) die bestätigen können, dass Du dort nicht geparkt hast sondern nur zulässigerweise max. 3 Minuten gehalten hast.
Die Busgeldstelle sollte dann unter diesen Umständen von der Forderung absehen.
Hast Du allerdings doch länger als 3 Minuten gehalten, hast Du rechtlich geparkt (was man Dir aber erst einmal nachweisen müsste) und müsstest in dem Fall damit rechnen, dass zu dem Verwarnungsgeld von 35,00 Euro noch Verwaltungsgebühren in Höhe von 28,50 Euro hinzukommen.
Schöne Grüße
TheGrow
Im Landkreis Cloppenburg und Vechta, dürfen TAXEN dort bis 10 Min. Entweder am Anfang oder Ende um Leute Gepäck ein oder Auszuladen. Lt,
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Privat bis zu 3,-- Min.
Ich war sogar mit zwei Freunden im Auto während mein anderer Freund kurz im Kiosk war...