Wie kündige ich ein Schul- und Internatsvertrag richtig sachgemäß? Bitte um Unterstützung, Danke!
Hallo zusammen,
wie oben zu entnehmen ist, möchte ich meine Tochter die z. Z. die 5. Klasse in einem Internat besucht, wieder zum Halbjahr jetzt nehmen.
Grund: Meine Tochter fühlte sich im Internat von Beginn an nicht wohl, war dort sehr unglücklich und bekam starkes Heimweh, was sich erheblich jetzt akut auf Ihre Gesundheit auswirkte. Der Arzt erklärte, das dies ganz klar stressbedingt sei und das sich ihr Körper jetzt so darauf reagiert. Falls für die Kündigung des Vertrages vom Internat und Schule kein triftigen Grund gibt, müsste ich drei Monate lang weiter bezahlen. Nur drei Monate vorher konnte ich das leider nicht wissen, dass es sich auf ihre Gesundheit auswirkt.
Aller spätestens am Donnerstag den 31. Januar 2013 möchte ich die Kündigung abgeben, damit das noch im Januar Gültigkeit hat und falls der Grund triftig ist, im Februar nicht weiter gezahlt wird.
Wie kann ich das Kündigungsgrund am Besten richtig Formulieren? Wie folgt habe ich es geschrieben, aber es ist noch nicht so ausreichend glaub ich.
Hiermit kündige ich den Schul- und Internatsvertrag meines Tochters .................Name, Vorname... geboren am ........ . Meine Tochter fühlte sich im Internat von Beginn an nicht wohl, war dort sehr unglücklich und bekam starkes Heimweh, was sich erheblich auf ihre Gesundheit auswirkte. Mit freundlichen Grüßen
Muss ich noch irgendwie die Begrifflichkeiten wie fristlose Kündigung und oder zum nächstmöglichen Zeitraum erwähnen?
Beste Grüße!
2 Antworten
und nun zu deinem Schrieben, wenn du es denn schicken wirst dann schreib als Überschtift doch Auflösung, denn das könnt man ja auch versuchen, eine Auflösung des Vertrags...... wie auch Ihnen bereits seit langem bekannt, fühlt sich meine Tochter leider auf Grund von Heimweh..........so unwohl im Internat, dass sie bereits vom Arzt attestierte .........bekommen hat. Als verantwortungsvolle Eltern und Pädagogen dürfen wir dies nicht auf die leichte Schulder nehmen deshalb möchte ich meine Tochter, wie vojm Arzt empfohlen, umgehend vom Internat nehmen. >Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und bedaure sehr, dass es nicht zu einem langfristigen Scgulaufenthalt bei Ihen gekommen ist........ABER wie gesagt, suche vorher das Gespräch mit der Leitein.Wichtig ist, dass du sachlich bleibst, keine Schuld der Schule gibst, nicht runeierst sondern klar formulierst und freundlich und bedauernd.....wenn sich die Schule angegriffen fühlt, dann zickt sie dann kannst du bezahlen bis zum Ende....viuel Glück
wenn der Arzt dir bestätigen kann, dass es deinem Kind auf Grund des Internataufenthalts schlecht geht, dann kannst du das mit dazulegen. Musst es aber nicht. erstmal einen Satz dazu, was deinem Kind fehlt, also das was der Arzt dir gesagt hat.....
wenn es MEINER Tochter gesundheitlich nicht gut geht, dann geht sie dort gar nicht mehr hin. Ich kündige fristlos und schluss. Du brauchst doch nciht mqal einen Grund angeben. Wichtiger ist es, dass du UMGEHEND einen neuen Schulplatz für deine Tochter findest. alles andere steht im Vetrag des Iternats. Dort stehen alle Kündigungsfristen und Richtlinien
@tapri
upss. sorry! bin ganz neu hier. ich habe meine Nachricht an Sie versehentlich an der falschen Stelle eingefügt. so ist es aber jetzt richtig.
zunächst vielen lieben Dank für das Antworten @tapri!
ja, genauso mach ich das natürlich auch!:-) einen neuen Schulplatz habe ich auch inzwischen.
Bei meiner Frage ging es nicht darum, sondern lediglich wie ich das Kündigungschreiben verfasse.
Drei Monate vorher hätte ich laut Richtlinien kündigen müssen, damit ich jetzt für Februar-April nicht zahle, nur das meine Tochter akut Gesundheitliche Probleme bekommt, hätte ich vor drei Monaten nicht wissen können
wenn es deiner Tochter schlecht ging, und das bereits seit Wochen/Monaten dann hat das Internat das doch mitbekommen. Hast du nie mit denen darüber gesprochen was sein wird falls es ihr nicht besser geht? Ich kenne Internate da gibt es eine Probe/Eingewöhunhszeit innerhal welcher man sehr kurzfristig die Kinder wieder runter nehmen kann.....ich binimmer für das Gespräch, also würde ich mit der Leitertin sprechen, denn so wie es aussieht hast du kein ausergewöhnliches Kündigungsrecht, also wird es nur auf Kullanz gehen......
ja, wir waren stets positiv im Gespräch ... aber die rede war stets das ist normal mit dem Heimweh ... die Kinder werden sich schon eingewöhnen ... doch jetzt wo das auf Ihr Gesundheit auswirkte, möchte ich nicht mehr abwarten das es besser werden könnte ... und habe jetzt auch kein gutes Gefühl mehr ... deshalb habe ich mich um eine andere Schule gekümmert. nun ich soll jetzt den Sachverhalt schriftlich verfassen und der Schulleiter muss sich im Team absprechen, da er nicht befugt ist alleine dieses (ob die 3 Monats Beiträge gezahlt werden oder nicht) zu entscheiden.
wie meinst Du es mit ausergewöhnliches Kündigungsrecht? also, ist das mit der akuten Erkrankung nicht ausergewöhnliches Kündigungsrecht?
vielen lieben Dank @tapri:-) das Verfasste hört sich sehr nett an! Nein, das ist auch nicht meine Absicht, das Internat schlecht zu machen, da das nicht der Fall ist bzw. nicht der Grund ist.
Nur was meinst Du mit diesem Satzt? das habe ich nicht so ganz verstnden. "dass sie bereits vom Arzt attestierte .........bekommen hat" und bei den Pünktchen soll ich da etwas bestimmtes einfügen?