Wie kann ich Widerspruch gegen die Feststellung des Verkehrswerts für eine Immobilie durch das Gericht für den Erbschein stellen?

2 Antworten

Das Rechtsmittel nennt sich Beschwerde gegen die Festsetzung des Geschäftswertes, § 83 GNotKG.

https://dejure.org/gesetze/GNotKG/83.html

Der Wert des Beschwerdegegenstandes muss aber 200 Euro überschreiten. Sollte ein Rechtspfleger den Wert festgesetzt haben, kannst du dagegen aber Erinnerung einlegen, auch wenn der Wert 200 Euro unterschreitet. Betitel das Rechtsmittel einfach als "Beschwerde". Das wird vom Gericht dann entsprechend ausgelegt.

Ich würde da auf jeden Fall einen Fachanwalt nehmen, keine Frage!