Wie kann ich widerrechtlich geparkte Roller ( Versicherungskennzeichen) von Privatgrund entfernen?
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem. Ich bin Eigentümer mehrerer Tiefgaragenstellplätze. Seit Ewigkeiten stehen auf meinen Parkplätzen Motorroller, die jemand dort widerrechtlich geparkt hat. Die Roller haben alte (Versicherungs-)Kennzeichen und sehen nicht aus, als würden sie in der letzten Zeit bewegt.
Ich habe selber schon einige Versuche gestartet, die Roller entfernen zu lassen. Da die Fahrzeuge nicht auf einer öffentlichen Fläche (sondern meinem Privatgrund) stehen, fühlt sich die Polizei nicht verantwortlich. Und auch Abschleppfirmen dürfen die Fahrzeuge (anscheinend) nicht abschleppen, da sie nicht angemeldet sind. Einfach von meinen Stellplätzen entfernen darf ich die Fahrzeuge auch nicht, da ich sonst eine Ordnungswidrigkeit begehe.
Die letzte Möglichkeit, die mir aktuell einfällt, ist, einen Anwalt zu beauftragen. Dieser könnte dann eine Halteranfrage starten und ggf. die Halter ausfindig machen. Für mich würden dadurch allerdings Kosten anfallen, die ich nach Möglichkeit gerne vermeiden würde.
Hatte hier jemand ggf. in der Vergangenheit ein ähnliches Problem und weiß, was ich tun kann, um die Roller auf meinem Privatgrund loszuwerden, ohne rechtswidrig zu handeln?
Vielen Dank schon mal für die Hilfe!
4 Antworten
Zur Sache selbst: Wenn mich mein laienhaftes Zivilrechtswissen nicht im Stich lässt, liegt hier eine Besitzstörung nach § 858 BGB vor, die es Dir als Parkplatzeigentümer erlaubt, im Rahmen der Selbsthilfe nach § 859 III BGB die Beseitigung des Deinen Besitz störenden Fahrzeugs zu veranlassen. Jedoch sollte hier nach gängiger Rechtsprechung die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Das heißt, das mildeste Mittel ist zunächst eine Halteranfrage bei der Zulassungsbehörde, um den Fahrzeughalter mit Fristsetzung aufzufordern, sein Fahrzeug zu entfernen. Jedoch dürfte es in diesem konkreten Fall, da es sich um Motorroller handelt, auch statthaft und angemessen sein, wenn Du die Roller einfach wegschiebst bzw. wegträgst und sie einfach an einen anderen Ort umsetzt. Hier darf jedoch nicht der Besitz eines anderen Grundstückeigentümers gestört werden! Am besten also die Motorroller auf einen öffentlichen Platz in der Nähe umsetzen.
Aber wie gesagt, ich könnte auch erst einmal checken, ob die Motorroller nicht tatsächlich gestohlen sind. Dann hätten wir eine völlig andere Situation und ich würde Dir empfehlen, die Zweiräder überhaupt nicht anzufassen, sondern sofort die sachlich und örtlich zuständige Polizei zu informieren. Diese möchte schließlich verwertbare Spuren sichern, auch an den Lenkergriffen etc.
Nachdem die nun schon so lange am selben Platz stehen, ist zu befürchten, dass die Roller gestohlen sind. Wenn die Polizei sich nicht angesprochen fühlt und auch der Abschleppdienst nicht helfen will, dann bleibt nur noch der Schrottplatz. Lass die Roller abholen. Es kräht eh kein Hahn mehr danach. Es ist schließlich auch nicht einzusehen, dass du dir deine Garagen zumüllen lassen musst.
Häää?? Beweismittel bzw. fremdes Eigentum einfach zu vernichten ist aber nicht statthaft. Da könnte der Fragesteller selbst ganz schön eines auf den Deckel bekommen, etwa wegen Sachbeschädigung (Straftat!!).
Altmetaller entsorgen die mit , auf Bestellung .
Die sind irgendwo entwendet worden und der echte Halter hat den Ersatz durch den Versicherer bekommen . Bei der Vermutung , sprechen Sie mal ihren Vers.-Agenten an , der könnte durch die HUK -Daten auf den Trick stoßen .
Da die Halter den Verlust nur dem Versicherer meldeten , weiß die Polizei nicht davon .
Wie bereits geschrieben, das geht gar nicht. Der Fragesteller würde sich dadurch selbst strafbar machen, und man sollte manchmal vorher nachdenken, bevor man schreibt.
Wenn die Motorroller tatsächlich ENTWENDET worden sind, verlangt die Versicherung eigentlich IMMER, dass eine Strafanzeige bei der Polizei erstattet wird. Einfach mal eben die Teile zu entsorgen, nur weil Sie Kraft Ihrer Wassersuppe vermuten, dass der Schaden sowieso reguliert wurde, funktioniert überhaupt nicht.
Die Ansprüche auf Eigentumssicherung und auch das staatliche Interesse an der Strafverfolgun bestehen trotzdem weiterhin. Wurde der Diebstahl durch eine Versicherung reguliert, geht das Eigentum an dem aufgefundenen Motorroller nunmehr an die Versicherung über. Vielleicht lag aber auch gar kein Versicherungsschutz gegen Diebstahl vor, und die EIgentümer freuen sich, Ihre Gefährte wiederzubekommen.
Und vor dem Schritt, dass die Motorroller wieder an die rechtmäßigen Eigentümer übergehen, möchte die Polizei natürlich eine qualifizierte Spurensicherung durchführen! Auch das darf nicht einfach unter den Teppich gekehrt werden á la "Na die Bullen finden da eh nichts." Das ist ultimativer Irrsinn. Gerade, wenn die Motorroller im Trockenen standen, sind die Chancen, noch Fingerabdruckspuren oder DNA-Spuren zu sichern, ziemlich hoch.
Wie lauten die Versicherungskennzeichen? Sind es aktuelle Kennzeichen von 2014 (Farbe schwarz), oder abgelaufene? Ich könnte mal prüfen, ob nach den Rollern gefahndet wird.