wie kann ich eine betriebsnummer zurückverfolgen, ich benötige nur das Unternehmen (keine Zahlen)

3 Antworten

Gibt irgendwo ein Verzeichnis. BG oder Krankenkasse.

space33 
Fragesteller
 07.10.2009, 14:19

Hallo, finde hier nur Krankenkassen, benötige ein Unternehmen.

hallo space33, es gibt 2 mögichkeiten, die Betriebsnummer rauszufinden: 1.)die Betriebsnummer wird seit einiger Zeit nicht mehr vom örtlichen Arbeitsamt, sondern vom Arbeitsamt in Saarbrücken vergeben. Dort kannst du nachfragen. Anbei die Daten: Zentraler Betriebsnummern-Service jetzt in Saarbrücken

Vergabe der Betriebsnummern wurde zentralisiert

Die bislang vor Ort in den einzelnen Agenturen für Arbeit erreichbaren Betriebsnummernstellen wurden bundesweit zu einer zentralen Stelle in Saarbrücken zusammengeführt.

Der zentrale Betriebsnummern-Service ist auch Ansprechpartner, wenn es darum geht, ob für einen Arbeitgeber die Pflicht besteht, bei Beschäftigungsbeginn eines Arbeitnehmers eine Sofortmeldung abzusetzen.

Der zentrale Betriebsnummernservice der Bundesagentur für Arbeit in Saarbrücken ist wie folgt zu erreichen:

* Postanschrift:
  Eschberger Weg 68                 Postfach 101844
  66121 Saarbrücken                 66018 Saarbrücken

* Telefon:
   01801/66 44 66

* Telefax:
  0 681/ 988 429 1300
* Internet:

Homepage des Betriebsnummern-Service

* E-Mail:
  betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de

2.Möglichkeit: sollte dir Saarbrücken keine Auskunft geben, ruf einfach bei deiner Krankenkasse an. Jede Krankenkasse hat ein EDV-programm und ist mit dem Arbeitsamt verbunden. jede krankenkasse kann dir die Betriebsnummer ermitteln. ich hoffe, ich habe dir helfen können.

space33 
Fragesteller
 09.10.2009, 10:30

danke, aber selbst Namen werden nicht herausgegeben

Nach § 35 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I) „hat jeder Anspruch darauf, dass die ihn betreffenden Sozialdaten von den Leistungsträgern nicht unbefugt erhoben, verarbeitet oder genutzt werden (Sozialgeheimnis)". Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse stehen Sozialdaten gleich (vgl. § 35 Abs. 4 SGB I). Somit haben auch Unternehmen Anspruch darauf, dass ihre Betriebsgeheimnisse von den Sozialleistungsträgern nicht unbefugt weiter gegeben werden. Auskünfte im Zusammenhang mit der Vergabe von Betriebsnummern fallen unter das Betriebsgeheimnis.

Wenn keine Vollmacht des betroffenen Betriebes vorliegt, können Auskünfte zu Sozialdaten nur erteilt werden, wenn eine Übermittlungsbefugnis nach § 67d ff Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) vorliegt. Ein Ermessen besteht nicht. Für den von Ihnen geschilderten Sachverhalt gibt es keine gesetzliche Übermittlungsgrundlage.

Betriebsnummervergabestelle (so heisst das Ding leider) ist beim Arbeitsamt. Ich weiss allerdings nicht, inwieweit die Auskunft geben wegen dem Datenschutz. Es kommt wohl auch auf das Anliegen an. Wenn du z.Bsp. eine Firma suchst weil dir Daten für deine Rentenversicherungszeiten fehlen,könntest du Glück haben. Eine Möglichkeit wäre auch noch bei der AOK nachzufragen (die ist meist besser als ihr Ruf), dort wissen sie noch am meisten.