Wie kann ich die Nachbarn der nächtlichen Ruhestörung überführen?

13 Antworten

Rechtliche Grundlagen Rechtlich gesehen handelt es sich bei der Ruhestörung um eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 117 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), welche mit einer Geldbuße bis zu 5.000 EUR geahndet werden kann. Diese Vorschrift besagt im Einzelnen:

„(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.“

Zuständigkeiten Zuständig für die Verfolgung und Ahndung solcher Ordnungswidrigkeiten sind die Ordnungsämter der Städte und Verwaltungsgemeinschaften. Dies ist im Ordnungsbehördengesetz (OBG) geregelt. Für die Stadt beispielsweise ist somit das Ordnungsamt der Stadt zuständig. Erfahrungsgemäß ergehen solche Beschwerden meist außerhalb der üblichen Sprechzeiten. In diesen Fällen wird auf Grundlage des OBG und des Polizeiaufgabengesetzes die Polizei tätig und leitet festgestellte Verstöße an das Ordnungsamt weiter.

Verfahrensweisen Durch die Polizei: Wird die Polizei über ruhestörenden Lärm informiert oder stellt diesen selbst fest, wird dieser im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten der Polizei beseitigt. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Feststellungen von Ruhestörungen erfolgt seitens der Polizei ferner eine Meldung an das zuständige Ordnungsamt. Ansonsten wird es nach Herstellung der Ruhe im Regelfall bei einer mündlichen Verwarnung belassen.

Durch die Ordnungsämter: Nachdem eine Beschwerde oder eine Meldung über ruhestörenden Lärm beim Ordnungsamt eingeht, liegt es im Ermessen der Behörde zu entscheiden, ob der Verursacher mündlich verwarnt oder ob dem Verursacher die Zahlung einer Geldbuße auferlegt wird.

Durch die Stadt wird bei Erstverstößen im Regelfall ein Bußgeld in Höhe von ca. 50 bis 100 EUR verhängt. Bei schwerwiegenden Verstößen kann dieses Bußgeld jedoch deutlich höher ausfallen.

Wie kann ich mich als Betroffener gegen Ruhestörungen wehren? Fühlt man sich als Bürger durch Lärm in seiner Ruhe gestört, kann man sein Recht auf mehrere Arten durchsetzen: Die bekannteste und am häufigsten praktizierte Art ist das Einschalten der Polizei.

In vielen Fällen kann es jedoch sinnvoller sein, sich direkt an das zuständige Ordnungsamt zu wenden, da die Polizei festgestellte Verstöße ohnehin an das Ordnungsamt weiterleitet.

Das Rufen der Polizei und die Meldung an das Ordnungsamt sollten nicht der einzige und ausschließliche Weg sein um sich gegen lärmende Nachbarn zu wehren. Viel einfacher und im Sinne einer angenehmen Nachbarschaft ist es, wenn man sich als erstes direkt an den Verursacher wendet.

Wenn die eigenen Bemühungen nicht fruchten oder wenn es wiederholt zu Ruhestörungen kommt, ist es natürlich angebracht, sein Recht durch die Behörden durchsetzen zu lassen.

Lärmprotokoll anfertigen und Beweise sammeln - Tonbandmitschnitt und vor allem Zeugen! (Andere Nachbarn etwa oder Freunde, die bei Dir übernachten). Dann das Ordnungsamt benachrichtigen, wahlweise die Polizei. Außerdem würde ich eine Kopie des Lärmprotokolls an meinen Vermieter schicken (besonders dann, wenn der Ruhestörer im gleichen Haus wohnt) und eine Mietminderung ankündigen, falls sich der Krach nicht legt und die Nachtruhe weiter gestört wird. Damit dürfte dann normalerweise auch Dein Vermieter tätig werden und versuchen, den Ruhestörer zu bekehren. Viel Erfolg!

Die Polizei kann für eine gewisse Zeit Kameras oder Mikrofone aufstellen, um Belästigungen oder Verleumdungen aufzuklären.

Dazu musst Du aber vorher eine Gegenanzeige erstatten.

Geh doch mal zur Polizeiberatung, gibts bei jeder größeren Inspektion.

Ruf die Polizei, dann hast du das automatisch dokumentiert. Wenn deine Nachbarn nicht auf deine Hinweise reagieren, scheinen die es nicht anders zu wollen. Oder bitte sie doch mal in deine Wohnung,damit die mal hören, wie laut es bei ihnen ist...

Mach' doch beides. Es gibt nämlich Spezialisten, die die Musik wieder abstellen wenn sie den Polizeiwagen sehen. Aber nehm' es natürlich nicht nur mit einem Tonband auf, da kannst du nichts mit wollen (keine Uhrzeit, Musik könnte auch von dir kommen). Eine Digital-Videokamera wär da bestens..