wie kann ich den deutschen staat verklagen, wenn er laut seiner rechtsprechung gegen geltendes menschenrecht verstößt?

2 Antworten

Erster Schritt wäre eine Klage beim Bundesverfassungsgericht, danach wäre der EuGH dein Ziel.

JolleyRoger 
Fragesteller
 03.11.2015, 12:36

noch eine weitere frage , das heißt wenn die bundesregierung, es zu lässt das solche Parteien, wie die NPD /AFD7HOGESA/PEGIDA mit ihren hassreden gegen Minderheiten wie die Mulimischen / Jüdischen / Christlichen. und fremdenfeindlichkeit und offenen rassismus/ faschismus und nationalsozialismus auf der straße zu lässt und diese nicht unterbindet bzw verbietet,( wie solche parteien die hassprädigten  verbreiten) könnte ich diese verklagen wegen bruch gegen den schutz der menschenrechte von minderheiten, ! Hoffe das war jetzt verständlich.und wie mache ich das am besten?

pilot350  06.11.2015, 13:34
@JolleyRoger

Da wirst Du keinen Erfolg haben mit Deiner Klage. Du musst die verklagen die solche Äußerungen machen. Aber Du brauchst Beweise. Zeugen, Fotos, sonst wird das Verfahren abgelehnt oder eingestellt. Hinzu kommt, dass Du die Personen kennen musst, bzw. sollest Du die ladbare Anschrift kennen sonst ist auch das erfolglos. Wenn Du gegen diese Personen vorgehst, suche Dir einen neuen Wohnort.

Ontario  06.11.2015, 14:51
@JolleyRoger

Wir leben in einer Demokratie, wenn du verstehst was das heisst. Du hast das Recht zu demonstrieren, das Recht, dich mit anderen zu versammeln und du hast das Recht auf Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit. Die Hassprediger dürften bekannt sein. Wir haben Ämter, deren Aufgabe es ist, solche Sachen zu unterbinden, wenn diese einen Straftatbestand darstellen. ( Verfassungsschutz z. B. ).Wenn sich nun einer hinstellt und predigt, dass der Islam die einzig richtige Religion sei, kannst du nichts dagegen machen. Wenn er aber dazu aufruft, dass Andersgläubige umzubringen sind, dann sieht das anders aus. Hass wird oft in den Moscheen gegen Andersgläubige gepredigt. Man weiss das bei den Verfassungsschützern. Um jemanden verklagen zu wollen musst du den Namen kennen, eine ladungsfähige Anschrift haben und auch Zeugen. Dann muss ermittelt werden, ob dieser sich mit seinen Aussagen strafbar gemacht hat. Diejenigen, welche sich auf die Strasse stellen, wissen genau was sie sagen müssen/dürfen, um sich nicht strafbar zu machen. Man muss sich eher die Frage stellen, warum es zu diesen Auswüchsen überhaupt kommt ? Wie eine Partei wie die AfD einen solchen Zuwachs verzeichnen kann. Man hat schon mehrmals Anlauf genommen, um die NPD verbieten zu lassen. Die Kläger sind allesamt vor Gericht gescheitert, weil die Beweise nicht stichhaltig genug waren. Die Kläger waren immer welche, die unsere Gesetze sehr gut kennen und dennoch scheiterten. Ich sehe für dich kaum eine Chance dass du hier Erfolg haben wirst.

Als erstes solltest Du mit einem Anwalt reden, der sich mit der Sache überhaupt auskennt. Dann gilt es, erstmal das auszuschöpfen, was das Strafrecht hergibt, sonst wird eine Klage bei einer höheren Instanz ohnehin sofort abgewiesen und auch das Widerstandsrecht greift dann nicht. Wenn Du damit nicht weiter kommst, kannst Du beim Bundesverfassungsgericht wegen der Deiner Meinung nach verfassungswidrigen Gesetzeslage Klage einreichen. Und dann erst geht es an europäische Gerichte.