Wie kann ein Rechtsanwalt oder eine Behörde bzw. ein Inkassountrnehmen einen Internetuser per IP-Adresse ausfindig machen und ab wann lohnt sich das für die?

3 Antworten

Anwalt: Gar nicht.

Behörde: Wenn es eine Ermittlungsbehörde ist per Anfrage beim Provider, wenn dieser die Daten gespeichert hat.

Inkassounternehmen: Gar nicht.

Wann es sich lohnt: Das entscheidet der Richter/Staatsanwalt.

mepeisen  01.03.2018, 10:01

Hätte ich so nicht formuliert. Natürlich sind Provider nur auf richterliche Anordnung hin verpflichtet die Daten herauszugeben. Und die Vorratsdatenspeicherung ist immer noch nicht richtig da.

Aber da der te wohl eine Straftat begangen hat indem er kostenpflichtig Dienste erschwindelt hat und nicht bezahlen will liegt ein betrugsfall vor.

Der Gläubiger bzw. Inkasso und Anwalt können Strafanzeige stellen und damit über Akteneinsicht an das ermittlungsergebnis kommen.

Also wäre die Antwort: ja aber nur indirekt über eine Anzeige oder einen gerichtsbeschluss.

Also nicht falsch verstehen. Alles richtig was du schreibst aber mit Blick auf den te würde ich anders antworten...

Zivilrechtlich ist da nichts zu machen, strafrechtlich schon, und da hat das gar nichts mehr mit anfallenden Kosten zu tun. Zumeist geht es bei Abfragen der IP-Adresse um Urheberrechtsverletzungen (§ 106 Urhebergesetz) Dies ist ein sogennantes Offizialdelikt, und da ist die Ermittlungsbehörde von Amts wegen gezwungen, nach Kenntnisnahme, Ermittlungen einzuleiten. Und so kommen dann, nach Akteneinsichtnahme, die Anwälte der Rechteinhaber an die persönlichen Daten, die hinter der IP - Adresse stecken. Aber auch andere Straftatbestände, wie z.B. Betrug, erzwingen von Amts wegen Ermittlungen.

Ich bin mir nicht sicher, ob ein Inkassofall die Rückverfolgung der IP-Adresse rechtfertigt, also rechtlich überhaupt gestattet ist.

Wettrusse  28.02.2018, 11:29

Dem Provider wäre eine Anfrage von einem Inkassounternehmen schnurzpiepegal.

ohwehohach  28.02.2018, 12:13
@Wettrusse

Das kommt noch dazu. Eine solche Aktion kann nur auf richterlichen Beschluss überhaupt stattfinden.

mepeisen  01.03.2018, 09:56

Wenn ein betrugsfall vorliegt ist das durchaus gerechtfertigt.

Wettrusse  01.03.2018, 09:57
@mepeisen

Nö. Auch dann kann das nur eine Ermittlungsbehörde und kein Inkassounternehmen.

mepeisen  01.03.2018, 10:04
@Wettrusse

Wer das kann steht bei der Antwort des ohwehohach doch gar nicht zur Diskussion. Ich habe doch mit dem Wort betrugsfall deutlich auf das Strafrecht verwiesen...