Wie kann ein Netzbetreiber beweisen, dass man den Stromzähler manipuliert hat?

8 Antworten

Das hatte ich auch schon, dass ein Elektriker die Plombe entfernte. Ich hatte es dem Betreiber gemeldet. Der grummelte und schickte irgendwann Personal vorbei, um eine neue Plombe zu setzen. Fertig.

Meistens ist sowas schlicht Schlamperei vom Elektriker oder von einer anderen am Zähler arbeitenden Person und nicht vorsätzlicher Stromklau. Aber das kann ja der kommende Fachmann schnell feststellen, ob die Leitungen alle korrekt sind.

110101101 
Fragesteller
 12.08.2020, 15:07

Das hinterlässt Fragen bei mir. Wie kann so etwas bei einem Elektriker eine Schlamperei sein? Das ist doch eine elementare Aufgabe des Elektrikers.

Ein Elektriker, der die Zulassung für solche Arbeiten hat, hat mir neulich noch wortwörtlich gesagt, dass man als Elektriker (also in dem Beruf) mit einem Bein im Knast und mit dem anderen Bein im Grab steht. Der erklärte mir, dass das mit den Plomben eine sehr, sehr ernste Angelegenheit ist und das wird sehr ernst genommen. Diese Plomben werden vom Netzbetreiber zugeteilt und werden im Betrieb in einem Safe oder Ähnlichem sicher eingeschlossen! Und jede Entnahme muss ganz ganz genau dokumentiert werden.

Also insofern kann ich eine solche Antwort nicht verstehen. Wenn ich als Elektriker weiß, dass ich für meine Arbeiten gerade zu stehen habe und dass es auch um Menschenleben geht und um Straftaten, dann vergesse ich doch nicht einfach eine entfernte Plombe durch eine neue Plombe zu ersetzen. Dafür fehlt mir wirklich die Vorstellungskraft.

Das wäre ja so als wenn ein Chirurg einen Patienten aufschneiden würde am Bauch und den Patienten dann einfach so liegen lässt.

Dass hier Stromklau stattfindet, das kann ich aus meiner Sicht verneinen, jedenfalls habe ich kein Interesse daran und wüsste auch nicht wie das geht, zumal ich davon überzeugt bin, dass es eh' raus kommen würde. Auch das habe ich gefühlt tausende Mal schon betont. Da verstehe ich auch keinen Spaß.

Ich will niemals in die Situation kommen verdächtigt oder gar verurteilt zu werden für etwas, was ich wirklich nicht getan habe.

Ich weiß nur, da war jemand an dem Stromzähler dran, der meinen Strom zählt. Ich weiß nur, dass es offenkundig ein Bekannter vom Vermieter und/oder vom Sohn des Vermieters war. Ich weiß nur, dass mein Vermieter gegenüber dem Monteur i. A. vom Netzbetreiber von "einem Bekannten" gesprochen hat, "der das erledigen könne", was der Monteur bemängelt hatte.(den Mängelbericht habe ich ja auch bekommen). Und mehr weiß ich seit dem auch erst mal nicht.

Etwas schräg, diese Story.
Kriegtest du aus dem Vermieter nicht mehr raus?

Nun denn, es ist gut, dass du dem Anbieter gemeldet oder dich erkundigt hast, warum der Zähler nicht plombiert ist.

Aber du möchtest also fragen:
"Wie kann der Anbieter beweisen, ob ich oder ein Anderer den Zähler manipuliert hat?"
Denn wenn schon ein Geständnis des Manipulators oder Plombenöffners bekannt ist, bist du ja fein raus.
Und dass die Plombe weg ist, heisst noch nicht, das die Messung getrickst wurde - quasi nur der Einbrecher, der nichts klaut (aber einen kleinen Sachschaden anrichtet).

Die noch offensivere Vorgehensweise wäre, gegen den Unbekannten Anzeige einzureichen, weil dieser Zähler ja zur Zeit "dir gehört".

110101101 
Fragesteller
 17.08.2020, 01:03

Das ist nun ein neuer, ganz anderer Ansatz. Und nein, der Vermieter erzählt nur das, was er erzählt, was er gerade im Kopf hat. Dem kann man keine Fragen stellen. Normale Gespräche sind da nicht möglich.

Ich mache mir halt immer so meine Gedanken, weil ich den Aufkleber nun mal zu Kenntnis genommen habe und ernst nehme. Ich würde niemals eine Plombe anpacken. Weil ich kann auf solchen Ärger verzichten.

Aber wenn ein Anderer im Auftrag des Vermieters die Plombe entfernt und dann irgendetwas macht, was ich gar nicht nachvollziehen kann.. Der beste Fall wäre ja dann, dass er tatsächlich das gemacht hat, was in Ordnung zu bringen war - was im Mängelbericht stand. Aber selbst dann bleibt aus meiner Logik heraus ein Problem bestehen. Nämlich, dass die Plombe danach weg blieb, also keine neue Plombe dran gemacht wurde und seit dem der Stromzähler unplombiert ist und dann erst mal der Vorwurf im Raum steht, dass ich da manipuliert haben könnte.

Das ist zwar nicht unbedingt die passende Antwort für dich, aber:

Ich hab mal 4 Jahre etwas abgelegen gewohnt. Strom war einfach per Post anzumelden, ablesen musste ich auch immer selber und der >30 Jahre alte Zähler hatte auch nicht mehr alle Plomben. Mein gemeldeter Verbrauch war für die so ok und am Ende hat der nächste Pächter den Zählerstand so übernommen, also auch da keine direkte Kontrolle vom Energieversorger.

Ab und zu war mal ne Fremdfirma da, wenn der Sturm, bzw. die Bäume die Freileitung im Wald gekillt hatte, aber den plombenarmen Zähler hat nie jemand wirklich interessiert.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn beim Netzbetreiber zugelassene Elektrofachfirmen aus sachlichem Grund eine Benutzerplombe des Messgerätes vom Messstellenbetreiber öffnen, habe diese das dem Messtellenbetreiber in Form einer Plombenöffnungsmeldung anzuzeigen.

Erfolgte dies nicht, ist davon auszugehen, dass weder eine vom netzbetreiber zugelassene Eletrofachfirma die Benutzerplombe geöffnet hat, noch ein sachlicher Grund dazu bestanden hat.

Insofern kannst Du ersatzweise auf den Umstand aufmerksam machen.

Solche Angelegenheiten macht man aus Gründen der Rechtsicherheit schriftlich und nicht am Telefon.

Günter

110101101 
Fragesteller
 24.08.2020, 22:03

Ich weiß nicht was da möglicherweise zwischen dem Netzbetreiber (der zugleich Messstellenbetreiber ist und bleibt) und dem Vermieter gelaufen ist. Ich habe nur gesehen, dass offensichtlich ein Bekannter des Vermieters und des Sohns des Vermieters am Stromzähler war und die Plombe entfernt hat. Und der hatte weder Firmenwagen, noch Arbeitskleidung, noch hat er sich bei mir angemeldet.

GuenterLeipzig  25.08.2020, 17:15
@110101101

Ist uninteressant.

110101101 
Fragesteller
 25.08.2020, 21:11
@GuenterLeipzig

Konkreter bitte. Wie genau läuft das denn in der Wirklichkeit ab? Muss ich mir das folgendermaßen vorstellen? Derjenige, egal wer das ist (!), der am Stromzähler arbeiten will und die Plombe abmachen will holt sich genau für diese Aktion die Genehmigung beim Netzbetreiber? Wie? Per Anruf? Und die sagen dann einfach "ja klar, kein Thema! Machen Sie mal!"?

GuenterLeipzig  26.08.2020, 01:13
@110101101

Es gibt Fälle, bei denen aus sachlichem Grund die Benutzerplombe von DRitten gelöst werden kann (z. B. wenn Gefahr im Verzug ist oder andere Arbeiten erforderlich sind, die keinen Aufschub dulden).

Derjenige, der diese Arbeiten vornimmt, ist zur Plombenöffnungsmeldung verpflichtet.

Wird das von diesem unterlassen, sollte der Anschlußnutzer diese Plombenöffnungsmeldung mit dem Hinweis vornehmen, dass die Öffnung durch Dritte ohne seine Mitwirkung erfolgte, er das lediglich festgestellt hat.

Plobenöffnungsmeldung bedürfen der Schriftform. Das hatte ich bereits geschrieben.

Hier sind alle relavanten Angaben zum Zählpunkt und Zähler vorzunehmen.

Günter

110101101 
Fragesteller
 26.08.2020, 01:39
@GuenterLeipzig

Hat mich noch nie jemand drüber aufgeklärt, dass es förmlich eine "Plombenöffnungsmeldung" gibt, die sogar von "Anschlussnutzern" gemacht werden kann. Wer auch immer das genau sein mag'.

Ich kenne auch konkret keine Gesetze dazu, die hierbei eine Rolle spielen.

Und es war ganz sicher keine Gefahr im Verzug, sodass die "Benutzerplombe", was immer das sein soll, abgemacht wurde. Und es gab' in dem Sinne auch keine "anderen Arbeiten, die keinen Aufschub duldeten". Es gab' nur "Arbeiten, die gemacht werden mussten".

Mir ist das ganze Verfahren jetzt noch immer nicht ganz klar.

Es klingt im Umkehrschluss jedenfalls so, als könnte jeder Trottel an Stromzähler dran gehen, Plomben entfernen und daran rum doktern. Das einzige was der Trottel beachten muss wäre dann der beschriebenen Logik nach, dass er dem Netzbetreiber eine "Plombenöffnungsmeldung" macht. Dass der Elektriker aber maximal nur Elektriker war, aber keinen Meistertitel hatte und auch keine Zulassung vom Netzbetreiber - juckt wohl Niemanden.

Ich weiß jedenfalls ganz genau - und das kann ich beweisen - dass zuvor eine Plombe dran war, wo auch der Name des Netzbetreibers drauf stand. Diese Plombe wurde von dem Monteur angebracht, der im Auftrag des Netzbetreibers die Stromzähler wechseln sollte. Dies hatte bekanntlich an der einen Messstelle nicht funktioniert. Neu verplomben (oder plombieren wie man wohl sagt) musste er wohl trotzdem und hat er ja auch gemacht. Und der war auch mit Firmenwagen, Arbeitskleidung, Werkzeug und Anmeldung da.

Als dann einige Wochen später ein Bekannter vom Vermieter da dran war, habe ich nichts von all' dem gesehen. Habe nur festgestellt, dass die Plombe kaputt war und auf dem "Boden" lag' und keine neue Plombe dran war.

Die Blombe ist ab, das ist Manipulation, wenn es nicht in deren Auftrag war. Aber ich denke, bei der Frage, wer es war, wird es schwieriger. Die Aussagen der Mitarbeiterin sind aber schon weit aus dem Fenster gelehnt. Wenn der Stromverbrauch nicht ungewöhnlich hoch ist, ist im Moment alles gut, würde ich nur weiter beobachten, bis der neue Zähler kommt. Nur warum wollen die den tauschen?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
110101101 
Fragesteller
 11.08.2020, 00:54

Weil die Eichfrist abgelaufen ist. Der Zähler wurde - das machte die Recherche deutlich - 1974 eingebaut und 1986 das letzte Mal geeicht.

Der Monteur, der vor Ort war, hatte den baugleichen Zähler, der direkt Ddaneben hing gewechselt. Der andere Zähler blieb drin. Er fertigte einen Mängelbericht an und erklärte mir, dass der Eigentümer des Hauses einen Elektromeisterbetrieb beauftragen muss, der das in Ordnung bringt. Er erklärte ferner, dass über diesen Stromzähler ab dem 1.1.2021 kein Strom mehr abgerechnet werden darf und dass der Stromzähler zwingend im Jahr 2020 ausgebaut (gewechselt) werden muss. Alter Stromzähler also raus. Und eine Moderne Messeinrichtung rein. Das haben mir auch die Mitarbeiter vom Netzbetreiber genau so erklärt.

Der Monteur im Auftrag vom Netzbetreiber - wie beschrieben - durfte aber den Zähler nicht wechseln, weil er Mängel festgestellt hat. Er sprach mir gegenüber von einer alten, mangelhaften technischen Anlage.

Dann hat er beide Stromzähler, sowohl den Neuen, als auch den Alten, wieder neu verplombt und ist abgereist.

Einige Tage später stand' ich morgens auf und hatte keinen Strom mehr. Als ich dann die Wohnung verlassen hatte und nach unten ging, sah' ich 2 Herren am Stromzähler rumdoktern. Der Eine war ein mir bekannter Mensch, mit dem ich aber nichts weiter zu tun habe, der aber mit dem Vermieter zu tun hat. Und der Andere war ... Ich weiß es nicht wer das war. Sah' aus wie ein "Bekannter", da seitens des Vermieters auch mal von einem "Bekannten" die Rede war. Der "Bekannte" jedenfalls hatte weder ein Firmenfahrzeug dabei, noch Arbeitskleidung, noch hat er sich mir gegenüber angemeldet oder vorgestellt. Die sind einfach an den Stromzähler dran gegangen und haben die Plombe entfernt. Das habe ich auch fotografiert, nachdem ich das festgestellt habe.

Ich hatte sodann Kontakt mit dem Netzbetreiber. Und der teilte mir mit, dass ein Herr XY mitgeteilt habe, dass nun alles in Ordnung sei und er Zählerwechsel stattfinden kann. Der Netzbetreiber seinerseits hat dann den Auftrag an die Firma erteilt, die für den Wechsel der Stromzähler zuständig ist. Und seit dem hat man nie wieder etwas davon gehört. Bis ich eben angerufen und nachgefragt hatte.

Wie das bis dato abgelaufen war, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis, da ich nicht weiß wie ein Netzbetreiber diesbezüglich vor geht und ob es dem Netzbetreiber egal ist wer da was in Ordnung bringt.

Denn vor dem Hintergrund einiger Erklärungen, die mir gemacht worden sind, kam mir Einiges sehr ungewöhnlich vor. Denn bis dato hatte ich die Kenntnis, dass Jeder, der am Stromzähler arbeitet a) vom Netzbetreiber speziell zugelassen sein muss und b) nach jeder Entfernung der Plombe direkt wieder neu verplomben muss. Diese Tatsachen decken sich mit der Aussage der Mitarbeiterin vom Netzbetreiber, die mir erklärte, dass ein Stromzähler nicht so lange unplombiert sein darf.

Insofern weiß ich nun überhaupt nicht was hier Sachlage ist. Ich weiß überhaupt nicht wie es bisher überhaupt so weit kommen konnte und wer am Ende die "schwarze Karte" haben wird. Denn Fakt ist: Ich weiß nicht mal wie man da was manipulieren könnte und ich kenne auch keinen der das weiß, zumal ich davon überzeugt bin, dass die das heutzutage sowieso raus finden würden. Daher hatte ich nie ein Interesse daran mich strafbar zu machen. Ich habe über dies hinaus auch richtig Angst vor Strom. Und eine Plombe fasse ich grundsätzlich schon nicht an, weil ich persönlich weiß, dass das Entfernen oder Beschädigen eine Straftat ist.

Ich habe auch der Mitarbeiterin vom Netzbetreiber bloß erklärt, dass ich nur der Mieter bin und ich nur das Interesse daran habe, dass alles seine Richtigkeit hat und dass es funktioniert, dass ich Strom habe. Alles Andere fällt in den Zuständigkeitsbereich des Vermieters.

Wenn der Vermieter aber kaum noch was rafft und/oder macht, was er will und mit bestimmten Handlungen dafür sorgt, dass ich am Ende den "schwarzen Peter" bekomme, dann finde ich das mehr als nur ärgerlich und unnötig.

Um es an einem simplen Beispiel zu verdeutlichen:

Du gehst in einen Laden, mit dickem Rucksack und irgendwer steckt dir ganz geschickt Ware in den Rucksack, ohne dass du es merkst. Du gehst raus, es piept und zack, schon glaubt Jeder, dass du ein Ladendieb bist, weil man bei dir de facto unbezahlte Ware im Rucksack gefunden hat. Dann kannst du die dollsten Erklärungen abgeben. Bringt doch dann eh' nichts. Dann hat man einfach ein großes Problem. Was will man da machen? Das mag' zwar selten sein, aber sowas ist möglich.

Und so ähnlich verhält es sich meiner Ansicht nach nun mit dem Stromzähler, mit der fehlenden Plombe.

Wenn die fehlt und der "Richtige" stellt das fest, wen wird man da wohl als Erstes danach fragen? Doch wohl den Mieter, dessen Strom über diesen Stromzähler gezählt wird. Denjenigen, dem man leicht unterstellen könnte, dass er ja ein Interesse daran habe Strom zu klauen.

Und so etwas will ich einfach nicht erleben.