Wie jemanden Anonym Anzeigen?

13 Antworten

Die Polizei geht grundsätzlich jeder Anzeige nach. In einigen Fällen ist Anonymität nicht möglich, z.B. wenn man eine Körperverletzung gegen sich selbst anzeigt und dabei die eigene Person relevant ist. In Deinem Fall wäre Anonymität seitens der Polizei gewährleistet. Der eigene Name muss nicht genannt werden, würde aber auch nicht weiter gegeben werden. In einigen Bundesländern ist sogar eine Anzeige via Internet möglich.

Nicht auszuschließen ist, dass der Angezeigte durch eigene Rückschlüsse auf den Anzeigenden kommt, etwa, wenn es überhaupt nur einen Mitwisser gibt. Und man sollte abwägen, warum man jemanden anzeigt. Aus reiner Bosheit? schlechtes Motiv. Verkauft er harte Drogen? Immer ein Grund zur Anzeige angesichts der schlimmen Folgen. (Gefunden hier: http://www.wer-weiss-was.de/theme132/article3403765.html)

Zunächst, anonym. Wasch mir den Pelz aber mach mich nicht nass.

Wenn Du nicht zu dem stehen kannst, mit Deinem Gesicht und Deinem Namen, was Du über andere zum besten gibst, gerade auch in Form einer Anzeige, dann lass es lieber, das ist erbärmlich.

"Och je, ich will aber keine Scherereien hinterher haben......", fürchterlich.

Klar kannst Du den anzeigen, das ist auch nicht ohne, was der da treibt, aber wenn es mal soweit ist, dass man selbst nicht mehr zu dem steht, was man verlautbaren lässt, armes armes Deutschland.

So Du den anzeigst, mit Namen, ok, aber anonym, das ist echtes Denuziantentum. "(Hier zensiert, aber google das mal)....ist und bleibt der Denunziant“ – Hoffmann von Fallersleben wusste das bereits Mitte des 19. Jahrhunderts.

Hallo Horos1983,

... Frage vorneweg. Wie sicher ist Dein Wissen, dass Person X keinen Führerschein hat? Ist Dein Wissen nur reines Hörensagen über Dritte, oder eigene belegbare Recherchen, oder hat Dir die Person X diesen Umstand womöglich selbst noch mitgeteilt?

Wenn Dein Wissen nur reines Hörensagen ist, und Du die Person X selbst nicht hast fahren gesehen, dann mach Dir doch keinen Kopp. Hier reicht es, dass Du bei einer Polizeidienststelle anrufst, und einen vertraulichen Hinweis geben möchtest. Du sagst einfach, dass in Deinem Viertel jeder davon spricht, dass der "SoUndso" immer ohne Führerschein in seinem "WasWeißIch" fahren soll. Dann gibst Du noch an, diesen "SoUndSo" selbst noch nicht fahren gesehen hast. Und zum Schluß sagst Du, dass Du anonym bleiben möchtest. (SoUndSo und WasWeißIch sollten aber dann schon etwas genauer bezeichnet werden)

Da die Polizei verpflichtet ist, auch anonyme Hinweise auf Straftaten einer Ermittlung zu unterziehen, werden sie einen solchen anonymen Hinweis mit den entsprechenden polizeilichen Maßnahmen nachgehen.

Wenn Du allerdings weißt und auch gesehen hast, dass der X mit seinem Auto ohne Führerschein fährt, dann ist eine Zeugenaussage hier wohl unumgänglich. In der Zeugenvernehmung kannst Du auch festhalten lassen, dass Du mit Deiner Aussage auch eine Gefahr für Dich (ausgehend durch die Person X) siehst, und dass alle Deine persönlichen Daten nur der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht bekannt gegeben werden dürfen. Es gibt den § 68 StPO, der dem Zeugen gewisse "zusätzliche" (Datenschutz-)Rechte in einem Verfahren einräumt. Auf diesen kannst Du Dich beziehen, sofern Du auch Anhaltspunkte für eine solche Eigengefährdung Deiner Person hast. Anhaltspunkte können zum Beispiel sein, dass Person X bekannt für Gewalt- oder Körperverletzungsdelikte ist.

IdS

MrDirekt

Rufe doch einfach die Polizei an und melde es, die dürfen Deinen Namen nicht weitergeben - Datenschutz.

Sunny7777  04.02.2010, 14:37

Im späteren Verfahren muss er als Zeuge auftreten. Spätestens dann wissen es alle Beteiligten.

ingridshaus  04.02.2010, 15:12
@Sunny7777

Die Polizei geht ja wohl in diesem Fall nicht hin und sagt: Wir haben gehört, sie fahren und haben keinen Führerschein. Wie wollen die so beweisen, dass er wirklich gefahren ist. Also wird er ganz normal kontrolliert, kann man ja wohl vor seinem Haus mal machen, natürlich so, dass er die Polizei nicht sieht. Funktioniert , spreche aus Erfahrung, keine Angst, ich war`s nicht.

Der größte Lump im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant.Heinrich Heine. Wenn es zur Verhandlung kommt wirst Du als Zeuge geladen,dann heißt es Farbe bekennen.

Reiswaffel87  04.02.2010, 15:41

Vielleicht solltest du dir noch einmal klar machen, was der Unterschied zwischen einer berechtigten Anzeige und einer Denunziation ist.

schlaubert  04.02.2010, 15:49
@Reiswaffel87

Gibt es eine "berechtigte" anonyme Anzeige?Ist das dann kein Denunziantentum?Ich denke Du solltest darüber nachdenken.

fastlink  04.02.2010, 16:47

Du das war aber Hoffmann von Fallersleben, nicht Heinrich Heine ;-)

schlaubert  04.02.2010, 17:02
@fastlink

Ups,wieder was gelernt.