Wie ist das mit Überstunden auf 450 Basis?
Ich Arbeite seit kurzem zusätzlich noch auf 450 Euro Basis und in meinem Arbeitsvertrag steht ich muss nur 52,9 Stunden im Monat Arbeiten aber als ich auf mein Arbeitszeitkonto geguckt habe was wir in der Arbeit haben steht da bereits schon das ich diese Stunden schon jetzt voll habe. Und bereits 82,50 Überstunden angesammelt habe wie ist das denn eigentlich kann man auch auf 450 Euro Basis Überstunden Ansammeln und die sich dann auszahlen lassen oder muss mann diese Überstundenabbauen?
4 Antworten
kann man auch auf 450 Euro Basis Überstunden Ansammeln und die sich dann auszahlen lassen oder muss mann diese Überstunden abbauen?
Selbstverständlich kannst Du auch im Minijob Überstunden leisten, sofern Du - grundsätzlich - durch den Mehrverdienst aufgrund der Überstunden nicht die 450,00-€-Einkommensgrenze im Monat überschreitest.
Aber:
Bei Überschreitung der Einkommensgrenze wird der Minijob sozialversicherungspflichtig. Das "Ansammeln" von Überstunden in einem Monat und die Übertragung des zusätzlichen Verdienstes, der die Einkommensgrenze übersteigt, in den nächsten Monat ist eigentlich nicht erlaubt!
Innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten erlaubt der Gesetzgeber allerdings dann die Überschreitung der Verdienstgrenze in höchstens 3 Monaten, wenn diese Überschreitungen sich aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse ergeben haben, weil Du z.B. betrieblich notwendige Überstunden leisten musstest aufgrund der plötzlichen Erkrankung eines Arbeitskollegen.
Dann ist es auch nicht schädlich, wenn dadurch die Jahreseinkommensgrenze von 5.400 € überschritten wird.
Übrigens:
Bei einem Monatsverdienst von 450 € und einer Monatsarbeitszeit von 52,9 Stunden liegst Du mit einem Stundenlohn von 8,506 € unter dem seit dem 01.01.2017 geltenden Mindestlohn von 8,84 € - sofern auf Dein Arbeitsverhältnis nicht ein Tarifvertrag anzuwenden ist, für den Übergangsregelungen nach dem Mindestlohngesetz MiLoG § 24 "Übergangsregelung" vorgesehen sind (das gilt auch für Zeitungszustelldienste).
sind es mehr als 450 Euro bist du zur Steuer verpflichtet. Sonst sind die restl. Stunden SCHWARZARBEIT.
Rede mit dem Chef (P.S. der kann dir den Rest auf die Hand drücken)
Es gibt soviele bekannte Steuerhinterzieher da kräht kein Hahn. Siehe der ehem. Fußballer.
NEIN. Du darfst nur 450 € einnehmen. 3x im Jahr erlaubt.
Sonst wird es Steuerpflichtig.
Mit Gruß
Ansich dürfen bei Minijobs keine Überstunden angesammelt werden. Denn dadurch würdest du die Jahresfreigrenze überschreiten.
Er kann dir im Folgemonat Frei geben und den Betrag aus den "Überstunden" ausbezahlen. So müsstest du dann nicht arbeiten.
Bei einem Minijob mit 450€ mtl. und maximal 52,9 Stunden, hättest du einen Lohn von 8,51€/h. Somit liegst du unter dem gesetzl. vorgeschrieben Mindestlohn von 8,84€ /h.
Ansich dürfen bei Minijobs keine Überstunden angesammelt werden.
Warum nicht?
Denn dadurch würdest du die Jahresfreigrenze überschreiten.
Nicht zwingend - und selbst wenn, wäre es unter bestimmten Umständen nicht schädlich.
Denn selbstverständlich sind auch in einem Minijob Überstunden erlaubt, sofern dadurch die Einkommensgrenze von 450 € monatlich nicht überschritten wird.
Und auch eine solche Überschreitung ist in einem 12-Monats-Zeitraum dreimal erlaubt, wenn sich die Überschreitung durch unvorhersehbare Ereignisse ergibt, z.B. durch betrieblich notwendige Überstunden aufgrund der plötzlichen Erkrankung eines Arbeitskollegen; dann spielt es auch keine Rolle, wenn dadurch die Jahreseinkommensgrenze von 5.400 € überschritten wird.