Wie ist das mit dem Unterhaltsvorschuss beantragen?

8 Antworten

Du kannst für das Kind eine "Beistandschaft" beim Jugendamt einrichten, dann übernimmt diese es, den Unterhalt für das Kind beim Vater einzufordern.

Der Kindsvater ist unterhaltspflichtig, sobald er die Vaterschaft anerkannt hat. 

  • Sollte er das verweigern, kann ein "Vaterschaftsteststellungstest" angeordnet werden, dessen Kosten er im Falle der Vaterschaft zu tragen hat.

Ist er nicht "leistungsfähig" oder verweigert den Unterhalt, kannst du Unterhaltsvorschuss für das Kind beziehen.

Mit Anerkennung der Vaterschaft hat der Mann - unabhängig von Unterhaltszahlungen - ein Umgangsrecht mit seinem Kind. 

Unabhängig von Unterhalt und Umgangsrecht hat der Kindsvater Anspruch auf das gemeinsame Sorgerecht für euer Kind.

  • Ihr müsstest dann alle für das Kind relevanten Entscheidungen gemeinsam treffen (Wohnort, KiTa, Schule, Religionszugehörigkeit, medizinische Eingriffe etc....)
  • Dieses Sorgerecht müsste er ggf. beim Familiengericht einfordern und es dürfte ihm auch gegen deinen Willen nicht verwehrt werden, solange das Wohl des Kindes dadurch nicht gefährdet ist.

Wenn der Kindsvater ausreichend "leistungsfähig" wäre, so wäre er dir selbst ggf. während des Mutterschutzes unterhaltspflichtig und du hättest ggf. über den Kindesunterhalt hinaus auch Anspruch auf "Betreuungsunterhalt" für dich selbst bis zum dritten Geburtstag des Kindes.

Michellybelly 
Fragesteller
 17.12.2015, 21:22

Danke für deine Antwort. Er will ja weder das Umgangsrecht noch das Sorgerecht für sich in Anspruch nehmen....zwingen werde ich ihn sicher nicht dazu. Ist halt schade für das Kind, aber in diesem Fall vielleicht auch besser. Lieber keinen Vater, als ein mega Versager  dem man scheißegal ist. 

Hier, ganz ausfühlich:

http://www.bmfsfj.de/doku/Publikationen/beistandschaft/root.html

Richte beim Jugendamt eine Beistandschaft ein.

Die kümmert sich kostenlos um die Vaterschaftsanerkennung und die Berechnung des Unterhalts.

UVG kannst Du natürlich auch beim Jugendamt beantragen.

Er muß als Vater festgestellt sein, um unterhaltspflichtig zu werden.

Du gibst ihn ganz normal bei nach der Geburt als Vater beim Jugendamt an. Er wird dann angeschrieben. Behauptet er, nicht der Vater zu sein, wird seine Vaterschaft (auf seine Kosten!) vom Gericht festgestellt.

Dann ist er verpflichtet, Unterhalt zu zahlen. Wenn er das nicht kann, bekommst du (max. 72 Monate lang) Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt.

Das Jugendamt übernimmt für dein Kind eine Beistandschaft und wird deinen Ex regelmäßig an seine Unterhaltspflicht erinnern, d.h. er wird seine Einkünfte offen legen.

Zum Umgang: Das Kind hat ein Recht auf Umgang, so wie der Vater auch. Wenn er nun gar kein Interesse an dem Kind hat, kannst du ihn schlecht dazu zwingen. Es ist schade, aber lässt doch tief blicken, welchen Geist er eigentlich hat...Sei froh, dass du diesen Vogel los bist.

Michellybelly 
Fragesteller
 17.12.2015, 07:47

Danke für deine Antwort. Ja ziemlich schockierend das ich feststellen musste,  was für ein widerliches Wesen er doch hat. Wieso bin ich da nur nicht eher drauf gekommen? In manchen Fällen ist es dann vielleicht auch besser, wenn dKind den Vater nicht kennt. In diesem Fall ist er solch ein schlechter Mensch, das ich hoffe dem Kind bleibt dies erspart. Ich habe ihn gestern noch mal angeschrieben ( was ich eigentlich nicht wollte, aber dem Kind zuliebe halt)  ob er freiwillig anerkennen will oder mit für ihn,  mit Kosten verbunden,  zwangsläufig? Und der Trottel ignoriert mich und blockiert mich einfach. Ich weiß nicht was er damit erreichen möchte, aber schlau ist er offensichtlich auch nicht.

Du kannst UV gleich nach der Geburt beantragen, gleichzeitig kannst du beim Jugendamt eine Beistandschaft errichten (kostenfrei). Klar musst du angeben, wer der Vater ist und wo man ihn finden kann und was er arbeitet (so weit dir das bekannt ist). Diese Angaben musst du unterschreiben.

UV kriegst du auf alle Faelle gleich für längstens 72 Monate. Die Beistandschaft kümmert sich dann um den Rest. Das kann dauern (unter einem Jahr selten). Sie schreiben ihn an, verlangen, dass er die Vaterschaft anerkennt (ja erst nach der Feststellung der Vaterschaft muss er Unterhalt zahlen), weigert er sich oder erzählt denen, dass er nicht der Vater wird, wird ein Vaterschaftstest angeordnet, den muss er dann machen. Dann wird er eingetragen als Vater und muss Gehaltsnachweise vorlegen. Hat er genug Einkommen, wird ein Titel über den Unterhalt (von Anfang an, da er ja von Anfang an angefordert wurde, also rückwirkend) erwirkt, auch wieder entweder freiwillig oder über das Gericht zwangsweise. Mit dem Titel kann man dann pfänden, wenn denn was zu holen ist.

Aber es ist eben auch gut möglich, dass nichts zu holen ist oder er nicht leistungsfähig ist (Einkommen unter Selbstbehalt 1080 Euro netto), dann kriegst du keinen Unterhalt. Den UV kriegst du dann 6 Jahre lang. Und als Vater wird er dann zwangsweise auch eingetragen. Ein Gentest wird es beweisen am Ende, egal, was er sagt. Da gibt es ein Entkommen und das Jugendamt kümmert sich um alles.

Aber natürlich hat er dann auch Rechte (sofern er sie irgendwann doch mal wahrnehmen möchte). Z.B. ein Besuchsrecht.

Klar ist das jetzt eine schlimme Situation für dich, das kann ich gut nachempfinden, bei mir war mein Kind jeweils ca. ein Jahr alt, als die Väter gegangen sind, ich habe das auch 2 mal durch. Manche Männer sind eben so, sie kommen mit Verantwortung wohl einfach nicht klar.

Klar, schade für die Kinder, aber ich habe meine Kinder auch alleine gross gekriegt, auch ohne Unterhalt vom Vater, weil nichts zu holen war, ich habe halt immer gearbeitet und trotzdem meine Kinder alleine gross gekriegt. Klar haben sie eine Vaterfigur sicher manchmal vermisst, aber es gibt so viele Kinder, die noch viel mehr vermissen (trotz beider Elternteile). Aber wenn die Kinder die Väter nicht mal wirklich kennen ist es leichter, als wenn der Vater später verschwindet.

Ich habe die Zeit, als meine Kinder noch klein waren, immer sehr genossen und meine Kinder sind auch so glücklich geworden und die Probleme, die es gab, haben wir bewältigt. Also Kopf hoch, du kriegst das auch hin, in uns Müttern steckt viel mehr Kraft, als wir uns vorstellen können.

Michellybelly 
Fragesteller
 19.12.2015, 23:40

Aber Unterhalt bekommt man doch bis zum 12 Lebensjahr? Und danach dann vom Amt sofern man nicht arbeitet und der Mann nicht Zahlungsfähig ist oder? Ich will natürlich wieder arbeiten gehen bis dahin, ich frage das nur weil ich Angst habe ohne den Unterhalt da zu stehe. Unterhalt steht doch dem Kind zu?

Anspruch haben Kinder von alleinerziehenden Müttern oder Vätern, wenn der andere Elternteil keinen oder einen unterhalb des Unterhaltsvorschusssatzes liegenden Unterhaltsbeitrag leistet, also nach Einberechnungen des Kindergeldes der Mindestunterhalt nicht gesichert ist.

Die Zahlungshöchstdauer beträgt 72 Monate, Unterbrechungen im Zahlungszeitraum sind möglich, z. B., weil der andere Elternteil vorübergehend genügend Unterhalt zahlt. Gezahlt wird nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

Michellybelly 
Fragesteller
 16.12.2015, 23:21

Das weiß ich alles schon und beantwortet meine Fragen nicht aber danke