Wie hoch waren die Steuerabgaben für Arbeitnehmer um 1910?

4 Antworten

Ansätze zur Personalbesteuerung gab es schon in den kirchlichen Personalzehnten (decimae personales) des Mittelalters und in den ter-ritorialen Kopfsteuern, die sich aus fixierten Personalsteuern zu ge-staffelten Standessteuern – wie im 17. Jahrhundert z. B. der preußische Kopfschoß – entwickelten. Die erste deutsche Einkommensteuer mo-derner Art wurde 1811 bis 1813 in Ostpreußen erhoben. Sie war schon 1808 von Minister Freiherr vom Stein in Anlehnung an die englische income tax von 1799 als Kriegsabgabe empfohlen worden. Unter Har-denberg führte Preußen 1820 eine Klassensteuer ein, die bei der Steu-erstaffelung nach äußeren Wohlstandsmerkmalen an die Gruppie-rung der Stände anknüpfte und zwischen der Einkommen- und der Kopfsteuer „die Mitte halten“ sollte. Sie wurde 1851 für die höheren Einkommen von einer klassifizierten Einkommensteuer abgelöst und 1891 unter Finanzminister Miquel durch eine vorbildlich gewordene Einheitseinkommensteuer mit Erklärungspflicht und Progression ersetzt. Diesem Vorbild folgten bis zum Ersten Weltkrieg alle deutschen Bundesstaaten, nachdem Hessen bereits 1869 und Sachsen 1874 zu einer allgemeinen Einkommensteuer übergegangen waren. Im Zuge der Erzberger’schen Finanzreform zu Beginn der Weimarer Repub-lik trat 1920 an die Stelle von 27 Landeseinkommensteuern eine einheitliche Reichseinkommensteuer, die bei den Steuerreformen von 1925 und 1934 fortentwickelt wurde.

Die Reichsfinanzreform von Matthias Erzberger umfasste im Wesentlichen drei Komponenten:

Es wurde ein neues, gerechtes Steuersystem auf einheitlicher Besteuerungsgrundlage geschaffen. Herzstück war eine progressiv ausgestaltete Einkommensteuer, der einige ertragsstarke Steuerarten für das Reich zur Seite gestellt wurden: Erbschaftssteuer, Kapitalertragssteuer, Grunderwerbssteuer. Bis dahin hatte im Kaiserreich der Schwerpunkt auf Verbrauchssteuern gelegen, die Einkommensteuer hingegen war gering und betrug beispielsweise in Preußen max. 4 % . Nun wurde der Spitzensteuersatz auf 60 % angehoben, eine exorbitante Steuererhöhung. 26 verschiedene Einkommensteuergesetze der Länder wurden zugunsten eines einheitlichen Rechts zusammengefasst. Der 1920 einsetzenden neuen Einkommensteuer waren zwei weitreichende Kriegsabgaben für das Jahr 1918 auf Einkommen und Vermögen vorangestellt worden, vor allem auch, um Kriegsgewinne abzuschöpfen. Das Einkommensteuerrecht war von Anfang an komplex: Das System der Freibeträge (z. B. Existenzminimum, Kinderfreibeiträge, Aufwendungen im Haushalt, Abzüge bei schwerer Krankheit) entstand; Luxussteuern wurden ebenso eingeführt wie die Dividendenbesteuerung. Die Strafgesetzgebung für Kapitalflucht wurde konstituiert. Die zeitnahe Besteuerung an "der Quelle" wurde begründet. Um die Wirtschaftskraft nicht zu schwächen, kam es jedoch zu einer gesonderten, milderen Besteuerung der Firmen durch die Körperschaftssteuer. Das Ziel Erzbergers war es, 25 Mrd. RM pro Jahr an Steuern und Abgaben für das Reich zu erzielen (davon 8 Mrd. RM an Einkommensteuern), 14 Mrd. RM durch direkte und 11 Mrd. RM durch indirekte Steuern. Das war eine Verfünffachung aller Steuern der Gebietskörperschaften für das Reich gegenüber dem Vorkriegsjahr. Auch die erst im Kriegsjahr 1916 in Deutschland eingeführte Umsatzsteuer wurde als indirekte Steuer stark erhöht. Sie betrug in der Gesamtbelastung dann 7,5 %. Hinzu trat eine doppelt so hohe Steuer auf Luxuswaren mit 15 % sowie zahlreiche andere indirekte Steuern (Beförderungssteuer für alle Transportarten, Kohlesteuer, Salz- Zucker-, Zündholzsteuer usw.) usw.

https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Reichsfinanzreform_(Weimarer_Republik)#Vorgeschichte

Woher ich das weiß:Recherche

Nimm doch die Bibel, da steht der Zehnt von allem!

Die Steuerpolitik von 1910 kannst du keinesfalls mit heute vergleichen. Aber die Schaumweinsteuer zum Erhalt der kaiserlichen Flotte gibt es heute noch.....

https://de.wikipedia.org/wiki/Schaumweinsteuer

Stressika 
Fragesteller
 31.10.2020, 09:46

joa, das nenne ich mal ne Antwort die keine ist und zudem weitere Fragen aufwirft!

Ursusmaritimus  31.10.2020, 09:50
@Stressika

Das ist doch etwas......

Aber ganz ehrlich? Das gesamte Lebens/Arbeits/Finanzsystem dieser Zeit hatte einen komplett anderen Aufbau, es lässt sich kaum mit heute vergleichen.

Aber immerhin gab es schon die Sozialversicherungen (Arbeitslosen/Kranken/Rentenversicherung) für Arbeitnehmer

Das Kommunalabgabengesetz vom 14. Juli 1893. Die wesentliche Neuerung war die Steuerprogression: Der Steuersatz der Einkommensteuer stieg von 0,62 Prozent (für Jahreseinkommen von 900 bis 1050 Mark) bis auf vier Prozent (für Jahreseinkommen über 10 000 Mark). Außerdem wurden mit dieser Reform die Gewerbe- und die Vermögensteuer eingeführt.

https://www.bpb.de/izpb/147073/der-zehnte-ein-streifzug-durch-die-steuergeschichte?p=all

Es gab noch keine Lohnsteuer. Erst um 1920. Wie hoch die Steuersätze ab da waren weiss ich jedoch nicht.https://de.wikipedia.org/wiki/Erzbergersche_Reform

siola55  31.10.2020, 12:19
Im Zuge der Erzberger’schen Finanzreform zu Beginn der Weimarer Republik trat 1920 an die Stelle von 27 Landeseinkommensteuern eine einheitliche Reichseinkommensteuer , die bei den Steuerreformen von 1925 und 1934 fortentwickelt wurde.

Die Reichsfinanzreform von Matthias Erzberger umfasste im Wesentlichen drei Komponenten:

Es wurde ein neues, gerechtes Steuersystem auf einheitlicher Besteuerungsgrundlage geschaffen. Herzstück war eine progressiv ausgestaltete Einkommensteuer, der einige ertragsstarke Steuerarten für das Reich zur Seite gestellt wurden: Erbschaftssteuer, Kapitalertragssteuer, Grunderwerbssteuer. Bis dahin hatte im Kaiserreich der Schwerpunkt auf Verbrauchssteuern gelegen, die Einkommensteuer hingegen war gering und betrug beispielsweise in Preußen max. 4 % . Nun wurde der Spitzensteuersatz auf 60 % angehoben, eine exorbitante Steuererhöhung. 26 verschiedene Einkommensteuergesetze der Länder wurden zugunsten eines einheitlichen Rechts zusammengefasst. Der 1920 einsetzenden neuen Einkommensteuer waren zwei weitreichende Kriegsabgaben für das Jahr 1918 auf Einkommen und Vermögen vorangestellt worden, vor allem auch, um Kriegsgewinne abzuschöpfen...