Wie hoch darf eine Preiserhöhung maximal sein?
Hallo,
eine Softwareanbieter entwickelt für einen Kunden einen spezielle Software. Die Nutzungskosten für das Programm sollen dem Kunden monatlich für 20€ in Rechnung gestellt werden (also mehr oder weniger fast kostenlos). Der Kunde sagt nun das eine spätere Preiserhöhung nur maximal 2% betragen darf (das wären in dem Fall dann 40 Cent) und möchte dies auch so in dem Vertrag stehen haben. Gibt es ein Gesetz in dem steht das eine Erhöhung nur 2% betragen darf oder kann ein Anbieter eine Preisanpassung für sein Produkt zum späteren Zeitpunkt selbst bestimmen und die 2% sind vom Kunden aus der Luft gegriffen? Was sagen die Rechtsexperten hierzu?
2 Antworten
Sowohl der Anbieter als auch der Kunde müssen sich an den Vertragsinhalt halten. Wenn im Vertrag steht, dass eine Preiserhöhung lediglich 2% betragen darf (wobei ich noch festlegen würde, in welchen Zeitintervallen Preiserhöhungen gestattet sind) und beide Parteien die Vertrag unterschrieben haben, muss der Anbieter sich auch daran halten.
Ist der Anbieter nicht damit einverstanden, steht es ihm frei den Vertrag nicht abzuschließen, dann muss der Kunde sich eben etwas anderes suchen oder noch einmal mit dem Anbieter über die Bedingungen reden.
Ja, jemandem den man preislich schon sehr entgegen gekommen ist und der einem noch sagen will wie man den Vertrag anzupassen hat, damit alles zu seinen gunsten ist, braucht mal als Kunden nicht wirklich.
Gesetzlich ist das nicht vorgeschrieben, denn in diesem fall dürfte die Vertragsfreiheit kaum eingeschränkt sein. Sollte also der Kunde darauf bestehen, das die Preiserhöhung max. 2% Betragen darf und der Auftragnehmer dies nicht zusichert, wird kein Vertrag zustande kommen