Wie ermittelt man die Lebensdauer von Laaminat
Hallo,
folgende Frage. Wie ermittelt man den Restwert des Laminats? Welche Faktoren zählen? Zählt die durchscnittliche Lebensdauer bei der bestimmten Qualität, plus Faktoren : wie gross der Raum ist, wie viele Mieter sind es (davon kleine Kinder), ob Hundehaltungerlaubt war. Wird der tatsächliche Zusand berücksichtigt oder ist er nach X Jahren einfach abgeschrieben? Worauf will ich hinaus. z.B. Mieter A wohnt seit 8 Jahren mit 2 Kindern 7 und 8 Jahre in 75 m2 3 Zimmerwohnung. Hunderhaltung war erlaubt und wir haben einen Hund. Nehmen wir an, es gibt keine Haftpflicht. Der Laminat sieht eigentlich super aus, weil er überpfleglich behandelt wurde ist aber 31er Laminat, nicht der billigste, aber co sa 7 Euro pro m2. Es gibt paar Einzelbeschädigungen, sodass Vermieter auf die komplette Renovierung in den beschädigten Räumer verlangen kann (einzelne Platten schwer austauschbar). Wenn z.B. der Gutachter kommt und sagt, dass der Laminat nach 8 Jahren noch super aussieht, so kann er 25 Jahre liegen, muss ich 17/25 der Kosten tragen. Darf ich dafür "bestraft" werden, dass der Laminat überpfleglicht behandelt wurde? Nach 8 Jahren mit kleinen Kindern kann er komplett hinüber sein , auch wenn man ihn normal behandelt, die Kinder kriechen ja, spielen auf dem Boden etc. So kann der Mieter auf die Idee kommen Kindergeburtstag mit 20 Kindern zu feiern und danach sieht der Bode nicht so toll aus, aber noch völlig akzeptabel für sein Alter, sodass der Gutachter auf die üblichen 10 Jahre kommt (oder weniger weil 2Erwachsene, 2 Kinder und Hund etwas überdurchschnittliche Besetzung für 3 Zimmer Wohnung darstellen). Wäre es nicht richtiger, den tatäschlichen Zustand nicht zu berücksichtigen,sondern einfach nur ausrechnen zu lassen, nach wie viele Jahren der Boden abgeschrieben sein sollte (Faktoren stehe oben)?
Danke
5 Antworten
Es kommt auf den Zustand des Bodenbelags an und wenn er normale Gebrauchspuren aufweist, kann ein Vermieter was sagen. Das bedeutet kleine Kratzer, "Laufwege" und Oberflächenabnutzung sind normal. Wen allerdings große Scharten herausgeschlagen sind und das Laminat von Nässe aufgequollne ist, dann kann das schon ein Problem werden. Die Kosten für die neuen Bodenbeläge sind Sache des Vermieters und müssen nicht vom Mieter übernommen werden!
Soweit ich weiss, bei Schäden muss der Mieter den Wert "alt für neu" für die Abbau und Entsorgung des alten Laminats, Laminatkosten+ Verlegung vom neuen tragen.
Daher meine primäre Frage wäre, wie errechnet sich der Zeitwert. Im Zweifel muss von Gericht ein vereidigter Gutachter ran, und die Kosten dafür soll der Vermieter tragen
Du musst ihn ersetzen. Was wäre wenn interessiert niemanden.
Ersetzen muss ich höchstens den Zeitwert. Und der ist nach 8 Jahren vermutlich recht gering, wenn nicht gleich null.
Also, dieses Giftzeugs hat eine Lebensdauer von rd. 10 Jahren, so lese ich jedenfalls die gerichtlichen Entscheidungen und sollte es Schäden geben, wird das ja die Haftpflicht des Mieters ordnen und gut ist. Der Vermieter möge hierzu gerichtsfest seinen Schadensbetrag beziffern und gut ist. Viel Glück.
Es ist ja die Rede von durchschnittlich 10 Jahre.Klar, geht es um Qualität des Laminats. Aber es muss ein Unterschied ausmachen ob 1 Person in 3 Zimmer Wohnung wohnt oder 5 in 1 Zimmer, die Abnutzung und Verschleiss sind da recht unterschiedlich
man kann so etwas nicht ausrechnen, denn das einzige was zählt ist 1. das Aussehen des Laminats und 2. ob der Nachmieter bereit ist was dafür zu bezahlen. Wenn nicht, dann kann das Laminat 2 Monate und extrem teuer gewesen sein, das zählt alles nicht. Üblicher Weise denke ich auch, dass ein Laminat nach 5-8 Jahren nichts mehr wert ist
Ausser Gutachter kann es ja keiner sagen. Der Vermieter wird behaupten, dass der 20 Jahre hält, ich werde auf die übliche Lebensdauer von ca 10 Jahren bestehen
Etwas verlust ist immer, deswegen sollte ein Vermieter nach 8 Jahren benutzung nicht damit rechnen, das der Boden dann noch nagelneu ist. Die Mieter können ja schlecht darüber schweben.
Da du der Mieter bist, würde ich wenn die Wohnung leer ist, alles ohne vermieter Fotografieren so das er das nicht mitkriegt und dann mit Zeugen die wohnung übergeben.
Als wir in unsere neue Wohnung bezogen hatten, haben wir auch von Vormieter ein paar macken gefunden.
PS sucht euch einen anwalt, denn manche vermieter verlangen geld vom mieter was denen nicht zusteht.
Ich habe mal in einer Wohnung für 1 Jahr gewohnt. Die wohnung bekam ich mit bunten Farben. Ich strich meine farben die ich mochte drüber und merkete schon, das wenn ich noch einmal streiche, dann blätter die farbe ab. Als ich auszog wollte der Vermieter die Tapeten auf meine kosten abreissen lassen und alles neu gestrichen haben in weiß. Da aber die türen voller Löcher waren (das haus stand seit etwa 1930) und noch sehr viele Mängel da waren, wie schimmel usw, die ich alle fotografiert habe. Nachdem mein Anwalt denen geschrieben hatte, das wir vor gericht gehen, lenkte der Vermieter ein und ich bekam die Kaution zurück.
Das Problem ist, dass keiner bestimmen kann, was nach 8 Jahren. 2 Kinder + Hund noch normal ist. Wenn Hundehaltung genehmigt war, muss der Vermieter mit mehr Abwohnung rechnen. Für einen Vermieter ist jeder Kratzer, auch wenn nur bei bestimmten Licheinfall zu sehen ist, eine Beschädigung. Der Boden ist recht empfindlich, wenn Möbel weg ist, werden wir Druckstelen und kleine Schleifspuren sehen (Möbel verrückt selbst ja bisschen). Bobbicar und ähnliches ist bei uns Tabu