Wie bommt man die Deutsche Staatsangehörigkeit und kann seine alte behalten?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Unsere Bundesregierung von dem Grundsatz aus: Wer Deutscher werden will, soll dies richtig werden und nicht nur "halbherzig", indem er die bisherige Staatsangehörigkeit beibehält. Doch hiervon gibt es Ausnahmen, wenn der Bewerber bei einer Entlassung aus seiner bisherigen Staatsangehörigkeit erhebliche Nachteile hätte (z. B. vermögens- oder erbrechtlicher Art). Das scheint bei deiner Freundin der Fall zu sein. Sie muss also durch eine Bescheinigung ihrer Heimatbehörde in den Philippinen nachweisen, dass sie bei einer Entlassung ihren Anspruch auf Grundbesitz dort verlieren würde. Wichtig: Diese Tatsache muss sie gleich mit ihrem Einbürgerungsantrag hier geltend machen. Das ist ganz wichtig, denn wurde sie ohne diese Einschränkung eingebürgert und würde danach auf eigenen Antrag zur Erlangung der alten Rechte in der Heimat wieder philippinisch werden, würde sie automatisch sofort wieder die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren und das hätte gravierende Folgen!

Der erste Ratschlag so gut er sich anhört ist er leider nicht ganz richtig. Sie kann ruhig die Deutsche Staatsbürgerschaft annehmen da sie, als "Ex Filipina" Balikbayan keinen Anspruch auf den Grundbesitz verliert. Zu dem darf sie als Balikbayan auf den Philippinen Grundbesitz erwerben, um sich ein Haus zu bauen. Weiterhin darf sie ebenfalls genau wie Du, solltest Du mit ihr verheiratet sein, Haus und Land erben. Desweiteren kann sie und auch Du, solltet ihr es in Erwägung ziehen auf den Philippinen zu leben, nach einem Jahr auf den Philippinen die Staatsbürgerschaft der Philippinen annehmen, ohne die Deutsche aufgeben zu müssen. Weiterhin kann ich nur, für die Zukunft empfehlen, solltet ihr rechtliche Fragen haben so konsultiert eine philippinischen Anwalt auf den Philippinen und fragt nicht in Internetforen, da es dort meist nur Halbweisheiten gibt und Wege wie man unter Umgehung bestimmter Normen sein Ziel erreicht, in Asien üblich, in Europa verpönt bis strafbar!

Geht in diesem Fall nicht. Es geht nur in ganz seltenen Fällen wie unter dem Link zu finden.

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE/Themen/Migration/Staatsang/DoppelteStaatsangehoerigkeitMehrstaatigkeit.html

mahalkita 
Fragesteller
 29.08.2010, 12:38

Kann ich auch eingebürgert werden, ohne die bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen?

§ 12 StAG Grundsätzlich nein! Eine Zielrichtung im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht ist es, das Entstehen von Mehrstaatigkeit bei der Einbürgerung nach Möglichkeit zu vermeiden. Für besondere Härtefälle gibt es jedoch auch Ausnahmeregelungen. Konkret gilt dies

  • bei mit der Entlassung verbundenen erheblichen Nachteilen insbesondere wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art.

Das wäre doch dann eventuell Möglich ODER?

Berlin1993  26.12.2010, 20:46
@mahalkita

Genau! Das wäre u.U. möglich. Jedoch ist genau zu prüfen, was für ein wirtschaftl. Interesse besteht. Was für Nachteile auf die Parteien zukommen.

In vorliegendem Falle ist zu prüfen welche Staatsbürgerschaftsrechtlichen Ansprüche deine Frau hat.

1) Nach Jus Sanguinis (Blutsrecht) hat Deine Frau anrecht auf die Staatsbürgerschaft der Philipinen

2) Mit der Heirate, oder dem bei euch einzutrettenden Falle wird deine Frau die Deutsche Staatsbürgerschaft erwerben.

  • Aufgrund der vermeidung von Mehrstaatlichlkeiten, muss die alte Staatsbürgerschaft, zum Erwerb der Bundesdeutschen abgegeben werden.

  • Ausnahme dieser Regelung ist jedoch: zum Beispiel :Besonderes wirtschaftliches Interesse

In Eurem Fall könnte man also > besonderes Wirtschaftliches Interesse< am Beispiel des Grunde und der Sachen in der Rep. Philipinen, anbringen

Dazu breuchte ich aber genaueres.

FAzit : Es ist möglich, unter besonderen Umständen!

Garnicht. Deutschland läßt keine 2 Staatsbürgerschaften zu.

Nur wenn du zuerst die Deutsche Staatsbürgerschaft hast, kannst du in einem anderen Land eine weitere beantragen.

Andersrum geht's nicht.

mac82  06.09.2010, 18:43

das ist nicht korrekt, es gibt ausnahmen. ich beschäftige mich mit kanada und auswandern und hier wie auch bei den USA, kann man einen Antrag stellen um neben der US bzw kanadischen Staatsangehörigkeit auch die deutsche zu behalten. Ist zwar andersrum als wie das beispiel hier, aber zeigt das zwei pässe auch in D möglich sind. Aber will man erst deutscher werden, so siehts schon schlechter aus mit zwei pässen.