Wie berechne ich die am Beispiel genannte Gewinnverteilung der GmbH?

3 Antworten

Gewinn wird normalerweise nach Beteiligung ausgeschüttet.

A 50%, B, 37,5% C Rest, also 12,5%

Was steht denn im Gesellschaftsvertrag? Lasst euch mal beraten beim Steuerberater dazu, bitte!

Es gibt auch die Möglichkeit, das Geld in die Firma zu stecken, weil 168T€ zu dritt ist nicht gerade viel.

Der Gewinn ist erst einmal nicht verpflichtend der Ausschüttung zuzuführen. Schließlich sind auch Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen zu leisten. Dabei kann man allerdings unterstellen, dass durch Kaufkraftverlust die Investitionen teurer werden.

In der Regel kalkuliert man deshalb auch nicht mit den Abschreibungen aus der Buchhaltung, sondern setzt kalkulatorische Abschreibungen an. Dieses funktioniert in der Praxis allerdings dann nicht, wenn durch Anlagen und Maschinen hohe Reparaturen oder unüblich hohe andere Kosten entstehen. Wie dieses z.B. bei hohem Personaleinsatz passieren kann.

Also sollte man als erstes überprüfen: Wie ist der Gewinn entstanden? Welche Risiken sind denn noch gar nicht eingetreten, können aber noch erwartet werden? Ich denke da an Garantieleistungen. Sind bei einem Umsatz von 880.000 Euro vielleicht 3% Garantieansprüche zu erwarten (dafür muss man dann schon in alte Jahre gucken oder danach was in der Branche so allgemein erwartet wird), die sollten in der Preiskalkulation enthalten gewesen sein.

Dann rechnet man mit Garantieleistungen i.H.v. 26.200 Euro.
Sind davon schon Leistungen abgerufen oder nicht? Wie lange ist der Zeitraum noch, in der Garantien geltend gemacht werden?

Dann sollte man, wenn man die Existenz des Unternehmens nicht gefährden will der Risikoanteil im Gewinn nicht ausgeschüttet werden.

Was für weitere satzungsgemäße oder gesetzliche Rücklagen zu beachten ist, dass muss ebenfalls betrachtet werden. Auch diese Beträge stehen für eine Ausschüttung nicht zur Verfügung.

Wenn es bei dieser Frage nicht um eine hypothetische Frage geht, dann sollte unbedingt ein Unternehmensberater hinzugezogen werden! Beispielsweise wenn es keine Kalkulation gibt. Die könnte man sich 'gespart' haben und einfach mit Marktpreisen ersetzt haben. Dann würde ich allerdings als Gesellschafter gar keine Ausschüttung vornehmen. Weil unklar ist, welche Verpflichtungen aus diesem Gewinn noch zu befriedigen sind.

Außerdem ist noch zu beachten, dass ggf. nicht durch Rückstellungen zu sichernde Risiken bestehen. Dann ist trotzdem dieser Gewinn erst einmal der Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer zu unterwerfen. Da wäre weiterhin eine sorgfältige Diskussion über die Höhe des ausschüttbaren Anteils zu führen.

Steht die Höhe fest, die ausgeschüttet wird, dann wird nach Anteilen ausgeschüttet. Wird also von den 168.000 Euro ein Betrag von 30.000 Euro für die Ausschüttung beschlossen, dann teilt sich der nach den Beteiligungsquoten auf.

Wird der Betrag insgesamt zu hoch gewählt, dann kann es im Krisenfall durchaus eine Rückzahlungsverpflichtung geben! Da sollte dann aber Unternehmensberater, Rechtsanwalt und Steuerberater für die Festlegung des ausschüttbaren Gewinnanteils mit am Tisch sitzen.

Du mußt erst den prozentualen Anteil der Einlage errechnen.

A hat 50 % Einlage

B hat 37,5 % Einlae

C hat 12,5 % Einlage

macht gesamt 100 % Einlage

Nun mußt Du die Prozente von den 168.000 rausrechnen:

A bekommt 84.000 Euro

B bekommt 63.000 Euro

C bekommt 21.000 Euro - sind unterm Strich 168.000